Top 4Ausweitung des Mutterschutzes

Foto: schwangere junge Frau schaut sich ein Ultraschallbild an

© panthermedia | Bernd Friedel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzes zu

Der Mutterschutz gilt künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Das sieht eine umfassende Novelle des Mutterschutzgesetzes vor, der der Bundesrat am 12. Mai 2017 zugestimmt hat. Es ist die erste Reform dieses Gesetzes seit 65 Jahren.

Mehr Flexibilität im Sinne der Mütter

Ihr Ziel ist es, den Mutterschutz flexibler zu gestalten. So können Studentinnen für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika beispielsweise Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Arbeitsverbote gegen den Willen einer Frau sind künftig nicht mehr möglich. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit wird erweitert. Für Arbeitszeiten zwischen 20 und 22 Uhr gilt künftig ein behördliches Genehmigungsverfahren.

Längere Schutzfristen bei Behinderung

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Schutzfrist für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes um vier Wochen verlängert wird und damit insgesamt 12 Wochen beträgt.

Änderungen wirken größtenteils Anfang 2018

Die neuen Regelungen treten überwiegend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die Verlängerung des Mutterschutzes auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes greift bereits am Tag nach der Verkündung.

Entschließung zur Evaluierung des Gesetzes

Der Bundesrat begrüßt die Reform und insbesondere die damit vorgesehene Ausweitung des Mutterschutzrechtes. Bedenken äußert er jedoch gegenüber dem geplanten Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit. Damit sei ein erheblicher Mehraufwand für die Aufsichtsbehörden verbunden, heißt es in einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12. Mai 2017.

Die Länder fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Rahmen der Evaluation des Gesetzes die Effektivität des Genehmigungsverfahrens zu überprüfen. Auch die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot von Nacht- und Mehrarbeit sollten in den Blick genommen werden.

Stand: 12.05.2017

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.