Niedersachsen und Bremen verlangen kostenfreie Verhütungsmittel für Einkommensschwache
Niedersachsen und Bremen setzen sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Die Länder haben deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht, der am 22. September 2017 im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde. Nach dem Antrag sollen die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden.
Ungewollte Schwangerschaften vermeiden
Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen, heißt es zur Begründung des Antrags. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen.
Derzeit eine Pauschale für alle Arzneimittel
Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug entfiel 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Einkommensschwache Frauen erhalten seitdem eine Pauschale von 15 Euro zur Gesundheitspflege, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.
Weiteres Verfahren
In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Vorschlag beraten. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Sobald sie ihr Votum an das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag auf die Tagesordnung der folgenden Plenarsitzung.
Stand: 22.09.2017