BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 953. Sitzung am 10.02.2017

Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Cannabis-Therapie, Parteienfinanzierung

Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Cannabis-Therapie, Parteienfinanzierung

Es war ein straffes Programm, das die Länder in der ersten Plenarsitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017 absolvierten. Über 100 Vorlagen standen zur Abstimmung.

Erleichterungen für Stalking-Opfer können in Kraft treten

Zu rund 20 Gesetzen gaben die Länder ihr abschließendes Votum. Sie können nun wie geplant in Kraft treten. Grünes Licht bekamen unter anderem Verbesserungen für Contergan-Geschädigte, mögliche Cannabis-Therapien für Schwerkranke, Erleichterungen für Stalking-Opfer, Verschärfungen im Vereinsrecht und die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesfernstraßen.

Gesetzentwurf für faire Löhne im ÖPNV in den Bundestag eingebracht

Einen Schwerpunkt der Sitzung bildeten die 26 Länderinitiativen. Vier Gesetzentwürfe brachte der Bundesrat in den Bundestag ein. Dabei geht es um Erleichterungen bei der Rehabilitation von DDR-Heimkindern, faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV, eine Initiative für den Schienenfernverkehr und die Umschichtung von EU-Fördermitteln für die ländliche Entwicklung.

Geschlossen für den Finanzierungsausschluss verfassungsfeindlicher Parteien

Außerdem fasste der Bundesrat zahlreiche Entschließungen. Einstimmig stellten sich die 16 Länder hinter eine Resolution zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung. Ebenfalls eine Mehrheit erhielten Initiativen zur Reform der Pflegeberufe und zur Weiterentwicklung elektrischer Energiespeicher.

Viele neue Initiativen

11 Initiativen wurden dem Plenum erstmals vorgestellt und zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darunter auch ein Gesetzentwurf, der den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung konkret regeln soll. Weitere Vorschläge befassen sich mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, der Erweiterung von DNA-Untersuchungen und des zentralen internationalen Strafregisterinformationssystems sowie der rechtssicheren Ausgestaltung von Photovoltaikanlagen an Mietshäusern und der Sportinfrastrukturförderung in Deutschland.

Umfangreiche Stellungnahme zum Bund-Länder-Finanzausgleich

Außerdem nahm der Bundesrat zu 38 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett Stellung. Detaillierte Änderungsvorschläge machte er vor allem zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Auch beim Ausbau der Kita-Betreuung und bei den Gesetzentwürfen zur Lohngleichheit sowie zur Steuerbetrugsbekämpfung und am geplanten Verpackungsgesetz sieht er noch Verbesserungsbedarf. Keine oder kaum Einwände haben die Länder am geplanten Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei, den Erleichterungen bei Videoüberwachungen und den Sonderparkregeln beim Carsharing.

Aus Brüssel: Aktionsplan Mehrwertsteuer

Aus Brüssel kamen diesmal zehn Vorlagen. Ein Großteil davon betraf den Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer, der den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum ebnen soll. Daneben stand die europäische Nachhaltigkeitspolitik auf der Agenda des Bundesrates.

Zu guter Letzt: Acht Verordnungen

Abschließend gaben die Länder zu acht Verordnungen ihre Zustimmung, darunter auch zu den Regelungen für den neuen Reisepass. Die Änderungsverordnung zur Winterreifenpflicht wurde kurzfristig abgesetzt.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 6Cannabis

Foto: Tabletten neben einer Hanfpflanze

© panthermedia | Jan Mika

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Cannabis-Therapie für Schwerkranke

Schwerkranke Patientinnen und Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und –Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte am 10. Februar 2017 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2017.

Eigenverantwortliche Entscheidung

Danach dürfen die behandelnden Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Betroffenen müssen also nicht "austherapiert" sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung kann Cannabis künftig helfen, das Leiden der Schwerkranken auf ihrem letzten Lebensweg zu lindern.

Bisher durfte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden, etwa um Schmerzpatientinnen und Patienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten mussten diese in der Regel selbst tragen.

Staatliche Cannabis-Agentur

Der Vertrieb erfolgt durch Apotheken. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Sie darf Patientendaten aber nur anonymisiert erheben und analysieren.

Bundesrats-Forderung aufgegriffen

Der Bundestag hat mit dem Gesetz auch Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Dieser hatte in der Vergangenheit mehrfach die Zulassung von Cannabis für Schwerkranke gefordert.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 11 (09.03.2017)) verkündet und trat am 10. März 2017 in Kraft.

Stand: 10.03.2017

Video

Top 7GKV-Selbstverwaltung

Foto: Schild der KBV vor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin

© dpa | Florian Schuh

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt stärkere Kontrolle der kassenärztlichen Bundesvereinigung

Nur wenige Tage nach dem Bundestag billigte der Bundesrat ein Gesetz zur stärkeren Kontrolle, Transparenz und Aufsicht in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erweitert die Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Er beschloss Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, interne Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen. Künftig erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte. So sollen die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" geschützt werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Mehr staatliche Kontrolle

Auch die staatliche Kontrolle wird ausgeweitet. Danach kann das Bundesgesundheitsministerium künftig jemanden in die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen entsenden, wenn dort gewichtige Probleme auftreten und externer Sachverstand erforderlich ist. Zudem ermöglicht die Novelle eine unabhängige Prüfung der Vorstands-Dienstverträge auf ihre finanziellen Auswirkungen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 10.02.2017

Top 10Kuttenverbot

Foto: Logos Motorrad Clubs

© dpa | Baranov Viacheslav

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Verschärfung des Vereinsrechts

Der Bundesrat hat am 10. Februar 2017 die vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Vereinsrechts gebilligt. Damit dürfen Motorradgangs und Rockerclubs künftig nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung – so genannte Chapter – ihres Vereins verboten ist. Nach bislang noch geltendem Recht ist es möglich, dass Clubs trotz des Verbotes einzelner Chapter ihres Vereins Kutten mit dem Vereinssymbol und Abzeichen tragen, sofern darauf der Name der verbotenen Abteilung nicht abgebildet ist.

