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Foto: Atommüll

© PantherMedia | Matthias Haas

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Beschluss

Länder machen Weg frei für die Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall kann bald beginnen. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 das vom Bundestag initiierte Gesetz zur Novellierung der Standortauswahl gebilligt. Es geht auf Empfehlungen der Endlagerkommission aus dem vergangenen Jahr zurück.

Auf der Suche nach der größten Sicherheit

Das Gesetz sieht eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen vor. Nicht nur hochradioaktive, sondern auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen nach den strengen Kriterien eingelagert werden. Zur genaueren Bestimmung der Standortauswahl schreibt das neue Gesetz wissenschaftliche Kriterien vor. Außerdem bestimmt es, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden dürfen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

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