BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 956. Sitzung am 31.03.2017

Pkw-Maut, Brexit, Renteneinheit

Über 90 Vorlagen standen am 31. März 2017 auf der Tagesordnung, davon 21 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag - alle erhielten grünes Licht.

Pkw-Maut kann kommen

Der Bundesrat billigte das umstrittene Gesetz zur Änderung der Pkw-Maut, ebenso Entlastungen bei der Kfz-Steuer für inländische Pkw-Halter. Positive Voten erhielten auch die Gesetze zur Standortsuche für ein atomares Endlager und zum verstärkten Einsatz von Videoüberwachung sowie zur Nutzung von Bodycams, die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die Novelle des Wettbewerbsrechts, die Reform des Bauvertragsrechts, die Arzneimittelreform zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen sowie die neuen Regelungen für so genannte urbane Gebiete mit Ausnahmen im Lärmschutz.

Länder wollen bei Brexit-Verhandlungen mitreden

Mit einer Entschließung fordert der Bundesrat, die Länder an den Brexit-Verhandlungen zu beteiligen. Eine weitere Entschließung richtet sich gegen zuviel Lebensmittelverschwendung.

Kindergrundrechte in der nächsten Ausschussrunde

Zahlreiche Länderinitiativen wurden neu vorgestellt und zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Darunter Gesetzentwürfe zur Einführung von Kindergrundrechten, zur erleichterten Ansiedlung internationaler Organisationen in Deutschland, zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und zur Stärkung des Verfassungsschutzes. Außerdem Entschließungsanträge für eine Bürgerversicherung in der Gesundheitsversorgung und zur Absicherung von Honorarärzten in den Blutspendediensten.

Änderungen an Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie gefordert

Zu knapp 30 Gesetzentwürfen der Bundesregierung beschlossen die Länder teils umfangreiche Stellungnahmen - insbesondere zur Errichtung eines Transparenzregisters bei der Geldwäschebekämpfung, zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie und zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements bei der Gründung unternehmerischer Initiativen. Außerdem äußerten sie sich zur Angleichung der Ost-West-Rente.

Eine Subsidiaritäts-Rüge für Brüssel

27 Vorlagen kamen aus Brüssel – auch hierzu nahmen die Länder umfassend Stellung. Zur Verordnung für einen Elektrizitätsbinnenmarkt erhob der Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge.

Lärmschutz bei Sportanlagen

Der Bundesrat stimmte zahlreichen Regierungsverordnungen zu, darunter Vorlagen zum Lärmschutz bei Sportanlagen, zum Grundwasserschutz vor Überdüngung und zu Ausweisdokumenten für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Arzneimittelreform

Foto: Medikamente

© panthermedia | poznyakov

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Arzneimittelreform

Der Weg für weitere Kostensenkungen im Gesundheitswesen ist frei. Der Bundesrat hat die jüngste Arzneimittelreform der Bundesregierung am 31. März gebilligt. Damit kann sie noch 2017 in Kraft treten.

Preismoratorium verlängert

Ziel der Arzneimittelreform ist es insbesondere, überhöhte Preise für neue Medikamente verhindern. Sie verlängert deshalb das bereits geltende Preismoratorium für erstattungsfähige Medikamente bis Ende 2022. Arzneimittel, die keiner Preisregulierung unterliegen, sind damit für weitere sechs Jahre auf dem Stand von 2009 eingefroren.

Umfassendere Auswertung der Arzneimittel-Therapie

Außerdem werden die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung künftig stärker berücksichtigt. Bei Antibiotika ist die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung einzubeziehen. Im Fall von neuen Forschungsergebnissen wird die Wartefrist für eine neue Bewertung des Zusatznutzens verkürzt. Außerdem sind Ärzte besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung zu informieren.

Sicherstellung der Arzneimittelversorgung

Für Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika) entfällt die Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen. Das soll die Versorgungssicherheit erhöhen. Zugleich werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen ermöglicht. Darüber hinaus soll die Reform Lieferengpässen entgegenwirken. Dafür können die zuständigen Bundesoberbehörden von Arzneimittelherstellern künftig Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einfordern.

Zentrale Forderungen des Bundesrates aufgegriffen

In der Beratung des Gesetzes haben sich zentrale Forderungen des Bundesrates durchgesetzt. So strich der Bundestag die geplante Umsatzschwelle über 250 Millionen Euro für die freie Preisbildung von neuen Medikamenten aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Die Länder hatten die Umsatzschwelle als nicht zielführend abgelehnt. Auch die Forderung des Bundesrates, die vereinbarten Erstattungspreise für Arzneimittel öffentlich zu listen, griff der Bundestag auf. Der Gesetzentwurf sah insoweit Geheimhaltung vor, um den Pharmastandort Deutschland zu stärken.

