Top 11Übertragbare Krankheiten

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Beschluss

Mehr Schutz vor übertragbaren Krankheiten

Erweiterte Meldepflichten sollen den Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einem entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 1. Juni 2017 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 24. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 25. Juli in Kraft.

Elektronisches Meldewesen

Die neuen Meldepflichten beziehen sich insbesondere auf Krankenhausinfektionen. Außerdem ist die Einführung eines elektronischen Meldewesens vorgesehen, von dem man sich mehr Informationen zu den Übertragungswegen von übertragbaren Krankheiten verspricht. Pflegeheime und andere Gesundheitsunterkünfte müssen in Zukunft das Auftreten von Krätze (Skabies) anzeigen, um eine frühere Reaktion auf den Ausbruch der Krankheit zu ermöglichen. Auch die Zusammenarbeit der Bundes- und Landesbehörden soll sich durch das Gesetz verbessern.

Meldepflicht für Kitas

Kitas sind darüber hinaus künftig verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren, wenn Eltern keinen Nachweis über eine ärztliche Beratung zum Impfschutz ihres Kindes vorlegen.

Einreise mit Attest

Die durch das Gesetz geschaffene Möglichkeit, Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu verpflichten, vor ihrer Einreise nach Deutschland ein ärztliches Attest vorzulegen, geht auf Anregungen des Bundesrates zurück. Das Attest soll bekunden, dass keine Anhaltspunkte für bestimmte schwerwiegende Krankheiten vorliegen.

Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege

Ebenfalls Ergebnis der parlamentarischen Beratungen ist die Einführung einer Personaluntergrenze in der Krankenhauspflege. Für den Fall, dass ein Krankenhaus die Vorgaben nicht einhält, sind Sanktionen vorgesehen. Wie sich die Personaluntergrenzen in der Pflege auswirken, soll bis Ende des Jahres 2022 wissenschaftlich überprüft werden.

Mehr Hygiene im Badewasser

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah eine Rechtsverordnung vorzulegen, die die Hygieneanforderungen von Schwimm- und Badeteichen verbindlich festlegt. Bislang habe man mit Rücksicht auf die finanziellen Auswirkungen für die Betreiber solcher Anlagen von klaren Regelungen abgesehen. Diese Argumentation sei angesichts des notwendigen Schutzes der Bevölkerung allerdings nicht mehr haltbar.

Stand: 24.07.2017

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