BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 964. Sitzung am 02.02.2018

NPD-Finanzierungsstopp, Windenergie, Entlastung der Sozialgerichte

NPD-Finanzierungsstopp, Windenergie, Entlastung der Sozialgerichte

Der Bundesrat möchte, dass die NPD keine Steuergelder mehr erhält – einstimmig beschloss er am 2. Februar, ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten, um die Partei von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Daneben befasste er sich in der ersten Sitzung des neuen Jahres mit mehreren Landesinitiativen zum Umweltschutz, nahm Stellung zu zahlreichen Vorschlägen aus Brüssel und stimmte Verordnungen der amtierenden Bundesregierung zu.

Der Bundesrat beschloss, Gesetzentwürfe zur Änderung von Ausschreibungen für Windkraftanlagen und Vereinfachungen der Sozialgerichtsprozesse beim Deutschen Bundestag einzubringen. Mit einer Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, die Rehabilitierung von SED-Opfern dauerhaft zu ermöglichen, ebenso die Überprüfung wichtiger Funktionsträger auf frühere Stasi-Tätigkeit. Ein Landesantrag zum teilweisen Verbot von Glyphosat wurde zwar diskutiert, aber nicht abschließend behandelt: der Bundesrat überwies ihn in die Fachausschüsse. Ebenfalls in die Ausschussberatung gehen neue Entschließungsanträge zum Ausbau von Offshore-Windkraftanlagen, zur Stärkung der Jobcenter und zur Entlastung von KWK-Anlagen.

Zukunftsfähigkeit der Rente und europäische Agrarpolitik

Die Bedeutung der Zukunftsfähigkeit der Rente unterstrichen die Länder in ihrer Stellungnahme zum Rentenversicherungsbericht 2017. Dabei appellierten sie an die Bundesregierung, die gegenwärtigen Herausforderung bei der Alterssicherung zügig anzugehen.

Außerdem nahm der Bundesrat zu zehn Vorlagen aus Brüssel Stellung. Thematisch ging es unter anderem um die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, saubere Fahrzeuge und die Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles. Besonders umfangreich äußerten sich die Länder zur künftigen gemeinsamen Agrarpolitik.

Weitere Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen

Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen fordert der Bundesrat weitere Maßnahmen von der Bundesregierung. Dies macht er mit einer Entschließung deutlich, die er parallel zu seiner Zustimmung zur Regierungsverordnung über die tierärztliche Hausapotheke beschloss. Auch Verordnungen zur Missbrauchsbekämpfung bei Sozialleistungen, der Durchführung des Finanzausgleichs 2015, der Festsetzung der Gewerbesteuerumlage und der Ausweitung des elektronischen Anwaltpostfachs stimmte der Bundesrat zu. Teilweise forderte er noch Änderungen an den Vorlagen, die die Bundesregierung jetzt umsetzen muss, wenn sie die Verordnungen in Kraft setzen möchte.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1AA-Ausschuss

Foto: Ministerpräsident Michael Kretschmer, Sachsen

© Pawel Sosnowski

  1. Beschluss

Beschluss

Michael Kretschmer übernimmt Vorsitz im Auswärtigen Ausschuss

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer ist neuer Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten. Er wurde am 2. Februar 2018 einstimmig vom Bundesrat gewählt.

Wechsel im Land und im Ausschuss

Kretschmer folgt auch in diesem Amt seinem Vorgänger Stanislaw Tillich, der Ende letzten Jahres vom Amt des Ministerpräsidenten zurückgetreten war. Michael Kretschmer ist seit 13. Dezember 2017 neuer Ministerpräsident des Freistaates Sachsen.

Das Land hält traditionell den Vorsitz im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten. Dieser befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten, die nach Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes Sache des Bundes ist. Sein Aufgabenbereich deckt sich damit weitgehend mit dem des Auswärtigen Amtes.

Hochrangige Besetzung

Da die Länder üblicher Weise ihre Regierungschefinnen und Regierungschefs in den Auswärtigen Ausschuss entsenden, wird er auch als "Politischer Ausschuss" bezeichnet. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass er nicht regelmäßig, sondern nur aus wichtigem Anlass zusammentritt. Die Routinearbeit, beispielsweise die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen nach Artikel 59 Abs. 2 GG, erledigt der Ausschuss meist im schriftlichen Verfahren

Stand: 02.02.2018

Landesinitiativen

Top 2aWindkraftanlagen

Foto: Windraeder auf Wiese

© PantherMedia | Marita Heydenreich

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ausbau der Windenergie

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2018 einen Antrag Niedersachsens zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten und in die Fachausschüsse überwiesen.