Umfassendes Kennzeichen-Verbot

Künftig gilt nun ein umfassendes Kennzeichen-Verbot. Danach dürfen Kennzeichen verbotener Vereinigungen auch von anderen Gruppierungen nicht mehr weiter genutzt werden. Hintergrund ist, dass Vereinigungen im Bereich krimineller Rockergruppen einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität wie Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten können, heißt es in der Begründung zu dem Gesetz.

Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls

Das umfassende Kennzeichen-Verbot, welches auch für kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereine gilt, soll außerdem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Das demonstrative Gebaren mit Kutten und Motorrädern wirke auf viele Menschen bedrohlich.

Verkündung

Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand: 10.02.2017

Top 13Stalking

Foto: Frau wird von einem Mann beobachtet

© panthermedia | Wavebreakmedia

  1. Beschluss

Beschluss

Besserer Schutz vor Stalking

Stalking-Opfer sind künftig rechtlich besser geschützt. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2017 ein Gesetz des Bundestages gebilligt, dass die strafrechtliche Verurteilungen von so genannten Nachstellungen erleichtert.

Erleichterungen für die Opfer

Stalking ist danach schon dann strafbar sein, wenn es die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen kann. Dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgibt und tatsächlich sein Leben verändert, z. B. durch Umzug in eine neue Wohnung, ist für eine Verurteilung dann nicht mehr notwendig. Nach bisher geltendem Recht war das Voraussetzung für die Strafbarkeit des so genannten "Erfolgsdelikts".

Die erstmalige Einführung des Stalking-Tatbestands im Jahr 2007 geht auch auf zahlreiche Initiativen des Bundesrates zurück, der sich in der Vergangenheit immer wieder für mehr Opferschutz eingesetzt hatte.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand: 10.02.2017

Top 16Lkw-Maut

Foto: LKW auf einer Landstraße

© panthermedia | Muller_M

  1. Beschluss

Beschluss

Lkw-Maut gilt künftig auf allen Bundesstraßen

Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat billigte am 10. Februar 2017 die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung auf das gesamte, ca. 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden Euro generieren.

Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h sind von der Maut befreit. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrates aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im so genannten ersten Durchgang zurück (BR-Drs. 281/16(B)).

Vom Bundestagsbeschluss nicht betroffen sind kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse. Die Bundesregierung hat aber bereits angekündigt, bis spätestens Ende 2017 zu prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 10.02.2017

Landesinitiativen

Top 22Entschädigung für Heimkinder

Foto: Kind auf einer Treppe

© panthermedia | photographee.eu

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte Rehabilitierung von DDR-Heimkindern vereinfachen

Der Bundesrat möchte die Rehabilitierung von DDR-Heimkindern erleichtern und hat deshalb am 10. Februar 2017 einen Gesetzentwurf beschlossen. Danach sollen Kinder, die ausschließlich wegen der politischen Verfolgung oder Inhaftierung ihrer Eltern in einem Heim untergebracht waren, ohne weitere Nachweise rehabilitiert werden.

Keine weiteren Nachweise erforderlich

Bislang müssen solche DDR-Heimkinder nachweisen, dass mit der Unterbringung zusätzlich auch eine politische Verfolgung der Kinder intendiert war. Diesen Nachweis könnten sie jedoch regelmäßig nicht bringen, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder unvollständig sind, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Im Ergebnis hätten die Betroffenen weder Anspruch auf Kapitalentschädigung noch auf Opferente. Dies wiege umso schwerer, als der erforderliche Nachweis nicht der Lebenswirklichkeit der DDR entspreche. Denn die politische Verfolgung von Eltern betraf notwendigerweise immer die gesamte Familie, die durch die Inhaftierung der Eltern und die Heimunterbringung der Kinder auseinandergerissen wurde. Es widerspreche deshalb dem Zweck der strafrechtlichen Rehabilitierung, lediglich den Eltern und nicht auch den Kindern eine Entschädigung zu ermöglichen.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 10.02.2017

Top 23Wettbewerb im Nahverkehr

Foto: Mutter mit Kind in einem Bus

© panthermedia | Arne Trautmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder für faire Löhne und Sozialstandards im ÖPNV

Die Länder möchten Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im öffentlichen Nahverkehr eindämmen und haben hierzu am 10. Februar 2017 einen Gesetzentwurf im Bundesrat beschlossen. Die Initiative soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter_innen im ÖPNV garantieren.

Ungleichgewicht durch private Anbieter

Diese sehen die Länder aktuell gefährdet: Sofern private Unternehmer ihre Leistungen ohne kommunale Zuschüsse anbieten, genießen sie derzeit grundsätzlich Vorrang vor den öffentlichen Aufgabenträgern. Dabei sind sie gesetzlich nicht verpflichtet, soziale Standards zu berücksichtigen. Hierdurch entsteht ein Ungleichgewicht im Wettbewerb zugunsten von Unternehmen mit niedrigem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung.

