Kinderrechte ins Grundgesetz
Brandenburg, Berlin und Thüringen setzen sich dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz aufgenommen werden. Sie haben deshalb am 24. November 2017 einen entsprechenden Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt. Kinder seien Träger eigener Rechte. Mit ihrer Verankerung im Grundgesetz würde das Schutzbedürfnis der Kinder gestärkt, heißt es in dem Antrag, der als nächstes in den Fachausschüssen beraten wird. Sobald diese Beratungen abgeschlossen sind, wird sich erneut das Bundesratsplenum mit dem Vorschlag befassen.
Kindeswohl stärken
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz entspreche nicht nur der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch der Kinderrechtskonvention, führen die Antragsteller weiter aus. Durch eine grundgesetzliche Regelung müsse das Kindeswohl bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen vorrangig berücksichtigt werden. Zugleich werde die Stellung der Kinder in der Gesellschaft gestärkt und das Bewusstsein für ihre Belange geschärft. Die meisten Landesverfassungen enthielten bereits entsprechende Regelungen.
Forderung schon mehrfach im Bundesrat
Die Stärkung von Kinderrechten war schon mehrfach Thema im Bundesrat. Im November 2011 forderten die Länder mit einer Entschließung die Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu ändern (BR-Drs. 386/11 (B) [PDF, 12KB]). Im März 2017 brachte Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf ein (BR-Drs. 234/17 [PDF, 289KB]).
Stand: 24.11.2017