Abschaffung der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abzuschaffen. In einem Entschließungsantrag fordert er, Kapitalerträge wieder nach dem persönlichen Einkommensteuersatz abzurechnen. Außerdem sollten Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden, um eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften bei Kapitalanlagen sicherzustellen.
Gegen Privilegierung von Besserverdienenden
Mit der derzeitigen Abgeltungsteuer werden Zinseinkünfte pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dies führe zu einer Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber anderen Einkommensarten, deren Besteuerung progressiv ansteige und die mit bis zu 45 Prozent versteuert werden könnten, heißt es in der Entschließung. Diese Gerechtigkeitslücke solle mit Abschaffung der Abgeltungsteuer geschlossen werden. Davon abgesehen gebe es auch keinen Grund, an der Steuer festzuhalten. Denn entgegen der ursprünglichen Annahme habe der geringe Steuersatz von 25 Prozent die Bezieherinnen und Bezieher von Kapitaleinkünften nicht davon abgehalten, ihr Geld mit fragwürdigen Steuerverkürzungsmodellen ins Ausland zu schaffen. Mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen gebe es nun eine Grundlage zur effektiven Besteuerung von im Ausland angelegtem Kapital.
Weitere Neuregelungen erforderlich
Darüber hinaus weisen die Länder darauf hin, dass die Wiedereinführung der individuellen Besteuerung von Kapitaleinkünften eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren ausgeschütteten Gewinnen erforderlich machen würde. Außerdem sei zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanlagen weiterhin ohne Spekulationsfrist steuerpflichtig bleiben sollten und der Abzug tatsächlicher Werbekosten zugelassen werden könne.
Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
Stand: 10.03.2017