Gleiche Bedingungen für alle

Der Gesetzentwurf soll nun Abhilfe schaffen, indem er die Lücke im Personenbeförderungsgesetz schließt. So bestimmt er, dass Behörden bei Ausschreibungen im Straßenbahn- oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme eines Beschäftigten in die Anforderungen aufnehmen können. Diese gelten dann für alle Anbieter. Außerdem sollen private Unternehmer bei der Antragstellung nachweisen, dass sie die Leistung auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können. Vom Auftraggeber festgelegte Standards wie etwa Umweltaspekte und Kundenbetreuung müssten sie ebenfalls erfüllen.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 10.02.2017

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Top 24Streckennetz der Bahn

Foto: ICE

© panthermedia | JANIFEST

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat ergreift Initiative für Fernbahnverkehr

Der Bundesrat drängt darauf, dass der Bund seiner Verantwortung zur Stärkung des Schienenpersonenfernverkehrs nachkommt und hat hierzu am 10. Februar 2017 einen Gesetzentwurf beschlossen. Er enthält einen gesetzlichen Auftrag an den Bund, im Schienenpersonenfernverkehr zumindest ein Grundangebot zu gewährleisten. Dem Bund obliegt seit der Bahnreform die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr verantwortlich sind.

Seit Jahren kontinuierlicher Abbau im Fernverkehr

Zur Begründung der Gesetzesinitiative verweisen die Länder auf den seit 1996 zu beobachtenden Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland. So habe sich das Streckennetz um rund 3.700 km verkürzt. Acht Großstädte und 21 Oberzentren hätten ihre Fernverkehrsanbindung verloren; bei weiteren 122 Städten habe sich die Zahl der haltenden Fernverkehrszüge halbiert. Ohne gesetzgeberisches Handeln sei eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten. Außerdem gerieten die Länder zunehmend unter Druck, zusätzliche Leistungen anzubieten, die quasi Fernverkehrscharakter haben.

Bund soll seiner Verantwortung nachkommen

Entgegen der Vorgabe des Grundgesetzes habe der Bund bislang kein Gesetz erlassen, um seine Verantwortung für den Fernbahnverkehr zu regeln. Der Gesetzentwurf soll deshalb Abhilfe leisten und dem Bund die erforderliche Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen sowie die Mitwirkung des Bundesrates zusichern.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 10.02.2017

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Top 25Arbeitsrecht

Foto: Arbeitsgesetze

© panthermedia | Holger Baumgärtner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für eine zukunftsfeste Mitbestimmung

Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer_innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten die Länder Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Der Bundesrat hat deshalb am 10. Februar 2017 eine entsprechende Entschließung gefasst.

Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs

Darin spricht er sich insbesondere für die Anpassung des Arbeitnehmerbegriffs aus und fordert die Bundesregierung auf, tätig zu werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Mitbestimmung auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte umfasst und damit den betrieblichen Realitäten entspricht.

Stärkung der Sozialpartnerschaft bei zunehmender Digitalisierung

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft vergrößere den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Verhältnissen, heißt es in der Entschließung. Dieser grundlegende Wandel der Arbeitswelt erfordere eine starke Sozialpartnerschaft, um erfolgreich und für alle gewinnbringend vollzogen zu werden.

Anerkennung neuer Arbeitsmodelle

Außerdem verweisen die Länder auf die zunehmende Entgrenzung der Arbeit. So finde Arbeit immer häufiger außerhalb der regulären Arbeitszeit und des eigentlichen Arbeitsortes statt. Dies sei von den Beschäftigten und Unternehmen auch gewünscht. Dementsprechend müsse Arbeit als solche aber auch anerkannt und vergütet werden.

Nationale und europäische Schlupflöcher schließen

Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, zu verhindern, dass sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften dem deutschen Mitbestimmungsrecht entziehen. Sie solle bestehende Gesetzeslücken schließen und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass keine Umgehungstatbestände geschaffen werden.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 10.02.2017

Top 26Assistenzhunde

Foto: Blindenhund

© panthermedia | c-foto

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern Unterstützung für alle Assistenzhunde

Der Bundesrat fordert eine umfassendere Unterstützung von Menschen, die im Alltag auf die Hilfe von Assistenzhunden angewiesen sind und hat hierzu am 10. Februar 2017 eine Entschließung gefasst.

Gleichstellung mit Blindenhunden

Darin appellieren die Länder an die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Krankenkassen alle Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkennen und die Kosten für sie übernehmen. Bislang erstatten sie lediglich die Kosten für Blindenhunde. Tatsächlich zählten jedoch auch Begleithunde, Diabeteswarnhunde und Epilepsiehunde zu den Assistenzhunden. Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 müsste Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglich werden, unterstreicht Niedersachsen seine Forderung.

Eintragung im Schwerbehindertenausweis

Außerdem sollten die Tiere im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden und so den Zugang der Behinderten zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften und Arztpraxen sicherstellen. Schließlich habe die Bundesregierung im nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention anerkannt, dass persönliche Mobilität zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe sei.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 10.02.2017

Top 28Pflegeausbildung

Foto: Krankenschwester in Ausbildung

© panthermedia | rmarmion

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert rasche Reform der Pflegeausbildung

Der Bundesrat drängt darauf, dass die Anfang 2016 eingeleitete Reform der Pflegeausbildung nunmehr abgeschlossen wird. In einer am 10. Februar 2017 gefassten Entschließung fordert er Bundestag und Bundesregierung auf, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen.

Einheitliches Berufsbild

Die Länder begrüßen die Pläne der Bundesregierung für eine überwiegend generalistische Pflegeausbildung, in der die drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengefasst werden. Der Bundesrat hatte hierzu am 26. Februar 2016 Stellung genommen (BR-Drs. 20/16 (B)). Derzeit liegt der Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beschlussfassung vor.

