Reform der Pflegeberufe
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 der Reform der Pflegeberufe zugestimmt und damit das letzte große Änderungsvorhaben im Gesundheitsbereich dieser Wahlperiode abgeschlossen. Das Gesetz wurde am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Generalistische Ausbildung mit Schwerpunkten
Die Änderung der bisherigen Ausbildung soll den Pflegeberuf an neue Anforderungen anpassen und wieder attraktiver machen, um dem aktuellen Pflegenotstand insbesondere in der Altenpflege zu begegnen. Das vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und zuvor lange Zeit umstrittene Konzept schafft den Einzelabschluss in der Krankenpflege ab. Stattdessen werden die Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung vereint. Im Anschluss an die zwei Jahre entscheiden die Auszubildenden, ob sie ihren Schwerpunkt in der Gesundheits-, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege setzen möchten.
Verbesserung der Pflege
Die generalistische Ausbildung soll einen breiteren Einsatz von Pflegekräften ermöglichen: Die aktuelle Entwicklung belegt, dass der Anteil älterer, an Demenz erkrankter Patienten in den Krankenhäusern steigt, während in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt.
Pflege auch an Hochschulen
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und ist kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.
Stand: 24.07.2017