Bundesrat fordert Finanzierungsstopp für verfassungsfeindliche Parteien
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Einstimmig hat er am 10. Februar 2017 eine entsprechende Entschließung gefasst.
Orientierung am Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Darin spricht er sich dafür aus, einen entsprechenden Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren aufzugreifen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss zu schaffen. Sie seien eng an die jüngste Rechtsprechung der Karlsruher Richter anzulehnen. Der Entzug von der Finanzierung müsse umfassend sein und sollte sich auch auf sonstige öffentliche Leistungen beziehen.
Keine Missbilligung einer Gesinnung
Dabei betont der Bundesrat, dass sich der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht nur auf die Missbilligung einer Gesinnung oder Weltanschauung stützen dürfe. Grundsätzlich gelte, dass ein solches Vorgehen eine Ausnahme sei.
Mit allen gebotenen Mitteln gegen extremistische Bestrebungen
Die Auseinandersetzung mit politischen Konzepten erfolge in erster Linie im politischen Meinungskampf. Dementsprechend unterstreichen die Länder, dass sie den Kampf gegen extremistische Bestrebungen mit allen gebotenen Mitteln fortführen.
Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
Stand: 10.02.2017