Dringender Handlungsbedarf

Für die Sicherung einer qualitativen Pflegeversorgung ist eine Reform der Pflegeausbildung dringend erforderlich, betonen die Länder. Darin müssten pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und übergreifende Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen und Pflegesettings vermittelt werden.

Die Entschließung wird nun Bundesregierung und Bundestag zugeleitet.

Stand: 10.02.2017

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Top 29Stasi Außenstellen

Foto: Stasi-Unterlagen

© dpa | Stephanie Pilick

  1. Beschluss

Beschluss

Länder möchten Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde erhalten

Der Bundesrat macht sich für die Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde stark. In einer Entschließung vom 10. Februar 2017 fordert er die Bundesregierung auf, sich bei der Neustrukturierung der Behörde für den Erhalt der Außenstellen einzusetzen.

Ortsnahe Einsicht von entscheidender Bedeutung

Dabei verweist er auf die besondere Bedeutung der Stasi-Aufarbeitung und die Notwendigkeit, ortsnah Einsicht in die Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR nehmen zu können. So hätten sich bislang rund zwei Drittel der Anträge auf Akteneinsicht an die Außenstellen gerichtet. Da zunehmend ältere Menschen dieses Recht wahrnehmen, sei eine zügige und wohnortnahe Einsicht umso wichtiger.

Auch der Bundestag habe sich 2016 dafür ausgesprochen, dass sich der Aktenzugang und die Akteneinsicht bei einer dauerhaften Sicherung der Stasiakten nicht verschlechtern dürfen, unterstreichen die Initiatoren ihre Forderung.

Wichtiger Beitrag bei der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts

Darüber hinaus betonen die Länder, dass die Außenstellen durch ihre Informations- und Dokumentationszentren einen wichtigen Beitrag bei der Aufarbeitung des Stasi-Unrechts in den Regionen und zur Bildungsarbeit für Schulen leisteten.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 10.02.2017

Top 30Reform des Bußgeldkatalogs

Foto: Fahrende Autos auf einer Straße werden geblitzt

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Inhalt

Inhalt

Einkommensabhängige Bußgelder und höhere Strafen für Raser

Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und soziale Gerechtigkeit bei der Verhängung von Bußgeldern sorgen. In einem Entschließungsantrag fordert das Land die Bundesregierung auf, den Bußgeldkatalog umfassend zu reformieren.

Besonders gefährliche Verkehrsdelikte und grobe Tempoverstöße sollen künftig deutlich härter bestraft werden. Wenn von dem Regelverstoß eine besondere Gefahr ausgeht - zum Beispiel zu hohes Tempo innerhalb einer Baustelle – sollen sich die Bußgelder automatisch verdoppeln. Auch Fahrverbote könnte es in Zukunft schneller geben.

Einkommensabhängige Bußgelder

Niedersachsen fordert außerdem, die Bußgelder nach dem Einkommen des Betroffenen zu staffeln. Die bestehende Bußgeld-Systematik differenziere nicht ausreichend nach den finanziellen Verhältnissen des Betroffenen. Insbesondere bei vermögenden Menschen verfehle sie ihre abschreckende Wirkung.

Entschließung abgesetzt

Die Beratung der Vorlage wurde kurzfristig von der Tagesordnung am 10. Februar 2017 abgesetzt.

Stand: 10.02.2017

Top 33Energierecht

Foto: Industrieanlage

© panthermedia | lagereek

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für Weiterentwicklung der Speichertechnologie

Der Bundesrat möchte Entwicklung und Ausbau weiterer Stromspeicher vorantreiben. In einer Entschließung vom 10. Februar 2017 betont er, dass es dabei nicht nur um Pumpspeicher, sondern insbesondere auch um elektrische Energiespeicher gehe. Dabei erinnert die Länderkammer an ihre Beschlüsse zum Strommarktgesetz, in denen sie den dringenden Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Speichern bereits deutlich gemacht hatte (BR-Drs. 542/15 und BR-Drs. 356/16 (B)).

Umfassende Speicherstrategie

Die Bundesregierung solle deshalb eine Speicherstrategie entwickeln, die sowohl die langfristige Planung von großen als auch den Ausbau von kleinen dezentralen Speichern umfasse, der sich schneller realisieren lasse. Da diese Planungen eine lange Vorlaufzeit hätten, müssten sie rechtzeitig angegangen werden.

Sinnvolle Markteinführung

Erforderlich sei zudem eine Strategie, um die verschiedenen Speichertechnologien kosteneffizient auf den Markt zu bringen. Auch der Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Stromspeicher ist nach Ansicht des Bundesrates entscheidend, um die Technologieführerschaft Deutschlands sicherzustellen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 10.02.2017

Top 94aParteienfinanzierung

Foto: Kundgebung der NPD

© dpa | Peter Steffen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung

Um verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen, hat Niedersachsen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung und des Parteiengesetzes vorgelegt, der am 10. Februar 2017 in die Fachausschüsse für Inneres und Recht verwiesen wurde.

Hinweis aus Karlsruhe

Mit der Initiative greift Niedersachsen einen Hinweis des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle auf. Er habe im Zuge der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken.

Kein Verstoß gegen die Chancengleichheit

Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden.

Stand: 10.02.2017

Video

Top 94bAusschluss von der Parteienfinanzierung

Foto: Kundgebung der NPD

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Finanzierungsstopp für verfassungsfeindliche Parteien

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Einstimmig hat er am 10. Februar 2017 eine entsprechende Entschließung gefasst.

