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Foto: Handy in der Hand beim Auto fahren

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesregierung zieht Verordnungsentwurf zu Rettungsgassen zurück

Was tun gegen die gegen die Behinderung von Rettungskräften bei Verkehrsunfällen? Diese Diskussion wird schon eine Weile aus diversen aktuellen Anlässen geführt. Die Bundesregierung hatte Ende Mai einen Verordnungsentwurf beschlossen, der unter anderem vorsah, die Bußgelder für einen Verstoß gegen den unbehinderten Einsatz von Polizei- und Rettungsfahrzeugen zu erhöhen. Der Bundesrat sollte den Verordnungsentwurf eigentlich am 7. Juli behandeln. Am 5. Juli zog die Bundesregierung ihn jedoch zurück. Die Behinderung von Rettungskräften müsse noch schärfer geahndet werden, hieß es aus dem zuständigen Verkehrsministerium. In dieser Wahlperiode könnte der Bundesrat einen neuen Verordnungsentwurf gegebenenfalls noch am 22. September behandeln.

Erweiterung des Handy-Verbots am Steuer

Neben einer Bußgelderhöhung beim Behindern von Rettungskräften beabsichtigte die Bundesregierung mit der Verordnung auch das Handy-Verbot am Steuer zu erweitern. Das bisherige hand-held-Verbot für Handys während des Autofahrens sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es in der Begründung.

Sekundenschnelle Nutzung bleibt erlaubt

Das neue Verbot enthielt eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen sollte, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion wäre zulässig geblieben, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Den Gebrauch solcher Geräte gänzlich zu verbieten sei unverhältnismäßig, erläuterte die Bundesregierung ihren Vorschlag. Denn Autofahrer ließen sich auch durch andere fahrfremde Tätigkeiten oder allein mental ablenken. Solche Beeinträchtigungen seien nicht zu regulieren und deshalb hinzunehmen.

Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohten erhöhte Bußgeldern. Praxiserfahrungen hätten gezeigt, dass die Vorschrift bislang nicht ernst genommen wurde, begründete die Bundesregierung die Anpassung des Bußgeldrahmens.

Gesichtsverhüllung untersagt

Darüber hinaus schrieb der Verordnungsentwurf vor, dass Autofahrer ihr Gesicht am Steuer nicht verhüllen oder verdecken dürfen, um eine Identitätsfeststellung zu vereiteln.

Klarstellung beim Lkw-Fahrverbot an Feiertagen

Lediglich klarstellenden Charakter hatte die Änderung zum Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Es hätte künftig ausdrücklich nur für den gewerblichen Güterverkehr gegolten. Fahrzeuge, die zu Sport- und Freizeitzwecken unterwegs sind, wären von dem Verbot ausgenommen gewesen.

Stand: 07.07.2017

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