Top 10Kuttenverbot

Foto: Logos Motorrad Clubs

© dpa | Baranov Viacheslav

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Verschärfung des Vereinsrechts

Der Bundesrat hat am 10. Februar 2017 die vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Vereinsrechts gebilligt. Damit dürfen Motorradgangs und Rockerclubs künftig nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung – so genannte Chapter – ihres Vereins verboten ist. Nach bislang noch geltendem Recht ist es möglich, dass Clubs trotz des Verbotes einzelner Chapter ihres Vereins Kutten mit dem Vereinssymbol und Abzeichen tragen, sofern darauf der Name der verbotenen Abteilung nicht abgebildet ist.

Umfassendes Kennzeichen-Verbot

Künftig gilt nun ein umfassendes Kennzeichen-Verbot. Danach dürfen Kennzeichen verbotener Vereinigungen auch von anderen Gruppierungen nicht mehr weiter genutzt werden. Hintergrund ist, dass Vereinigungen im Bereich krimineller Rockergruppen einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität wie Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten können, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz.

Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls

Das umfassende Kennzeichen-Verbot, welches auch für kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereine gilt, soll außerdem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Das demonstrative Gebaren mit Kutten und Motorrädern wirke auf viele Menschen bedrohlich.

Verkündung

Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand: 10.02.2017

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