Orientierung am Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Darin spricht er sich dafür aus, einen entsprechenden Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren aufzugreifen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss zu schaffen. Sie seien eng an die jüngste Rechtsprechung der Karlsruher Richter anzulehnen. Der Entzug von der Finanzierung müsse umfassend sein und sollte sich auch auf sonstige öffentliche Leistungen beziehen.

Keine Missbilligung einer Gesinnung

Dabei betont der Bundesrat, dass sich der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung nicht nur auf die Missbilligung einer Gesinnung oder Weltanschauung stützen dürfe. Grundsätzlich gelte, dass ein solches Vorgehen eine Ausnahme sei.

Mit allen gebotenen Mitteln gegen extremistische Bestrebungen

Die Auseinandersetzung mit politischen Konzepten erfolge in erster Linie im politischen Meinungskampf. Dementsprechend unterstreichen die Länder, dass sie den Kampf gegen extremistische Bestrebungen mit allen gebotenen Mitteln fortführen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 10.02.2017

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 34aLänderfinanzausgleich

Foto: Waage mit Geldmünzen

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss
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Beschluss

Bund-Länder-Finanzausgleich im Detail noch verbesserungsbedürftig

Die Länder haben am 10. Februar 2017 eine umfangreiche Stellungnahme zu den Regierungsentwürfen beschlossen, die die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu regeln. Dabei äußerten sie sich sowohl zu der geplanten Grundgesetzänderung als auch zu den zahlreichen einfachgesetzlichen Bestimmungen, die geändert werden sollen. Insgesamt schlagen sie rund 70 Änderungen vor.

Klare Regeln für Infrastrukturgesellschaft und Sicherung der Beschäftigungsbelange

Besonderes Augenmerk gilt der beabsichtigten Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für den Bau von Bundesautobahnen. Die Länder fordern, die Beteiligung Privater an der künftigen Finanzierung von Bundesfernstraßen klar zu regeln und dem Bund dabei ausreichend Einfluss zu sichern. Zudem zeigen sie sich besorgt, dass die Herstellung und der Betrieb der Bundesfernstraßen mit dem neuen Modell deutlich teurer werden könnte. Ausdrücklich sicherstellen möchte der Bundesrat, dass bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft die Belange der Beschäftigten mehr berücksichtigt werden. Eine weitere zentrale Forderung der Länder betrifft die umfassende Kostenüberahme des Bundes für die Autobahnen ab dem Zeitpunkt der Grundgesetzänderung einschließlich der notwendigen baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Darauf hätten sich Bund und Länder Anfang Dezember 2016 geeinigt. Auch im Übrigen erinnern die Länder mehrfach daran, dass sich die Einigung von Bund und Ländern in den Gesetzentwürfen wiederfinden müsse.

Mehr Mitbestimmung der Länder bei Schulinvestitionen

Bei den geplanten Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen geht es dem Bundesrat insbesondere um eine stärkere Mitbestimmung der Länder. Entsprechend der bisherigen Praxis sollten sie selbst entscheiden, welche finanzschwachen Gemeinden die Investitionen des Bundes erhalten. Zudem spricht sich der Bundesrat für längere Programmlaufzeiten aus und fordert, dass die Mittel angesichts bestehender Kapazitätsgrenzen auch zum Neubau von Schulen eingesetzt werden können.

Beteiligungsrechte der Länder sichern

Umfangreich äußern sich die Länder auch zum geplanten Online-Portal. Dabei fürchten sie vor allem zu weitreichende Vorgaben des Bundes bei den IT-Komponenten und drängen darauf, dass der IT-Planungsrat bei bestimmten Entscheidungen mehr einbezogen wird. Außerdem bestehen sie darauf, dass es für Gemeinden und Gemeindeverbände keine Verpflichtung geben soll, dem Portal beizutreten.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Darüber hinaus schlägt der Bundesrat eine konkrete Regelung zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder vor. Bund und Länder hatten sich Ende Januar darauf geeinigt, diese Zahlungen über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu gewähren.

Weg vom Länderfinanzausgleich

Den Regierungsentwürfen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen geht ein langer Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern voraus, der nunmehr beendet werden soll. Kern der Neuregelungen ist die Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs. Stattdessen erfolgt ein Großteil der Länderentlastung ab 2020 über den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Dabei werden die Unterschiede in der Steuerkraft der Länder bei der Verteilung der Umsatzsteuer berücksichtigt, die sich künftig grundsätzlich nach der Einwohnerzahl der Länder richtet. Zudem möchte der Bund die unterschiedliche Finanzkraft der Länder mit Zu- und Abschlägen begleichen. Zur Sicherung bundeseinheitlicher Lebensverhältnisse in den Ländern stellt der Bund jährlich 9,7 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Dem Saarland und Bremen kann er zur besonderen Entlastung Sanierungshilfen gewähren.

Bund erhält mehr Kompetenzen

Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kompetenzen. So soll er künftig allein für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen verantwortlich sein. Dabei kann er sich einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen, die aber im Eigentum des Bundes bleiben soll. Zudem ist vorgesehen, dass der Bund mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung Grundzüge von Länderprogrammen regeln kann, wenn er Finanzhilfen gibt. Auch darf er künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Damit bekommt der Bund erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Gestärkt werden auch die Kompetenzen des Bundes bei der Steuerverwaltung.

Zentralisierung bei Online-Dienstleistungen

Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für einen bundesweiten Portalverbund geschaffen werden, über das alle Bürgerinnen und Bürger auf Online-Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern zugreifen können. Neu ist auch, dass der Bundesrechnungshof bei Mischfinanzierungen prüfen kann, was mit dem Geld passiert.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit den Bundestagsbeschlüssen.

