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Foto: Windraeder auf Wiese

© PantherMedia | Marita Heydenreich

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Beschluss

Ausbau der Windenergie

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2018 einen Antrag Niedersachsens zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten und in die Fachausschüsse überwiesen.

Niedersachsen möchte das Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land einmalig für das Jahr 2018 um 2.000 Megawatt erhöhen. Zudem sollen bisher bestehende Sonderregelungen für Bürgergesellschaften für die Jahre 2018 und 2019 ausgesetzt werden. Damit will Niedersachsen die zu erwartende Ausbaulücke bei der Realisierung von Windenergieprojekten in 2019 und 2020 schließen und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern.

Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften

Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, wurden Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften eingeführt: Sie durften in den bisherigen Ausschreibungen bereits vor der Erteilung einer Anlagengenehmigung ein Gebot abgeben und erhielten dann eine um zwei Jahre längere Realisierungsfrist. Diese als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde allerdings in der Praxis zur Regel. Niedersachsen fürchtet daher für die Jahre 2019 und 2020 eine „Zubaulücke“ und schlägt vor, dass in den nächsten beiden Jahren nur Projekte mit vorhandener Anlagengenehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen.

Verlässlichkeit für kontinuierlichen Ausbau

Das Land warnt vor einem „industriepolitischer Fadenriss" und damit einem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze - nicht nur in Norddeutschland. In den drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2017 hätten Gebote von Bürgergesellschaften, die ohne Genehmigung abgegeben worden seien, jeweils mehr als 90 Prozent des Zuschlagsvolumens erhalten, heißt es in der Entwurfsbegründung. Erforderlich sei jedoch vor allem Verlässlichkeit für einen weiteren kontinuierlichen Ausbau. Mit dem vorgeschlagenen Sonderausschreibungskontingent soll die zu erwartende Ausbaulücke 2019 und 2020 kompensiert werden. Zugleich werde damit auch der Handlungslücke bei der Erreichung der nationalen Klimaziele für 2020 begegnet.

Weitere Vorlage

Zum gleichen Thema hat der Bundesrat am 2. Februar 2018 einen Gesetzentwurf beschlossen, der auf einem Antrag Nordrhein-Westfalens beruhte – sh. TOP 2b3/18 (B) [PDF, 112KB]).

Stand: 02.02.2018

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