Top 7Medienöffentlichkeit im Gericht

Foto: Angeklagte sitzt  in einem Gerichtssaal und wird von Fotografen und Kamerateams aufgenommen

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss

Beschluss

Live-Übertragung von Gerichtsverfahren künftig möglich

Mehr Öffentlichkeit im Gerichtssaal: Der Bundesrat hat am 22. September das vom Bundestag bereits am 22. Juni 2017 beschlossene Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit gebilligt. Es lockert das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen und passt die bisherigen Vorgaben für Audio- und Videoübertragungen an das neue Medienverständnis an.

Tonübertragungen aus dem Gerichtssaal

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräume möglich sind. Dies war vor allem beim Münchener NSU-Prozess gefordert worden. Außerdem kann die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken Tonaufnahmen von Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zulässig sind, wenn es sich um ein zeitgeschichtlich besonders relevantes Verfahren handelt. Ob es zu der jeweiligen Übertragung bzw. Aufzeichnung kommt, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. So soll eine Verzögerung des Verfahrens ausgeschlossen werden.

Erweiterter Einsatz von Gebärdendolmetschern

Darüber hinaus schafft das Gesetz Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. So ist künftig der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten.

Inkrafttreten

Die Bestimmungen zu den Gebärdendolmetschern sind am 19. Oktober 2017 in Kraft getreten. Die Änderungen zu Audio- und Tonübertragungen von Gerichtsverhandlungen gelten erst in sechs Monaten.

Stand: 19.10.2017

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