Stand: 10.02.2017

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Top 39Ausbau der Kindertagesbetreuung

Foto: Kinder im Kindergarten

© panthermedia | Christa Eder

  1. Beschluss

Beschluss

Länder unterstützen Regierungspläne zum Ausbau der Kita-Plätze

Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2017 mit dem Regierungsentwurf zum Ausbau der Kindertagesbetreuung befasst. Er äußert nur wenig Änderungsbedarf an dem geplanten Gesetz. Gemeinsam mit den Ländern will die Bundesregierung 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren finanzieren und dabei auch die Qualität der Betreuung verbessern. Bis 2020 stellt der Bund gut 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

Investitionsprogramm 2017-2022

Zur Finanzierung des aufgestockten Betreuungsangebots in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern wird ein Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020" aufgelegt. Es gilt ausdrücklich für alle Kinder bis zum Schuleintritt, so dass vor allem auch die unter Dreijährigen von den Mitteln profitieren können. Bei ihnen ist der zusätzliche Bedarf an Plätzen in den Kindertagesstätten nach wie vor am stärksten. Die Investitionen sind auch für Kinder mit Fluchthintergrund gedacht.

Finanzhilfen für Länder und Kommunen

Vom aufgestockten Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" stehen für das laufende Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten. Ein Teil der geplanten Maßnahmen soll rückwirkend schon zum 1. Juli 2016 greifen.

Nur wenig Verbesserungsbedarf aus Ländersicht

Neben Anregungen zur Klarstellung und zur Verfahrenserleichterung schlägt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vor, dass bis zu einer Grenze von 1.000 Euro für einen zusätzlichen Kita-Platz ausnahmsweise auch eine Vollförderung durch den Bund möglich sein soll.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme der Länder geht nun über die Bundesregierung in den Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat abschließend damit.

Stand: 10.02.2017

Top 40Lohngerechtigkeit

Foto: Aktenordner Lohnabrechnungen

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Hin zur Lohngleichheit: Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Dies beschlossen die Länder am 10. Februar 2017. Die Gesetzesinitiative sieht die Einführung von Transparenzregeln vor. Danach erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch zu den Entgeltstrukturen.

Auskunftsanspruch für Beschäftigte

Werden sie nicht nach Tarif bezahlt, können Beschäftigte anhand des Anspruchs die Kriterien zur Festlegung ihres Lohnes, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit erfragen. Tarifgebundene Betriebe müssen nur den relevanten Tarifvertrag nennen.

Höhere Löhne leichter einklagen

In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.
Der Auskunftsanspruch soll die Durchsetzung des Anspruches auf gleichen Lohn erleichtern.

Prüfverfahren und Berichtspflicht

Darüber hinaus fordert der Gesetzentwurf private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf, die Löhne auf Entgeltgleichheit regelmäßig zu überprüfen. Zugleich werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lageberichten über den Stand der Gleichstellung zu informieren.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet. Wann er das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.02.2017

Top 42Immobilienkredite

Foto: Rohbau mit Schutzhelm

© panthermedia | A11637724

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch weiter entschärfen

Der Bundesrat dankt der Bundesregierung für die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Entschärfung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. In einer umfangreichen Stellungnahme vom 10. Februar 2017 äußert er zugleich die Erwartung, dass sich dadurch die Kreditversorgung für ältere Menschen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen verbessern werde.

Es besteht noch Verbesserungsbedarf

Noch Klärungsbedarf sehen die Länder vor allem bei der Anschlussfinanzierung sowie Umschuldung von Förderdarlehen. So fordern sie unter anderem, Personen, die solche Darlehen in Anspruch nehmen, von der verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung auszunehmen. Wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien sie in der Regel besonders schutzbedürftig.

Mehr Mitbestimmung für die Länder

Darüber hinaus könnten die Amortisationsanforderungen von Darlehen nach Ansicht des Bundesrates verbraucherfreundlicher sein. Auch die Rechtssicherheit der Kreditvergabe hält er für verbesserungswürdig. Darüber hinaus fordern die Länder mehr Mitbestimmung. Schließlich hätten sie einen sehr guten Überblick über die jeweiligen Immobilienmärkte. Verordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen werden, bedürften deshalb auch der Zustimmung des Bundesrates.

Erleichterungen bei der Kreditvergabe

Die seit März geltende EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte die Kreditvergabe für bestimmte Personengruppen verschärft und war deshalb auf Kritik gestoßen. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf soll mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung schaffen, enthält Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau und sieht die Einführung von so genannten Immobilienverzehrkrediten vor. Dabei handelt es sich um Kredite, die der Alterssicherung dienen.

Länderinitiative bereits vergangenes Jahr in den Bundesrat eingebracht

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf wird derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Stand: 10.02.2017

Top 50Mobile Videotechnik

Foto: Polizisten mit einer mobilen Kamera

© dpa | Boris Roessler

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Beschluss

Bundesrat für Bodycams bei Bundespolizisten

Der Bundesrat befürwortet den Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei. In seiner Sitzung vom 10. Februar 2017 äußerte er keine Bedenken an dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Einsatz mobiler Videotechnik

Die Bodycams sollen eine bessere Verfolgung von Straftaten ermöglichen und die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamtinnen und -beamten minimieren. Geplant ist auch der Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung mehr Erfolg bei der Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen, vor allem in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität.

