Top 13aParteienfinanzierung

Foto: 500-Euro-Geldscheine

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Beschluss

Bundesrat fordert Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung

Der Bundesrat möchte verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Er hat deshalb am 10. März 2017 einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung sowie einen zur Änderung des Parteiengesetzes und weiterer einfachgesetzlicher Normen – siehe TOP 13 b der Tagesordnung – beschlossen. Für das Verfahren zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll das Bundesverfassungsgericht zuständig sein.

Hinweis aus Karlsruhe

Mit den Initiativen greifen die Länder einen Hinweis von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle auf. Er hatte bei der Urteilsverkündung zum NPD-Verbotsfahren auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken.

Kein Verstoß gegen die Chancengleichheit

Dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Unterstützung stehe der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht entgegen, heißt es in den Gesetzesanträgen. Denn von diesem Grundsatz könne bei zwingenden Gründen wie der Verfassungsfeindlichkeit abgewichen werden.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit den Länderinitiativen. Sie leitet die Gesetzentwürfe dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 10.03.2017

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