Von Ländern geforderter Versandhandelsverbot kommt separat

Das von den Ländern geltend gemachte Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel hat der Bundestag nicht mit der Reform geregelt. Dies soll in einem eigenen Gesetz geschehen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Top 2Bodycams

Foto: Polizisten mit einer mobilen Kamera

© dpa | Boris Roessler

  1. Beschluss

Beschluss

Bundespolizisten bekommen Bodycams

Zur besseren Verfolgung von Straftaten wird die Bundespolizei künftig mit Bodycams ausgestattet. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz am 31. März 2017 gebilligt.

Erleichterte Fahndung

Durch den Einsatz der mobilen Videotechnik soll sich auch die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamte minimieren. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme, um insbesondere die Fahndung nach Fahrzeugen bei grenzüberschreitender Kriminalität zu erleichtern.

Ausbau der Aufzeichnung von Telefongesprächen

Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen ausgebaut. So kann die Bundespolizei Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Das soll ihr die Strafverfolgung erleichtern.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Top 3Videoüberwachung

Foto: Videokameras

© panthermedia | kwanchaidp

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für mehr Videoüberwachung in der Öffentlichkeit

Die Videoüberwachung von Einkaufszentren, Sportplätzen und des öffentlichen Nahverkehrs könnte bald alltäglicher sein. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 ein entsprechendes Gesetz gebilligt, das den Einsatz von Überwachungskameras an öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des ÖPNV erleichtert.

Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen

Zwar wird es dabei bleiben, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen. Aufgrund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes müssen die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für bzw. gegen Videotechnik jedoch Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.

Parlamentarische Beratung ohne Einwände

Der Bundestag hat das Vorhaben der Bundesregierung unverändert beschlossen. Auch der Bundesrat hatte im ersten Durchgang keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Top 5Bauherrenschutz

Aktenordner mit Aufschrift Baurecht

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren

Der Bundesrat hat am 31. März 2017 ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts – unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.

Gewährleistung bei mangelhaftem Baumaterial

Weiterer Bestandteil ist die Anpassung des Kaufvertragsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei geht es um die Gewährleistung bei mangelhaftem Baumaterial. In diesem Fall ist nach bisher geltendem Recht der ausführende Handwerker verpflichtet, das mangelhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen. Der Handwerker kann gegenüber dem Händler, von dem er das mangelhafte Material bezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen. Auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau bleibt er sitzen. Dies soll mit dem Gesetz zugunsten des Handwerkers geändert werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Der Bundesrat hatte zu dem zugrundeliegenden Regierungsentwurf im ersten Durchgang eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Einige der Anregungen hat der Bundestag in seinem Beschluss vom 9. März 2017 aufgegriffen. Darüber hinaus fügte er während des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen der gerichtlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregeln ein, um Konzentrationen bei bestimmten Spezialkammern zu ermöglichen.

Kritik am Eilverfahren

In einer den Gesetzesbeschluss begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag die Änderungen zur Gerichtsorganisation zu kurzfristig in das Gesetz eingebracht hat, obwohl diese erhebliche Eingriffe in das Organisations- und Verfahrensrecht der Länderbehörden enthalten. Durch das abgekürzte Verfahren hatten die Länder nicht die Gelegenheit, ihre Justizverwaltungen ausreichend in die Prüfung einzubeziehen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt. Es soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Top 6Sportwettbetrug

Foto: Basketballkorb gefüllt mit Geldscheinen

© panthermedia | lucadp

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Gesetz zur Korruptionsbekämpfung im Sport

Für Betrug und Korruption im Sport gibt es künftig eigene Tatbestände im Strafgesetzbuch: Der Bundesrat billigte am 31. März 2017 ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag am 9. März 2017 verabschiedet hatte.

Sportwettbetrug oder Manipulation von Wettkämpfen im Profisport wird künftig mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Strafbar machen können sich Sportler, Trainer, Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter - aber auch diejenigen, die die Manipulationen in Auftrag geben. Zur Aufklärung der Straftaten dürfen die Behörden die Telekommunikation der Verdächtigen überwachen.

