Rehabilitierung Homosexueller
Strafrechtliche Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund des früheren Strafrechtsparagrafen 175 werden pauschal aufgehoben, die Verurteilten finanziell entschädigt. Der Bundesrat stimmte am 7. Juli 2017 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu.
Die Länder hatten sich schon seit vielen Jahren und mit mehreren Initiativen für das Thema eingesetzt, der Bundestag folgte nun mit seinem Beschluss vom 22. Juni 2017.
Makel der Verurteilung tilgen
Das Gesetz gilt für Strafurteile, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten ergingen. Davon ausgenommen sind Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren. Dies sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten.
Finanzielle Entschädigung für Betroffene
Die Verurteilten erhalten wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels eine Entschädigung. Sie beträgt 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr.
Grundrechtswidrige Urteile
Frühere, unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangene Urteile sind bereits aufgehoben. Die normalerweise dem Rechtsstaatsprinzip widersprechende Aufhebung späterer rechtskräftiger Urteile wird damit begründet, dass das strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig sei.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 22. Juli 2017 in Kraft.
Stand: 21.07.2017