Kriegsopferfürsorge, Arbeitnehmerrechte, Datenschutz
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 zahlreichen Änderungen im Sozial- und Datenschutzrecht zugestimmt, die der Deutsche Bundestag am 1. Juni mit einem so genannten Omnibusgesetz beschlossen hatte. Neben der Anhebung der Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge wurden auf Antrag der Regierungskoalition knapp 30 weitere Artikel an das ursprüngliche Vorhaben angehängt.
Fingerabdruck verpflichtend
Unter anderem führt das Gesetz zur Bekämpfung von Sozial- und Asylbewerberleistungsbetrug ein Fingerabdruck-Scan ein. Asylbewerber sollen so nicht mehr an verschiedenen Stellen Leistungen beantragen können.
Bessere Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie
Ein neues Gesetz stärkt die Arbeitnehmerrechte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft. Firmen dürfen ihre Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr dadurch umgehen, dass sie Subunternehmer beauftragen, die wiederum „selbstständige“ Schlachter und Zerleger über Werkverträge zu prekären Bedingungen beschäftigen. Arbeitgeber müssen kostenlos Arbeitsmittel, Werkzeuge und Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Ausbeuterische Verhältnisse in der Fleischindustrie, die in der Vergangenheit für Schlagzeilen gesorgt hatten, sollen so verhindert werden.
Mindestlohn für Pädagogisches Personal
Bildungseinrichtungen, die öffentliche Aufträge für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ausführen, müssen künftig einen vergabespezifischen Mindestlohn zahlen, der auch für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen gilt.
EU-Datenschutz
Zahlreiche weitere Änderungen dienen der Anpassung des deutschen Rechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll zu großen Teilen am Tag darauf in Kraft treten.
Kritik am Bundestagsverfahren
In einer zusätzlichen Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass er an den Beratungen der äußerst umfangreichen Änderungen zum Datenschutz nicht beteiligt war: Der Bundestag hatte sie sehr kurzfristig an das – eigentlich sachfremde - Versorgungsgesetz angehängt. Dabei haben viele Regelungen Auswirkungen auf die Landes- und Kommunalbehörden. Insbesondere im Bereich der Steuerverwaltung sehen die Länder ihre Mitwirkungsrechte verletzt. Über die Kritik am Bundestagsverfahren hinaus äußert der Bundesrat auch inhaltliche Bedenken, unter anderem gegen die Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten über die Landesfinanzbehörden.
Stand: 24.07.2017