Top 23Wettbewerb im Nahverkehr

Foto: Mutter mit Kind in einem Bus

© panthermedia | Arne Trautmann

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Beschluss

Länder für faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV

Die Länder möchten Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im öffentlichen Nahverkehr eindämmen und haben hierzu am 10. Februar 2017 einen Gesetzentwurf im Bundesrat beschlossen. Die Initiative soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter_innen im ÖPNV garantieren.

Ungleichgewicht durch private Anbieter

Diese sehen die Länder aktuell gefährdet: Sofern private Unternehmer ihre Leistungen ohne kommunale Zuschüsse anbieten, genießen sie derzeit grundsätzlich Vorrang vor den öffentlichen Aufgabenträgern. Dabei sind sie gesetzlich nicht verpflichtet, soziale Standards zu berücksichtigen. Hierdurch entsteht ein Ungleichgewicht im Wettbewerb zugunsten von Unternehmen mit niedrigem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung.

Gleiche Bedingungen für alle

Der Gesetzentwurf soll nun Abhilfe schaffen, indem er die Lücke im Personenbeförderungsgesetz schließt. So bestimmt er, dass Behörden bei Ausschreibungen im Straßenbahn- oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme eines Beschäftigten in die Anforderungen aufnehmen können. Diese gelten dann für alle Anbieter. Außerdem sollen private Unternehmer bei der Antragstellung nachweisen, dass sie die Leistung auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können. Vom Auftraggeber festgelegte Standards wie etwa Umweltaspekte und Kundenbetreuung müssten sie ebenfalls erfüllen.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 10.02.2017

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953. Sitzung vom 10.02.2017. TOP 23: Personenbeförderungsgesetz

953. Sitzung vom 10.02.2017. TOP 23: Personenbeförderungsgesetz

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