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Beschluss

Bund-Länder-Finanzausgleich im Detail noch verbesserungsbedürftig

Die Länder haben am 10. Februar 2017 eine umfangreiche Stellungnahme zu den Regierungsentwürfen beschlossen, die die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu regeln. Dabei äußerten sie sich sowohl zu der geplanten Grundgesetzänderung als auch zu den zahlreichen einfachgesetzlichen Bestimmungen, die geändert werden sollen. Insgesamt schlagen sie rund 70 Änderungen vor.

Klare Regeln für Infrastrukturgesellschaft und Sicherung der Beschäftigungsbelange

Besonderes Augenmerk gilt der beabsichtigten Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für den Bau von Bundesautobahnen. Die Länder fordern, die Beteiligung Privater an der künftigen Finanzierung von Bundesfernstraßen klar zu regeln und dem Bund dabei ausreichend Einfluss zu sichern. Zudem zeigen sie sich besorgt, dass die Herstellung und der Betrieb der Bundesfernstraßen mit dem neuen Modell deutlich teurer werden könnte. Ausdrücklich sicherstellen möchte der Bundesrat, dass bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft die Belange der Beschäftigten mehr berücksichtigt werden. Eine weitere zentrale Forderung der Länder betrifft die umfassende Kostenüberahme des Bundes für die Autobahnen ab dem Zeitpunkt der Grundgesetzänderung einschließlich der notwendigen baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Darauf hätten sich Bund und Länder Anfang Dezember 2016 geeinigt. Auch im Übrigen erinnern die Länder mehrfach daran, dass sich die Einigung von Bund und Ländern in den Gesetzentwürfen wiederfinden müsse.

Mehr Mitbestimmung der Länder bei Schulinvestitionen

Bei den geplanten Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen geht es dem Bundesrat insbesondere um eine stärkere Mitbestimmung der Länder. Entsprechend der bisherigen Praxis sollten sie selbst entscheiden, welche finanzschwachen Gemeinden die Investitionen des Bundes erhalten. Zudem spricht sich der Bundesrat für längere Programmlaufzeiten aus und fordert, dass die Mittel angesichts bestehender Kapazitätsgrenzen auch zum Neubau von Schulen eingesetzt werden können.

Beteiligungsrechte der Länder sichern

Umfangreich äußern sich die Länder auch zum geplanten Online-Portal. Dabei fürchten sie vor allem zu weitreichende Vorgaben des Bundes bei den IT-Komponenten und drängen darauf, dass der IT-Planungsrat bei bestimmten Entscheidungen mehr einbezogen wird. Außerdem bestehen sie darauf, dass es für Gemeinden und Gemeindeverbände keine Verpflichtung geben soll, dem Portal beizutreten.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Darüber hinaus schlägt der Bundesrat eine konkrete Regelung zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder vor. Bund und Länder hatten sich Ende Januar darauf geeinigt, diese Zahlungen über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu gewähren.

Weg vom Länderfinanzausgleich

Den Regierungsentwürfen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen geht ein langer Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern voraus, der nunmehr beendet werden soll. Kern der Neuregelungen ist die Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs. Stattdessen erfolgt ein Großteil der Länderentlastung ab 2020 über den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Dabei werden die Unterschiede in der Steuerkraft der Länder bei der Verteilung der Umsatzsteuer berücksichtigt, die sich künftig grundsätzlich nach der Einwohnerzahl der Länder richtet. Zudem möchte der Bund die unterschiedliche Finanzkraft der Länder mit Zu- und Abschlägen begleichen. Zur Sicherung bundeseinheitlicher Lebensverhältnisse in den Ländern stellt der Bund jährlich 9,7 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Dem Saarland und Bremen kann er zur besonderen Entlastung Sanierungshilfen gewähren.

Bund erhält mehr Kompetenzen

Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kompetenzen. So soll er künftig allein für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen verantwortlich sein. Dabei kann er sich einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen, die aber im Eigentum des Bundes bleiben soll. Zudem ist vorgesehen, dass der Bund mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung Grundzüge von Länderprogrammen regeln kann, wenn er Finanzhilfen gibt. Auch darf er künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Damit bekommt der Bund erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Gestärkt werden auch die Kompetenzen des Bundes bei der Steuerverwaltung.

Zentralisierung bei Online-Dienstleistungen

Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für einen bundesweiten Portalverbund geschaffen werden, über das alle Bürgerinnen und Bürger auf Online-Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern zugreifen können. Neu ist auch, dass der Bundesrechnungshof bei Mischfinanzierungen prüfen kann, was mit dem Geld passiert.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit den Bundestagsbeschlüssen.

Stand: 10.02.2017

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