Top 18Tierärztliche Hausapotheke

Foto: Schweine in Gitterbox

© PantherMedia | Jane White

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern weitere Maßnahmen gegen Einsatz von Antibiotika

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der tierärztlichen Hausapotheke als einen Schritt zur Eindämmung zunehmender Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin. In einer Entschließung vom 2. Februar 2018 fordert er jedoch weitere Maßnahmen von der Bundesregierung.

Festpreise für Antibiotika

So solle sie Festpreise für Antibiotika festlegen, um wirtschaftliche Anreize durch Rabattierungen beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika zu beseitigen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, eine Liste der so genannten Reserveantibiotika der Humanmedizin zu erstellen und deren Einsatz in der Veterinärmedizin einzuschränken bzw. zu verbieten. Eine nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit trage erheblich zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei, betonen sie in ihrer Entschließung.

Neue Regeln für tierärztliche Hausapotheken

Der Regierungsverordnung zur tierärztlichen Hausapotheke erteilte der Bundesrat im Wesentlichen seine Zustimmung. Er verlangte lediglich einige Änderungen, die in erster Linie einer besseren Praktikabilität dienen. Die Verordnung enthält ein Umwidmungsverbot für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für die Humanmedizin. Darüber hinaus macht sie klare Vorgaben zu Methoden zur Probenahme und zur Isolierung von Bakterien.

Eingeführt wird außerdem eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet. Die Antibiogrammpflicht gilt unter anderem für die Behandlung von Schweinen, die in Stallabteilungen oder in einem umfriedeten Bereich im Freien gehalten werden und bei deren Behandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird oder die Behandlung häufiger als einmal in einem bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitt stattfindet.

Wie es weiterging

Die Verordnung ist am 22. Februar 2018 mit den Änderungen der Länder in Kraft getreten.

Die begleitende Entschließung hat der Bundesrat der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet - feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 05.03.2018

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