Ausbau der Aufzeichnung von Telefongesprächen

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen auszubauen. Dies sei erforderlich, um Gespräche bei Bedarf erneut anhören zu können und so der Bundespolizei die Strafverfolgung zu erleichtern.

Wie es weitergeht

Der Bundestag hat bereits am 27. Januar in 1. Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in seine Fachausschüsse überwiesen. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 10.02.2017

Top 51Videoüberwachung

Foto: Videokameras

© panthermedia | kwanchaidp

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Mehr Videoüberwachung, aber auch mehr Aufsicht

Der Bundesrat hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, den Einsatz von Videoüberwachung auszuweiten. In seiner Stellungnahme zu dem entsprechenden Gesetzentwurf vom 10. Februar 2017 spricht er sich allerdings dafür aus, zu prüfen, ob mit der Ausweitung der Videoüberwachung durch Private eine verstärkte Überwachung durch die Aufsichtsbehörden einhergehen sollte.

Für mehr Sicherheit

Um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen, beabsichtigt die Bundesregierung, die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen wie Sportplätzen und Einkaufszentren sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs zu erleichtern. Zwar soll es dabei bleiben, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen. Künftig müssen die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für bzw. gegen die Videotechnik jedoch Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf bereits am 27. Januar in 1. Lesung beraten und ihn in seine Fachausschüsse überwiesen. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.02.2017

Top 53Änderungen im Strafverfahren

Foto: Führerscheine

© dpa | Oliver Berg

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Fahrverbot als Sanktion bei allen Straftaten

Der Bundesrat hat keine grundlegenden Bedenken gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe auch bei solchen Taten zuzulassen, die keinerlei Bezug zum Straßenverkehr haben. Die Öffnung des Fahrverbots als allgemeine Nebenstrafe soll es den Strafgerichten ermöglichen, zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.

Anliegen der Länder aufgegriffen

Die Bundesregierung hat mit ihrem Vorhaben verschiedene Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens aufgegriffen, die diese in der Vergangenheit mit eigenen Bundesratsinitiativen oder Stellungnahmen zu früheren Gesetzgebungsverfahren geäußert hatten. Sie setzt zudem die Empfehlungen einer vom Justizministerium einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens um.

Dazu gehört die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit und die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme bei Straßenverkehrsdelikten. Änderungen sind auch beim Umgang mit drogenabhängigen Mehrfachtätern und bei der Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie bei bestimmten Straftatbeständen im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen.

Wenig Verbesserungsbedarf

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf schlägt der Bundesrat lediglich kleinere Änderungen vor, um das Gesetz noch praxistauglicher zu gestalten. Außerdem regt er eine Klarstellung beim geplanten Wegfall des Richtervorbehalts zur Blutprobenentnahme an.

Mit den Vorschlägen wird sich nun die Bundesregierung befassen, anschließend der Deutsche Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz verabschiedet hat, wird die Länderkammer abschließend darüber beraten.

Stand: 10.02.2017

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Top 58Verpackungsgesetz

Foto: verschiedene Müllsäcke

© panthermedia | ccaetano

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Bundesrat kritisiert geplantes Verpackungsgesetz

Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2017 kritisch mit dem Regierungsentwurf für eine neues Verpackungsgesetz auseinandergesetzt.

In seiner Stellungnahme bedauert er, dass es der Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen noch immer nicht gelungen ist, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen. Damit sei die Chance vertan, durch eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen eine qualitative und quantitative Verbesserung bei den Sekundärrohstoffen zu erreichen und die Sammelmengen an Wertstoffen deutlich zu erhöhen.

Umfangreicher Änderungsbedarf

Neben der grundsätzlichen Kritik zeigen die Länder umfangreichen Änderungsbedarf am geplanten Verpackungsgesetz auf. So fordern sie, dass sich künftig die Pfandpflicht nicht mehr an Größe und Inhalt der Getränkeverpackungen orientiert, sondern an der Art des Verpackungsmaterials. Die bisherige Regelung führe zu Verwirrung bei den Verbrauchern und hätte zudem den Herstellern vielfältige Ausweichmanöver ermöglicht.

Deutliche Kennzeichnung auf der Verpackung gefordert

Zur Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrweg fordert der Bundesrat eine deutliche Kennzeichnung direkt auf der Verpackung selbst – die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschilderung an den Ladenregalen kritisiert er als nicht ausreichend.

Verbraucher müssten in die Lage versetzt werden, aufgrund einer klaren und eindeutigen Kennzeichnung eine bewusste Entscheidung zwischen Ein- und Mehrwegpackungen zu treffen. Verbesserungsbedarf sieht der Bundesrat zudem auch an der geplanten zentralen Stelle für ein Verpackungsregister und an den Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den dualen Systemen.

Höhere Quoten für das duale System

Ziel des vorgelegten Regierungsentwurfs ist es, Verpackungen aus Glas, Papier, Metallen und Kunststoff verstärkt zu recyceln und dadurch Abfälle effektiver zu vermeiden. Dafür müssen die dualen Systeme von Industrie und Handel künftig deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Die Quote für Kunststoffverpackungen soll bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen, die Quote bei Metallen, Papier und Glas bis 2022 auf 90 Prozent. Vorgesehen ist auch, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt: Dafür sollen sich die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren.

Förderung der Wertstofftonne

Außerdem möchte die Bundesregierung die Einführung der Wertstofftonne fördern, um noch mehr verwertbare Abfälle zu generieren. Geplant ist, dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Weiteres Verfahren

Mit der Stellungnahme der Länder wird sich zunächst die Bundesregierung befassen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die endgültige Fassung des Gesetzes. Spätestens drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss berät der Bundesrat dann abschließend über das Vorhaben.