Bisherige Straftatbestände nicht ausreichend

Neben der bereits bestehenden Strafbarkeit von Doping erhält der Rechtsstaat damit weitere Instrumente im Kampf für einen sauberen Sport. Ziel ist es, die herausragende gesellschaftliche Rolle des Sports, seine große wirtschaftliche Bedeutung sowie die mit ihm verbundenen Vermögensinteressen zu schützen. Die bisherige Straftatbestände Betrug und Bestechlichkeit reichten für das spezifische Unrecht nicht aus, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Top 12Wettbewerbsbeschränkungen

Foto: Wettbewerbsrecht

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat ermöglicht Anpassung des Kartellrechts ans digitale Zeitalter

Wettbewerbsrecht im Zeichen der Zeit: Der Bundesrat hat am 31. März 2017 die vom Bundestag beschlossene Anpassung des Kartellgesetzes an die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft gebilligt.

Länder verlangen Ausnahme für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

In einer begleitenden Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Macht und Missbrauchsmöglichkeiten der marktbeherrschenden Lebensmitteleinzelhändler einzudämmen. Die Machtkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel habe erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise. Leidtragende seien kleine und mittlere Unternehmen sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Kooperationen der Rundfunkanstalten keine kartellrechtlichen Hindernisse im Wege stehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliege den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er bräuchte deshalb größtmögliche Planungssicherheit, die ihm die GWB-Novelle in nicht ausreichendem Maße biete. Die Länder hatten schon in ihrer Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf gefordert, Kooperationen der Rundfunkanstalten entsprechend der Regelung für die Presse vom Kartellverbot auszunehmen.

Startups unter die Kontrolle der Kartellbehörden

Die Novelle des Wettbewerbsrechts weitet die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts auf sogenannte Startups aus: Damit unterliegen sie künftig der Kontrolle der Kartellbehörden. Auch die Geschäftsideen junger, innovativer Unternehmen könnten hohes Marktpotential und große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben, heißt es zur Begründung im Gesetz.

Ausnahmen für Presseverlage

Darüber hinaus erleichtert das neue Kartellgesetz Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich, indem es sie vom Kartellverbot ausnimmt. Presseverlage sollen so besser im Wettbewerb mit anderen Medien bestehen können.

Mehr Rechte für Kartellgeschädigte

Verbesserungen sind auch für Schadensersatzklagen von Verbrauchern und Unternehmen vorgesehen. Sie können Schäden durch Kartellrechtsverstöße künftig leichter gerichtlich durchsetzen. Dafür sorgen ein erleichterter Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und verlängerte Verjährungsfristen. Zudem stellt das Gesetz sicher, dass Geldbußen wegen Kartellrechtsverstößen nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Kartellbeteiligte sollen sich nicht mehr durch Umstrukturierung ihrer Haftung entziehen können.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Top 13aUrbane Gebiete

Foto: Neubaugebiet

© panthermedia | Arne Dedert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Innerstädtischen Wohnraum schaffen

Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten ist künftig leichter möglich. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 ein Gesetz gebilligt, das der Bundestag am 9. März 2017 verabschiedet hatte. Kommunen erhalten dadurch mehr Spielraum, um den Wohnungsmarkt zu entspannen.

Neues Zusammenleben in der Stadt: Urbane Gebiete

Eine neue Baurechtskategorie "urbane Gebiete" im Städtebaurecht erlaubt es künftig, auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen zu bauen und Gebäude als Wohnraum zu nutzen. Dabei folgt das urbane Gebiet dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung.

Ziel ist es, dem großen Bedarf an innerstädtischem Wohnraum nachzukommen und zu einer nutzungsgemischten Stadt beizutragen, in der auch eine höhere Bebauungsdichte und weniger strenge Lärmschutzauflagen möglich sind. Darüber hinaus passt das Gesetz diverse Bestimmungen des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinie Städtebaurecht und zur Stärkung des "neuen Zusammenlebens in der Stadt" an.

