Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung
Es geht ihnen um bessere Rahmenbedingungen für das Bildungssystem: Sieben Länder starten eine Initiative zur Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots im Bildungsbereich. Über eine gemeinsame Entschließung möchten sie erreichen, dass Bund und Länder gemeinsam die Möglichkeiten intensiverer Zusammenarbeit erörtern. Der Entschließungsantrag wurde am 22. September 2017 im Plenum des Bundesrates erstmals vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen.
Vor den Herausforderungen des Bildungssystems
Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Antragsteller auf die großen Herausforderungen, vor denen das deutsche Bildungssystem aktuell steht. Hierzu zählten die Anforderungen an frühkindliche Bildung, die Umsetzung der Inklusion, die flächendeckende Weiterentwicklung von Ganztagsschulen sowie die fortschreitende Digitalisierung und damit die Erfordernisse für digitale Bildung und Medienkompetenz. Zudem gehe es auch darum, den Übergang von Schule in Beruf und Studium zu stärken und ausreichend Ausbildungs- sowie Studienplätze zu sichern.
Bildung von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung
Die Weiterentwicklung des Bildungssystems sei von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und deshalb eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden, heißt es zur Begründung des Antrags. In den Gesprächen mit der Bundesregierung sollten deshalb die Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Bildungssystems ausgelotet werden. Die fachliche Verantwortung zur Erreichung der bildungspolitischen Ziele bliebe weiterhin bei den Ländern.
Lockerung gilt bereits im Wissenschaftsbereich
Im Wissenschaftsbereich gilt bereits seit dem 1. Januar 2015 eine Lockerung des Kooperationsverbots. Im Schulbereich sorgte die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für eine gewisse Lockerung des Kooperationsverbots. Davon erfasst sind jedoch lediglich die Hilfen an finanzschwache Kommune.
Weiteres Verfahren
In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Vorschlag beraten. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Sobald sie ihr Votum an das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag auf die Tagesordnung der folgenden Plenarsitzung.
Stand: 22.09.2017