Niedersachsen möchte das Ausschreibungsvolumen für Windanlagen an Land einmalig für das Jahr 2018 um 2.000 Megawatt erhöhen. Zudem sollen bisher bestehende Sonderregelungen für Bürgergesellschaften für die Jahre 2018 und 2019 ausgesetzt werden. Damit will Niedersachsen die zu erwartende Ausbaulücke bei der Realisierung von Windenergieprojekten in 2019 und 2020 schließen und den Verlust von Arbeitsplätzen verhindern.

Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften

Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, wurden Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften eingeführt: Sie durften in den bisherigen Ausschreibungen bereits vor der Erteilung einer Anlagengenehmigung ein Gebot abgeben und erhielten dann eine um zwei Jahre längere Realisierungsfrist. Diese als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde allerdings in der Praxis zur Regel. Niedersachsen fürchtet daher für die Jahre 2019 und 2020 eine „Zubaulücke“ und schlägt vor, dass in den nächsten beiden Jahren nur Projekte mit vorhandener Anlagengenehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen.

Verlässlichkeit für kontinuierlichen Ausbau

Das Land warnt vor einem „industriepolitischer Fadenriss" und damit einem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze - nicht nur in Norddeutschland. In den drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2017 hätten Gebote von Bürgergesellschaften, die ohne Genehmigung abgegeben worden seien, jeweils mehr als 90 Prozent des Zuschlagsvolumens erhalten, heißt es in der Entwurfsbegründung. Erforderlich sei jedoch vor allem Verlässlichkeit für einen weiteren kontinuierlichen Ausbau. Mit dem vorgeschlagenen Sonderausschreibungskontingent soll die zu erwartende Ausbaulücke 2019 und 2020 kompensiert werden. Zugleich werde damit auch der Handlungslücke bei der Erreichung der nationalen Klimaziele für 2020 begegnet.

Weitere Vorlage

Zum gleichen Thema hat der Bundesrat am 2. Februar 2018 einen Gesetzentwurf beschlossen, der auf einem Antrag Nordrhein-Westfalens beruhte – sh. TOP 2b3/18 (B) [PDF, 112KB]).

Stand: 02.02.2018

Video

Top 2bWindenergie

Foto: Windrad

© PantherMedia | Martina Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ausschreibungen für Windkraftprojekte ändern

Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. Er hat am 2. Februar 2018 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.

Ausnahme wurde zur Regel

Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie können sich z.B. ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel.

Verwerfungen auf dem Markt

In der Praxis kamen dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern, kritisiert der Bundesrat. Er fordert, die Privilegien daher für eineinhalb Jahre auszusetzen.

Ausbaulücke verhindern

Außerdem befürchtet der Bundesrat, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen um insgesamt 1400 Megawatt in 2018 mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2023.

Einbringung in den neuen Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 02.02.2018

Video

Top 3DDR-Unrecht

Foto: DDR-Emblem hinter Gitter

© panthermedia | Dirk Hübner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert unbefristete Rehabilitierung von DDR-Unrecht

Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen zeitlich unbegrenzt Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Dies fordert der Bundesrat in einer Entschließung vom 2. Februar 2018.
Ebenfalls unbefristet sollen wichtige Funktionsträger auf frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden können.

Weiterhin Bedürfnis nach Unrechts-Ausgleich

Nach derzeitiger Rechtslage sind Anträge auf Rehabilitierung von staatlich veranlasstem Unrecht in der DDR nur bis zum 31. Dezember 2019 möglich, Anträge auf Folgeleistungen bis zum 31. Dezember 2020.

Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass die Opfer politischer Verfolgung immer noch neue Anträge auf Rehabilitierung stellen, heißt es in der Entschließung. Das Bedürfnis nach Ausgleich des erlittenen Unrechts bestehe weiterhin. Nicht alle Betroffenen konnten wegen ihrer erlittenen Traumatisierung bisher über das Erlebte sprechen. Erst mit großem zeitlichem Abstand sind sie in der Lage, sich damit zu befassen und eine Rehabilitierung oder eine Folgeleistung zu beantragen. Die derzeitige Befristung diene in erster Linie administrativen bzw. fiskalischen Zwecken – vorrangig sei jedoch der Anspruch der Opfer auf dauerhafte Rehabilitierung.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Antragsfristen im Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz zu schaffen. Um die Rehabilitierung dauerhaft zu erleichtern, sollen Behörden außerdem auch nach 2020 noch auf Daten aus dem Strafregister der DDR zurückgreifen können – sie dürfen daher nicht gelöscht werden.

