Härtere Sanktionen für Wohnungseinbrüche
Wohnungseinbruchsdiebstähle werden künftig härter bestraft. Der Bundesrat hat am 7. Juli eine vom Bundestag am 29. Juni beschlossene Verschärfung gebilligt. Das Gesetz wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 22. Juli in Kraft.
Wohnungseinbruchsdiebstahl wird zum Verbrechen
Täter eines Wohnungseinbruchdiebstahls müssen danach eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren fürchten. Dadurch gilt der Einbruchdiebstahl als Verbrechen. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden. Bislang handelte es sich bei der Straftat um ein Vergehen mit einer möglichen Haftstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren fürchten. Den minder schweren Fall beim Einbruch in Privatwohnungen hebt das Gesetz auf.
Wegen der gravierenden Auswirkungen für den Bürger
Zur Begründung der Strafverschärfung verweist die Gesetzesbegründung auf die erheblichen Auswirkungen von Wohnungseinbrüchen. Neben dem finanziellen Schaden könnten sie gravierende psychische Folgen und eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken.
Vorratsdatenspeicherung kommt zum Einsatz
Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz die Fahndung nach Einbrechern durch Nutzung so genannten Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Derzeit ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.
Stand: 21.07.2017