Stand: 10.02.2017

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Top 65Privilegien für Carsharing

Foto: Autos auf einem Carsharing-Parkplatz

© panthermedia | chesky_w

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Carsharing parkt sich besser

Wer sein Auto teilt, soll es besser parken können. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es für Carsharing künftig Privilegien beim Parken. Damit kommt sie auch einer Bitte des Bundesrates nach. Entsprechend begrüßt die Länderkammer das Vorhaben in ihrer Stellungnahme vom 10. Februar 2017.

Danach sollen Kommunen für Carsharing-Fahrzeuge separate Parkflächen ausweisen können, die zudem gebührenfrei sind. Sie dürfen dabei Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben bevorzugen.

Zentralere Standorte

Außerdem ermöglicht der Gesetzentwurf Carsharing-Anbietern, ihren Standort in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Ihre Autos können dann in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen abgeholt bzw. zurückgegeben werden.

Datenschutzauflagen für Carsharing-Anbieter

Nach Ansicht der Länder sollten die neuen Regelungen auch für mitgliedschaftlich organisierte Carsharing-Modelle gelten. Außerdem bitten sie in ihrer Stellungnahme um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Sondererlaubnisse für Carsharing-Anbieter an Datenschutzauflagen zum Schutz der Kunden geknüpft werden könnten.

Länder forderten bereits 2009 Privilegien

Der Bundesrat hatte sich bereits 2009 und erneut 2013 dafür ausgesprochen, verbesserte Bedingungen für das Angebot von Carsharing in Städten und Gemeinden zu schaffen, um so umweltfreundlicheres Autofahren zu unterstützen und die Luftschadstoffe sowie Klimagasemissionen zu senken (BR-Drs.153/09 (B) und 553/13 (B)).

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser das Vorhaben berät, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Stand: 10.02.2017

Top 67Urbanes Wohnen

Foto: Neubaugebiet

© panthermedia | Arne Dedert

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Länder sehen Verbesserungsbedarf beim Thema urbanes Wohnen

Der Bundesrat hat sich am 10. Februar 2017 intensiv mit den Regierungsplänen zum Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten auseinandergesetzt.

Die Bundesregierung möchte den Kommunen mehr Spielraum geben, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Parallel zum Bundestag hatte sie dem Bundesrat ihren Entwurf zur Stellungnahme vorgelegt, der vor allem eine EU-Richtlinie zum Städtebaurecht und zur Stärkung des "neuen Zusammenlebens in der Stadt" umsetzt.

Neues Zusammenleben in der Stadt: Urbane Gebiete

Eine neue Baurechtskategorie "urbane Gebiete" im Städtebaurecht soll es erlauben, künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen zu bauen und Gebäude als Wohnraum zu nutzen. Dabei folgt das urbane Gebiet dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.

Außerdem regelt der Entwurf die Bedingungen für Zweit- und Ferienwohnungen insbesondere in touristisch geprägten Regionen neu und enthält Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Besserer Schutz für vorhandene Wohnquartiere

In seiner umfangreichen Stellungnahme schlägt der Bundesrat zahlreiche Änderungen am geplanten Gesetz vor. Er setzt sich unter anderem dafür ein, vorhandene Wohnquartiere und deren Bewohnerstruktur insbesondere bei der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum wirksamer zu schützen.

Weiteren Verbesserungsbedarf sehen die Länder beim geplanten zentralen Internetportal für die ortsüblichen Bekanntmachungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, beim beschleunigten Verfahren für Vorhaben im Außenbereich, beim passiven Schallschutz gegen Gewerbelärm und bei den vorgesehenen Sanktionen für die zweckwidrige Nutzung einer Zweitwohnung.

Wie es weitergeht

Zunächst wird sich die Bundesregierung mit den Änderungsvorschlägen des Bundesrates befassen. Sie reicht diese zusammen mit ihrer Gegenäußerung in die bereits laufenden Beratungen des Bundestages nach. Dort ist für den 15. Februar 2017 eine Anhörung zum Thema geplant. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, berät der Bundesrat abschließend über das Vorhaben.

Stand: 10.02.2017

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Rechtsverordnungen

Top 88Straßenverkehrsordnung

Foto: Motorrad

© panthermedia | fotolifes

  1. Inhalt

Inhalt

Winterreifenpflicht für Motorräder

Mit der Vorlage der Verordnung kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesrates nach, die Wirksamkeit der situativen Winterreifenpflicht zu überprüfen: Seit ihrer Einführung im Jahr 2010 drohte Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee mit Reifen ohne eine so genannte M+S Kennung fuhren. Tatsächlich gibt es solche Reifen für die meisten motorisierten Zweiräder nicht.

Die Änderungsverordnung hebt diese Pflicht für einspurige Kraftfahrzeuge deshalb wieder auf. Auch motorisierte Krankenfahrstühle werden von der Winterreifenpflicht wieder befreit.

Abnehmbare Fahrradbeleuchtung zulässig, aber bei Nacht verpflichtend

Darüber hinaus enthält die Verordnung neue Regeln für die Beleuchtung von Fahrrädern. So schreibt sie vor, dass abnehmbare Schlussleuchten und Scheinwerfer zulässig sind, bei Dämmerung oder Dunkelheit aber angebracht sein und auch betrieben werden müssen. Die Dynamopflicht existiert bereits seit 2013 nicht mehr.

Verordnung abgesetzt

Die Beratung der Vorlage wurde kurzfristig von der Tagesordnung am 10. Februar 2017 abgesetzt.

Stand: 10.02.2017

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