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Beschluss

959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017

Mehr Verbraucherschutz im Reiserecht

Foto: Reiseunterlagen

© panthermedia | scanrail

Das Reiserecht wird zeitgemäßer: Der Bundesrat hat am 7. Juli die Umsetzung der geänderten Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Sie erweitert den bei Pauschalreisen geltenden Verbraucherschutz auf solche Reisen, die sich der Kunde im Internet selbst zusammenstellt. Der Bundestag hatte die Reform bereits am 1. Juni 2017 beschlossen.

Ausweitung des Verbraucherschutzes

Danach ist ein Betreiber eines Reiseportals künftig wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht. Diese Haftung gilt auch dann, wenn ein Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel und einem Mietwagen.

Verbesserungen für Individualreisende

Darüber hinaus regelt die Reform des Reiserechts als neue Kategorie auch die „Vermittlung verbundener Reiseleistungen“. Hierbei wird ein Kunde, der beispielsweise einen Flug gebucht hat, gezielt über einen Internet-Link zu zusätzlichen Reiseleistungen geführt. Die neuen Regelungen verpflichten Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung.

Mehr Schutz für Tagesreisen

Der Bundestag hat bei seiner Beschlussfassung Tagesreisen ab einem Wert von 500 Euro in den Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts mit einbezogen. Damit kam er dem Bundesrat entgegen, der sich in seiner Stellungnahme für einen verbesserten Schutz von Tagesreisen ausgesprochen hat. Außerdem hat er auf Anregung der Länder das Widerrufsrecht bei Pauschalreisen verständlicher geregelt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 07.07.2017

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