Außerdem regelt das Gesetz die Bedingungen für Zweit- und Ferienwohnungen insbesondere in touristisch geprägten Regionen neu und enthält Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Lärmschutzprivilegierung bei Sportanlagen

Grundsätzlich zugestimmt hat der Bundesrat auch der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung (vgl. TOP 13 b), Drucksache 121/17 (B), die ebenfalls einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen der Stadtbewohner schaffen soll: Um den Sport auch in verdichteten Stadtgebieten zu fördern, erhöht sie die zulässigen Immissionsrichtwerte in der Nähe von Sportplätzen. Der Bundesrat stellt seine Zustimmung allerdings unter die Bedingung, dass die Lärmschutzvorgaben in den Nachtstunden verschärft werden. Sofern die Bundesregierung diese Änderung übernimmt, kann sie die Verordnung veröffentlichen. Sie soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Entschließung zur Privilegierung für Kinderlärm

In einer zusätzlichen Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern schnell Regelungen zu schaffen, um Kinderlärm an Sportanlagen in noch weiterem Maße lärmschutzrechtlich zu privilegieren. Es sei besonders wichtig, Kindern und Jugendliche zu ermöglichen, wohnortnah Sport treiben zu können, betonen die Länder.

Verwaltungsvorschrift zur TA-Lärm

Ebenfalls mit einer Änderung zugestimmt hat der Bundesrat einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur TA-Lärm (vgl. TOP13c), Drucksache 708/16 (B). Sie ergänzt diese um Immissionsschutzwerte in der neuen baurechtlichen Kategorie des urbanen Gebietes. Auch hier besteht der Bundesrat auf einer Reduzierung des zulässigen Werts auf 45 dB(A) für die Nachtstunden.

Stand: 31.03.2017

Video

Top 70aPKW-Maut

Foto: Ein Verkehrsschild weist auf die Mautpflicht hin

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Pkw-Maut nimmt letzte Hürde im Bundesrat

Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut am 31. März 2017 gebilligt. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen.

So sieht die Maut aus

Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und bestimmten Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland müssen nur für die Nutzung von Bundesautobahnen zahlen und können hierfür auch Kurzzeitvignetten erwerben. Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich. Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres Gesetz beschlossen, dass der Bundesrat am 31. März 2017 ebenfalls gebilligt hat (BR-Drucksache 241/17 (B))

Ende einer langen Auseinandersetzung

Dem Vorhaben gehen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer benachteilige. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben deshalb mit dem neuen Gesetzentwurf Anfang des Jahres noch einmal abgeändert.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Video

Top 73Atommüll

Foto: Atommüll

© PantherMedia | Matthias Haas

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder machen Weg frei für die Endlagersuche

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall kann bald beginnen. Der Bundesrat hat am 31. März 2017 das vom Bundestag initiierte Gesetz zur Novellierung der Standortauswahl gebilligt. Es geht auf Empfehlungen der Endlagerkommission aus dem vergangenen Jahr zurück.

Auf der Suche nach der größten Sicherheit

Das Gesetz sieht eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen vor. Nicht nur hochradioaktive, sondern auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollen nach den strengen Kriterien eingelagert werden. Zur genaueren Bestimmung der Standortauswahl schreibt das neue Gesetz wissenschaftliche Kriterien vor. Außerdem bestimmt es, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden dürfen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Video

Landesinitiativen

Top 19Lebensmittelverschwendung

Foto: Lebensmittel im Müll

© panthermedia | Daniel Kühne

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat ist gegen Lebensmittelverschwendung

Jedes Jahr gehen in Deutschland millionenfach Tonnen von Lebensmitteln verloren. Zur Verringerung der Lebensmittelverluste drängt der Bundesrat auf gesetzgeberisches Handeln. Eine entsprechende Entschließung hat er am 31. März 2017 gefasst.

Primat der Weiterverwendung

Ähnlich wie bei der Abfallvermeidung, müsse auch bei Lebensmittelabfällen das Primat der Weiterverwendung gelten. Erforderlich sei ein koordiniertes, nationales und ressortübergreifendes Vorgehen. Gemeinsam mit den Bundesländern solle die Bundesregierung eine Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste erarbeiten und daran alle relevanten Akteure beteiligen. Auch der Aufbau eines deutschlandweiten Forschungsnetzwerkes sei erforderlich, um das Vorhaben wissenschaftlich zu begleiten und entsprechende Erkenntnisse umzusetzen.

Im Sinne der UN-Nachhaltigkeitskriterien

Zwar gebe es auf der Ebene der Länder bereits zahlreiche Initiativen und Projekte. Es fehle aber an einem einheitlichen und zielgerichteten bundesweiten Vorgehen. Nur so könnten Synergien geschaffen und das UN-Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 verwirklicht werden. Danach sind die Lebensmittelverluste bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 31.03.2017

Top 74Kindergrundrecht

Foto: Kinder sitzen am Tisch und spielen

© panthermedia | Christa Eder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Eigenes Grundrecht für Kinder gefordert

Nordrhein-Westfalen möchte Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern. Am 31. März 2017 stellte es im Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der Artikel 6 des Grundgesetzes um einen neuen Absatz ergänzt. Er soll die besondere Bedeutung der Kinderrechte, die Berücksichtigung des Kindeswohls und der Interessen von Kindern ausdrücken, zudem die Verpflichtung der staatlichen Gemeinschaft zum Schutz und zur Förderung von Kindern und zur Sicherstellung kindgerechter Lebensbedingungen unterstreichen.

