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Foto: DDR-Emblem hinter Gitter

© panthermedia | Dirk Hübner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert unbefristete Rehabilitierung von DDR-Unrecht

Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen zeitlich unbegrenzt Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Dies fordert der Bundesrat in einer Entschließung vom 2. Februar 2018.
Ebenfalls unbefristet sollen wichtige Funktionsträger auf frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden können.

Weiterhin Bedürfnis nach Unrechts-Ausgleich

Nach derzeitiger Rechtslage sind Anträge auf Rehabilitierung von staatlich veranlasstem Unrecht in der DDR nur bis zum 31. Dezember 2019 möglich, Anträge auf Folgeleistungen bis zum 31. Dezember 2020.

Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass die Opfer politischer Verfolgung immer noch neue Anträge auf Rehabilitierung stellen, heißt es in der Entschließung. Das Bedürfnis nach Ausgleich des erlittenen Unrechts bestehe weiterhin. Nicht alle Betroffenen konnten wegen ihrer erlittenen Traumatisierung bisher über das Erlebte sprechen. Erst mit großem zeitlichem Abstand sind sie in der Lage, sich damit zu befassen und eine Rehabilitierung oder eine Folgeleistung zu beantragen. Die derzeitige Befristung diene in erster Linie administrativen bzw. fiskalischen Zwecken – vorrangig sei jedoch der Anspruch der Opfer auf dauerhafte Rehabilitierung.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Antragsfristen im Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu schaffen. Um die Rehabilitierung dauerhaft zu erleichtern, sollen Behörden außerdem auch nach 2020 noch auf Daten aus dem Strafregister der DDR zurückgreifen können – sie dürfen daher nicht gelöscht werden.

Stasi-Tätigkeiten unbegrenzt überprüfen

Auch die Überprüfung staatlicher Funktionsträger auf frühere hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit soll entfristet werden und künftig dauerhaft möglich sein. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Recherche nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Das Interesse an der Aufklärung von Stasi-Verstrickungen wichtiger Funktionsträger – zum Beispiel im öffentlichen Dienst, in Gerichten oder Parlamenten - sei jedoch nach wie vor ungebrochen. Bis heute litten zahlreiche Menschen an den Folgen von Repressionen des Staatssicherheitsdienstes, betont der Bundesrat. Er möchte daher die Fristen streichen lassen, um das Vertrauen in politische Gremien und öffentliche Institutionen zu stärken und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet, damit diese über den Vorschlag der Länder entscheidet. Feste Fristen gibt es dafür allerdings nicht.

Stand: 02.02.2018

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