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  1. Beschluss

Beschluss

Neue Befugnisse zur Terrorbekämpfung für den Verfassungsschutz

Nach Ansicht Bayerns muss der Verfassungsschutz im Kampf gegen den Terror gestärkt werden. Das Land hat deshalb am 31. März 2017 ein Paket von vier Gesetzentwürfen in den Bundesrat eingebracht. Eine der Vorlagen räumt dem Verfassungsschutz mit der Online-Dursuchung neue Befugnisse ein.

Online-Durchsuchung ermöglichen

Der internationale Terrorismus bedrohe Deutschland so stark wie nie zuvor, erklärt Bayern seinen Vorstoß. Zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Straftaten nutzten Terroristen moderne Informationstechnik. Klassische nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden stießen dabei an ihre Grenzen. Anders wäre dies mit der Möglichkeit, per Online-Durchsuchung verdeckt in informationstechnische Systeme einzugreifen.

Teil eines Maßnahmenpakets

Die drei weiteren Gesetzentwürfe betreffen die Übermittlung von gespeicherten Verkehrsdaten durch die Telekommunikationsanbieter an Sicherheitsbehörden (BR-Drs. 227/17), die Erweiterung der Befugnisse der Verfassungsschutzämter bezüglich Minderjähriger unter 14 Jahren (BR-Drs. 226/17) und die Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesverfassungsschutz (BR-Drs. 228/17).

Überweisung in die Fachausschüsse

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihr Votum fertiggestellt haben, befasst sich das Plenum mit dem Vorschlag.

Stand: 31.03.2017

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