Kinder sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst Träger subjektiver Rechte sowie Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Seit 2010 gelten die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos für alle in Deutschland lebenden Kinder. All dies komme in der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes jedoch nicht explizit und damit nicht deutlich genug zum Ausdruck, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Vorstoß.

Überweisung in die Fachausschüsse

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihr Votum fertiggestellt haben, befasst sich das Plenum mit dem Vorschlag.

Stand: 31.03.2017

Video

Top 77Online-Durchsuchung

Foto: Tastatur mit Hände die schreiben

© panthermedia | pressmaster

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Befugnisse zur Terrorbekämpfung für den Verfassungsschutz

Nach Ansicht Bayerns muss der Verfassungsschutz im Kampf gegen den Terror gestärkt werden. Das Land hat deshalb am 31. März 2017 ein Paket von vier Gesetzentwürfen in den Bundesrat eingebracht. Eine der Vorlagen räumt dem Verfassungsschutz mit der Online-Dursuchung neue Befugnisse ein.

Online-Durchsuchung ermöglichen

Der internationale Terrorismus bedrohe Deutschland so stark wie nie zuvor, erklärt Bayern seinen Vorstoß. Zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Straftaten nutzten Terroristen moderne Informationstechnik. Klassische nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden stießen dabei an ihre Grenzen. Anders wäre dies mit der Möglichkeit, per Online-Durchsuchung verdeckt in informationstechnische Systeme einzugreifen.

Teil eines Maßnahmenpakets

Die drei weiteren Gesetzentwürfe betreffen die Übermittlung von gespeicherten Verkehrsdaten durch die Telekommunikationsanbieter an Sicherheitsbehörden (BR-Drs. 227/17), die Erweiterung der Befugnisse der Verfassungsschutzämter bezüglich Minderjähriger unter 14 Jahren (BR-Drs. 226/17) und die Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesverfassungsschutz (BR-Drs. 228/17).

Überweisung in die Fachausschüsse

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihr Votum fertiggestellt haben, befasst sich das Plenum mit dem Vorschlag.

Stand: 31.03.2017

Top 80Genetischer Fingerabdruck

Foto: Fingerabdruck mit DNS

© panthermedia | lightsource

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Breitere Verwendung des genetischen Fingerabdrucks in der Strafverfolgung

Bayern möchte den genetischen Fingerabdruck in der Strafverfolgung stärker verwenden und hat hierzu am 31. März 2017 eine Initiative im Bundesrat vorgestellt. Sie soll den genetischen Fingerabdruck dem klassischen Fingerabdruck angleichen, der unter einfacheren Voraussetzungen genommen werden kann. Über die DNA-Identitätsfeststellungen ließen sich Straftaten zuverlässig und schnell aufklären. Dies ermögliche einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Straftaten, heißt es zur der Begründung des Gesetzentwurfes. Auch aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden bestehe ein dringendes Bedürfnis, die DNA-Analyse verstärkt zu nutzen und Straftaten so effizienter aufzuklären.

Wegfall der strengen Voraussetzungen

Nach dem Gesetzentwurf könnten Strafverfolgungsbehörden künftig von einer Person einen genetischen Fingerabdruck nehmen, wenn auch der klassische Fingerabdruck zulässig wäre. Der bislang erforderliche Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung würde entfallen. Auch die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind, wäre nicht mehr erforderlich.

Überweisung in die Fachausschüsse

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihr Votum fertiggestellt haben, befasst sich das Plenum mit dem Vorschlag.

Stand: 31.03.2017

Video

Top 83Brexit

Foto: EU-Fahne mit Aufschrift Brexit

© panthermedia | alexlmx

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder möchten bei Brexit-Verhandlungen mitreden

Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass die deutschen Länder an den Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU beteiligt werden. Hierfür hat er am 31. März 2017 eine Entschließung gefasst.

