Verbot von Kinderehen
Wer heiraten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Bundesrat hat am 7. Juli einen Gesetzbeschluss des Bundestages vom 1. Juni 2017 gebilligt. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen. Das Gesetz wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 22. Juli 2017 in Kraft.
Neue Regeln für verheiratete Minderjährige
Danach gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung ist nicht erforderlich. Die bisherige Möglichkeit, dass 16-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten können wird abgeschafft. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, erfolgt die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die neuen Regelungen schließen auch im Ausland geschlossene Ehen ein.
Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile
Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht das Gesetz Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Stand: 22.07.2017