Stasi-Tätigkeiten unbegrenzt überprüfen

Auch die Überprüfung staatlicher Funktionsträger auf frühere hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit soll entfristet werden und künftig dauerhaft möglich sein. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Recherche nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Das Interesse an der Aufklärung von Stasi-Verstrickungen wichtiger Funktionsträger – zum Beispiel im öffentlichen Dienst, in Gerichten oder Parlamenten - sei jedoch nach wie vor ungebrochen. Bis heute litten zahlreiche Menschen an den Folgen von Repressionen des Staatssicherheitsdienstes, betont der Bundesrat. Er möchte daher die Fristen streichen lassen, um das Vertrauen in politische Gremien und öffentliche Institutionen zu stärken und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet, damit diese über den Vorschlag der Länder entscheidet. Feste Fristen gibt es dafür allerdings nicht.

Stand: 02.02.2018

Top 26Jobcenter

Foto: Logo Jobcenter

© dpa | Stefan Sauer

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Geld für Jobcenter

Die Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz möchten, dass der Bund Jobcentern mehr Geld zur Bewältigung ihrer Aufgaben und für Personal zur Verfügung stellt. Seit Jahren seien mehr als 90 Prozent der Jobcenter gezwungen, Mittel umzuschichten, da sie andernfalls ihre Verwaltungskosten nicht decken können. Dies führe dazu, dass immer weniger Geld für die eigentliche Vermittlung von beispielsweise Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehe, heißt es zur Begründung eines gemeinsamen Entschließungsantrags, der am 2. Februar 2018 im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit

Trotz einer grundsätzlich guten Arbeitsmarktlage in Deutschland, sei die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv. Durch die wiederholten Mittelkürzungen der Vergangenheit, sei die Handlungsfähigkeit der Jobcenter jedoch massiv eingeschränkt, heißt es in dem Antrag weiter. Allein im Jahr 2016 erfolgten Umschichtungen in Höhe von 764 Millionen Euro.

Erhöhung der Gelder bereits für 2018

Damit die Jobcenter ihre Arbeit wieder gut bewältigen können, solle die Bundesregierung sie im Bundeshaushalt 2018 deshalb mit deutlich mehr Geld berücksichtigen. Außerdem müssten die Mittelansätze in Bezug auf eine aufgabenrechte Mittelausstattung grundsätzlich überprüft werden.

Stand: 02.02.2018

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Top 27Glyphosat

Foto: Unkraut besprühen

© panthermedia | damiangretka

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Thüringen und Bremen wollen Einsatz von Glyphosat einschränken

Nach der Ende letzten Jahres auf EU-Ebene beschlossenen Neuzulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat fordern Thüringen und Bremen einen eingeschränkten Gebrauch des Unkrautbekämpfungsmittels. In einem Entschließungsantrag sprechen sich beide Länder dafür aus, Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und bei der Vorerntebehandlung nicht mehr zu verwenden.

Anwendungsregeln zum Schutz der Biodiversität

Außerdem solle die Bundesregierung Regeln für die Anwendung des Herbizids erlassen, die den Schutz der Biodiversität gewährleisten. Das Votum für die Neuzulassung sei auf der Grundlage eines von Deutschland erstellten Prüfberichts getroffen worden. Dieser verlange im Falle einer erneuten Genehmigung entsprechende Maßnahmen.

Mit dem Entschließungsantrag machen die Länder außerdem deutlich, dass sie dem deutschen Abstimmungsprozess zur Verlängerung der EU-Genehmigung kritisch gegenüber stehen.

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Bislang hatte sich Deutschland bei der Abstimmung deshalb enthalten.

In der EU wird seit Jahren über den weit verbreiteten Unkrautvernichter gestritten. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Untersuchungen von europäischen Lebensmittelsicherheits- und Chemiebehörden sowie aus Kanada und Japan bestätigen diesen Verdacht allerdings nicht.

Fortsetzung der Beratung

Der Entschließungsantrag war am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend an die Ausschüsse überwiesen worden. Die Beratungen dort sind noch nicht abgeschlossen. Thüringen hatte dennoch beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung vom 2. Februar 2018 zu setzten und darüber abstimmen zu lassen. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung erhielt jedoch keine Mehrheit. Die Beratung in den Fachausschüssen wird nun fortgesetzt.

Stand: 02.02.2018

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Top 28KWK-Neuanlagen

Foto: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

© panthermedia | Matthias Krüttgen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rechtssicherheit bei Entlastung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen

Thüringen setzt sich für eine vollumfängliche Befreiung der KWK-Eigenversorgungsanlagen von der EEG-Umlage ein. Das Land hat am 2. Februar 2018 einen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt, in dem es sich dafür ausspricht, dass auch die KWK-Neuanlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden.