Bundesregierung soll Mitwirkung bei Verhandlungen sicherstellen

Der Brexit hat vielfältige Auswirkungen auf die Länder, heißt es zur Begründung. Insbesondere die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung, Handel und Arbeitnehmerpolitik, Mehrjähriger Finanzrahmen sowie polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit seien betroffen. Die Bundesregierung soll die Länder deshalb rechtzeitig an den Beratungen zur Festlegung ihrer Position für die Brexit-Verhandlungen beteiligen, verlangt der Bundesrat. Gleiches gilt für gesetzgeberische Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang auf nationaler Ebene getroffen werden. Außerdem fordert die Länderkammer die Beteiligung zweier Bundesratsbeauftragter an der Ratsarbeitsgruppe "Brexit" in Brüssel.

Startschuss für die Austrittsverhandlungen

Die britische Premierministerin hat die Erklärung für den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union am 29. März 2017 offiziell dem Europäischen Rat übergeben. Das war der Startschuss für die zweijährigen Austrittsverhandlungen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 31.03.2017

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 21Rentenangleichung

Foto: Geldscheine und Rentenbescheid

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat möchte Finanzierung der Renteneinheit aus Steuermitteln

Der Bundesrat möchte, dass die Angleichung der Renten in den neuen und alten Ländern ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird. Das hat er in einer Stellungnahme zum Entwurf des Rentenüberleitungsgesetzes vom 31. März 2017 beschlossen.

Finanzierung der Angleichung steht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beendet die Auseinandersetzung der großen Koalition über die Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau. Danach soll die Rentenversicherung in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten übernehmen. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher aus.

In sieben Schritten auf 100 Prozent Einheit

Nach den Plänen der Bundesregierung berechnet sich die Rente ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich. Bis dahin soll der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen werden: Im ersten Schritt ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.

Es folgen Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung bringt sie diese dann in den Bundestag ein. Nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder abschließend über das Vorhaben.

Stand: 31.03.2017

Video

Top 25Geldwäschebekämpfung

Foto:  Geldscheine in Waschmaschine

© panthermedia | Sirozha

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Änderung am Gesetzentwurf zur EU-Geldwäsche-Richtlinie

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie sollte nach Ansicht des Bundesrates an verschiedenen Stellen geändert werden. In seiner Stellungnahme vom 31. März spricht er sich unter anderem dafür aus, dass das geplante Transparenzregister von Anfang an öffentlich ist. Nur so könnten Geldwäsche und Terrorismus effektiv bekämpft werden. Der öffentliche Zugang entspreche auch dem Kommissionsvorschlag zur Richtlinie. Die vorgesehene Staffelung des Zugangs lehnt der Bundesrat ab.

Strafrechtliche Expertise entscheidend

Für bedenklich halten es die Länder, dass die Generalzolldirektion als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen künftig dafür zuständig sein soll, über das Weiterleiten von geldwäscherelevanten Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden zu entscheiden. Die Zolldirektion habe keine strafrechtliche Expertise und könne deshalb auch keine strafrechtliche Vorbewertung treffen.
In diesem Zusammenhang fordern die Länder eine Stärkung ihrer Verfassungsschutzbehörden, indem die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sie in die Datenübermittlung mit einbezieht und sie das Recht erhalten, dort Daten abrufen zu können.

Gegen Ausnahmen bei Glücksspiel und Pferdewetten

Darüber hinaus ist der Bundesrat der Ansicht, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahme für die Aufsteller von Geldspielautomaten zu streichen ist. Gerade bei diesem Glücksspielsegment sei von einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen. Außerdem müssten Sport-und Pferdewetten gleich behandelt und deshalb auch der Bereich der Pferdewetten nach dem Geldwäscherecht verpflichtet werden.

Online-Register gegen Geldwäsche

Die Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie soll eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermöglichen. Mit dem elektronischen Transparenzregister möchte die Bundesregierung insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren. Es enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben nach dem Gesetzentwurf in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Diese sollen künftig miteinander vernetzt werden.

Schärfere Auflagen für Glückspielanbieter

Außerdem sieht der Gesetzentwurf schärfere Auflagen für Güterhändler und Glückspielanbieter sowie schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Darüber hinaus verpflichtet er Güterhändler, die strengen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten bereits dann zu erfüllen, wenn sie Barzahlungen ab 10.000 Euro tätigen. Die Regelung soll ebenfalls zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen, die vor allem über Barzahlungen funktionieren. Neu ist auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geldwäscherechtlich verpflichtet werden. Das geplante Gesetz soll ab Ende Juni 2017 in Kraft treten.

Stand: 31.03.2017

Glossary

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