Top 37Durchsetzung der Ausreisepflicht

Foto: Aktenordner mit Aufschrift Asylanträge Abschiebungen

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Nur wenig Änderungsbedarf am Regierungsentwurf zur Ausreisepflicht

Der Bundesrat hat sich am 10. März 2017 mit dem Regierungsentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht auseinandergesetzt. Dieser geht auf eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 9. Februar 2017 zurück. Dabei hatten sie sich auf einen 15 Punkte umfassenden Beschluss verständigt, um unter anderem die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländern zu erleichtern.

Abschiebehaft und elektronische Fußfessel

Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder für die innere Sicherheit ausgeht, sollen künftig einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung besser überwacht werden. Der Ausreisegewahrsam kann künftig nicht mehr nur vier, sondern bis zu zehn Tage andauern. Dies soll Sammelabschiebungen vereinfachen. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, müssen so genannte Gefährder eine elektronische Fußfessel tragen.

Der Bewegungsspielraum ausreisepflichtiger Asylbewerber, die ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität verhindern, ist künftig auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Die Bundesländer können Asylsuchende außerdem länger verpflichten, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das betrifft vor allem Personen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Handydaten auslesen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF erhält weitere Befugnisse, um Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden festzustellen: Es darf künftig die Herausgabe von Handys, Tablets und Laptops verlangen, um deren Daten auszuwerten - die Ausländerbehörden haben solche Möglichkeiten schon jetzt.

Residenzpflicht für Gefährder

Der Bundesrat, der den Gesetzentwurf auf Bitten der Bundesregierung in ganz kurzer Frist beraten hat, äußert nur wenig Änderungsbedarf an den Regierungsplänen. Er fordert, dass Gefährdern weitere räumliche Beschränkungen auferlegt werden können, auch wenn deren befristete Residenzpflicht nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr gilt. Außerdem möchten die Länder eine Strafbarkeitslücke im Zusammenhang mit der versuchten illegalen Ausreise von Islamisten schließen und den Informationsaustausch zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessern. So wollen sie Jugendämtern bessere Zugriffsmöglichkeiten auf das automatisierte Datenabrufverfahren AZR geben. Dadurch sollen sie schneller Informationen über unbegleitete minderjährige Jugendliche erhalten. Weitere Änderungsvorschläge betreffen das Rechtsbehelfsverfahren. Außerdem wünscht der Bundesrat eine fortlaufende Evaluation zur Wirksamkeit der neuen Regelungen.

Beratungen im Bundestag

In den nächsten Tagen wird sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme der Länder befassen. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung bringt sie diese dann in den Bundestag ein. Nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder abschließend über das Vorhaben.

Stand: 10.03.2017

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