Top 1bParteienfinanzierung

Foto: 500-Euro-Geldscheine

© dpa | Patrick Seeger

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Beschluss

Kein Steuergeld für verfassungsfeindliche Parteien

Verfassungsfeindliche Parteien erhalten künftig keine staatlichen Gelder mehr. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einer vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung (vgl. Top 1a Drs. 508/17) und einem entsprechenden Begleitgesetz einstimmig zugestimmt. Die Grundgesetzänderung wurde am 19. Juli 2017 verkündet und ist seit 20. Juli 2017 in Kraft, das Begleitgesetz wurde am 28. Juli verkündet und trat am 29. Juli in Kraft.

Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Gesetzesänderungen räumen dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit ein, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Antragsteller eines solchen Verfahrens können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sein. Mit dem Entzug der staatlichen Gelder entfallen auch steuerliche Begünstigungen und Zuwendungen an die Partei. Der Finanzierungsausschluss gilt für sechs Jahre, ist aber verlängerbar.

Bundesrat plant Antragstellung

In einer ebenfalls einstimmig gefassten Entschließung kündigt der Bundesrat an, einen entsprechenden Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung zeitnah zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bereits festgestellt. Damit das Gericht an seine Beurteilung anknüpfen kann, sei rasches Handeln geboten, begründen die Länder ihr Vorhaben. Der Bundesrat werde einen Antrag deshalb vorbereiten, damit das Verfahren zügig eingeleitet werden kann. Es gelte zu verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern und Abgaben die verfassungsfeindlichen Aktivitäten finanzieren müssen.

Bundesrat brachte den Stein ins Rollen

Die Länder hatten den Anstoß für das nunmehr abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren gegeben: Bereits zu Beginn des Jahres griffen sie einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts auf, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss zu schaffen. Im März legte der Bundesrat dem Bundestag entsprechende Gesetzesentwürfe vor. Daraufhin brachte die Regierungskoalition eigene Fraktionsentwürfe in den Bundestag ein, die am 22. Juni in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurden. Die Länderinitiativen erklärte der Bundestag zugleich für erledigt.

Stand: 29.07.2017

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