Ausnahme der Befreiung für KWK-Neuanlagen

Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember vergangenen Jahres verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen.

Finanzielle Belastung für die Betreiber

Für die Betreiber habe dies erhebliche finanzielle Folgen, begründet Thüringen seinen Vorstoß. Der Bundesrat solle die Bundesregierung mit der Entschließung deshalb bei ihren Bemühungen unterstützen, die EU-Kommission von einer neuen Regelung zur Begrenzung der EEG-Umlage für neue KWK-Eigenversorgungsanlagen zu überzeugen.

Ausschussüberweisung

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Entschließung zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Stand: 02.02.2018

Video

Top 29Windenergie auf See

Foto: Windräder auf See

© PantherMedia | kruwt

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ausbau der Offshore-Windenergie

Mehr Windenergie auf See: Die Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern setzten sich für einen stärkeren Ausbau von Offshore-Windanlagen ein. Windenergie auf See sei eine der Schlüsseltechnologien zur Erreichung der klimapolitischen Ziele, heißt es in dem gemeinsamen Entschließungsantrag, der am 2. Februar 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Anhebung der geltenden Deckelung

Die eigentlich bis 2030 geltende Deckelung von 15 Gigawatt Offshore-Windenergieleistung müsse angehoben werden, auf mindestens 20 Gigawatt bis 2030 und 30 Gigawatt bis 2035, fordern die Antragsteller. Andernfalls bleibe die Offshore-Windkraft deutlich unter ihrem wirtschaftlichen Potenzial. Hinzu komme, dass die Windenergie-Wirtschaft langfristig mit einer Kostensenkung geplant habe. Eine solche lasse sich nur durch ein höheres Ausbauvolumen gewährleisten.

Beschäftigungsmotor

Auch für die Beschäftigung und den Wohlstand des Industriestandorts Deutschland sei der Ausbau der Offshore-Windenergie von großer Bedeutung. Bereits aktuell beschäftige die Branche ca. 20.000 Menschen, erklären die Antragsteller.

Zügiger Netzausbau

Darüber hinaus unterstreichen sie die Bedeutung des Netzausbaus: Um sicherzustellen, dass der durch Erneuerbare Energien an Land und auf See produzierte Strom auch abtransportiert werden kann, müssten die Übertragungsnetze zügig modernisiert und erweitert werden.

Ausschussüberweisung

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Entschließung zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Stand: 02.02.2018

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Top 30Sozialgerichte

Foto: Richterhammer

© PantherMedia | Sebastian Duda

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für Entlastung der Sozialgerichte

Der Bundesrat möchte die Verfahren der Sozialgerichte beschleunigen, um insbesondere die hohen Fallzahlen bei den Hartz-IV-Klagen schneller abzubauen. In einem am 2. Februar 2018 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag Vereinfachungen vor allem im Prozessrecht vor.

Verfahren verschlanken

Unter anderem sollen mehr Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Beisitzer entscheiden, so wie dies bereits in verwaltungs- oder finanzgerichtlichen Verfahren möglich ist. Klägerinnen und Kläger sollen künftig selbst bestimmen können, in welchem Umfang die Sozialgerichte behördliche Verwaltungsakte überprüfen.

Hartz-IV-Klagen beschleunigen

So wären zum Beispiel Beschränkungen auf bestimmte Teile eines Leistungsbescheids für einen Hartz-IV-Empfänger möglich, sofern alle Beteiligte sich einig sind. Bislang müssen die Sozialgerichte einen angegriffenen Bescheid vollumfänglich unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüfen, auch wenn der Betroffene sich nur gegen einen Teilbereich wie die Kosten der Unterkunft oder die Höhe des Arbeitslosengeldes wendet.

Beschluss statt Urteil

Vereinfachungen will der Bundesrat auch im Berufungsverfahren erreichen: Die Landessozialgerichte sollen künftig über eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung entscheiden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Berufungsgerichte ihren Beschluss einstimmig fällen. Auch dies ist Finanz- und Zivilgerichten derzeit schon möglich.

Erneuter Versuch

Der Gesetzentwurf entspricht wortgleich einer bereits 2016 beschlossenen Bundesratsinitiative (184/16 (B) [PDF, 125KB]), die der Deutsche Bundestag vor der Wahl nicht mehr abschließend beraten hatte und die daher der Diskontinuität unterfiel. Der Bundesrat startet nun einen neuen Versuch.

