Ausschreibungen für Windkraftprojekte ändern
Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. Er hat am 2. Februar 2018 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.
Ausnahme wurde zur Regel
Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie können sich z.B. ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel.
Verwerfungen auf dem Markt
In der Praxis kamen dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern, kritisiert der Bundesrat. Er fordert, die Privilegien daher für eineinhalb Jahre auszusetzen.
Ausbaulücke verhindern
Außerdem befürchtet der Bundesrat, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen um insgesamt 1400 Megawatt in 2018 mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2023.
Einbringung in den neuen Bundestag
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Stand: 02.02.2018