Top 7GKV-Selbstverwaltung

Foto: Schild der KBV vor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin

© dpa | Florian Schuh

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt stärkere Kontrolle der kassenärztlichen Bundesvereinigung

Nur wenige Tage nach dem Bundestag billigte der Bundesrat ein Gesetz zur stärkeren Kontrolle, Transparenz und Aufsicht in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erweitert die Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Er beschloss Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, interne Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen. Künftig erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte. So sollen die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" geschützt werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Mehr staatliche Kontrolle

Auch die staatliche Kontrolle wird ausgeweitet. Danach kann das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermöglicht die Novelle eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 10.02.2017

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