Wie es weitergeht

Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem neuen Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 02.02.2018

Video

Top 31Parteienfinanzierung

Foto: 500-Euro-Geldscheine

© dpa | Patrick Seeger

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Kein Steuergeld für die NPD

Der Bundesrat will die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen lassen. Einstimmig beschloss er am 2. Februar 2018, ein entsprechendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

Finanzierungsstopp für sechs Jahre

Damit möchte er erreichen, dass die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Finanzierung ausgeschlossen wird. Entfallen soll auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Zuwendungen Dritter an die Partei. Die Länder wollen damit verhindern, dass eine Partei, die die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet, mit Hilfe von Steuergeldern – gleichgültig welcher Höhe – von dem Staat unterstützt wird, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt. 2016 erhielt die NPD über eine Million Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

NPD verfassungsfeindlich

Nach Artikel 21 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Diese Voraussetzungen liegen vor, begründet der Bundesrat seinen Beschluss: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Januar 2017 festgestellt, dass die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Zum Verfahren

Mit der Entscheidung des Plenums erhielt Bundesratspräsident Müller zugleich den Auftrag, Prozessbevollmächtigte mit der Antragstellung und Prozessführung vor dem Bundesverfassungsgericht zu betrauen. Bundesregierung und Bundestag wird er über die Antragsschrift unterrichten, sobald sie fertig gestellt ist.

Anstoß kam von den Ländern

Die Möglichkeit des Finanzierungsausschluss von verfassungsfeindlichen Parteien gibt es seit Sommer letzten Jahres. Anfang Juli 2017 stimmte der Bundesrat den Gesetzesbeschlüssen des Bundestags zur notwendigen Grundgesetzänderung sowie zur Änderung des Parteiengesetzes einstimmig zu. Auch hierbei waren die Länder die treibende Kraft: Bereits Anfang 2017 griffen sie einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren auf, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss zu schaffen und legten dem Bundestag entsprechende Gesetzesentwürfe vor.

Stand: 02.02.2018

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Berichte der Bundesregierung

Top 6Rentenversicherungsbericht

Foto: Deutsche Rentenversicherung

© dpa | Z5327 Soeren Stache

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Beschluss

Rentenversicherung zukunftsfähig machen

Die Alterung der Gesellschaft und die Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt stellen die gesetzliche Rentenversicherung nach Ansicht des Bundesrates vor enorme Herausforderungen. In seiner Stellungnahme zum Rentenversicherungsbericht 2017 vom 2. Februar 2018 appelliert er an die Bundesregierung, die Alterssicherung an diese Veränderungen anzupassen, um ihre Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Herausforderungen zügig angehen

Dabei benennt er zahlreiche Themen, die zügig angegangen werden müssten: Die Festlegung langfristiger Rentenniveau- und Beitragsziele, die Sicherung der Liquidität ohne Liquiditätshilfen des Bundes, die Absicherung von Selbstständigen, die Prüfung von Verbesserungen für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen, aber auch die längere gesunde Teilhabe am Erwerbsleben.

Breiter politischer Konsens

Außerdem sollte die Einkommenssituation von Menschen verbessert werden, die aus gesundheitlichen Gründen auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Um das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, sei bei der Anpassung der Alterssicherung ein breiter politischer Konsens geboten.

Positives Fazit des Rentenversicherungsberichts

Der Rentenversicherungsbericht 2017 der Bundesregierung gibt Auskunft über alles rund um die Rente bis 2030. Er fällt insgesamt positiv aus. Zu den wichtigsten Ergebnissen für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner gehört die Nachricht, dass sie auch im kommenden Jahr mit einem Plus ihrer Bezüge rechnen können. So steigen die Renten bis zum Jahr 2031 im Schnitt um ca. 2,2 Prozent pro Jahr. Der Beitragssatz bleibt laut Bericht bis 2021 konstant bei 18,7 Prozent.

Hohe Rücklage

Die Reserve der Deutschen Rentenversicherung schätzt der Bericht auf 32,2 Milliarden Euro. Das sind 1,6 durchschnittliche Monatsausgaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Nachhaltigkeitsrücklage liegt damit etwas über ihrem oberen Zielwert, wonach sie 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten sollte. Weitere Schwerpunkte des Berichts sind die „Rente mit 67“ sowie eine Darstellung der Angleichung der Ost- und Westrenten, die bis 2025 abgeschlossen sein wird.

Stand: 02.02.2018

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EU-Vorlagen

Top 13Saubere Fahrzeuge

Foto: CO2

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Beschluss

Länder sehen die Einführung einer Quote für saubere Fahrzeuge kritisch

Der Bundesrat hat Vorbehalte gegen die Pläne der EU-Kommission, bei der öffentlichen Beschaffung eine Quote für saubere Fahrzeuge einzuführen. Zwar unterstützt er grundsätzlich das Ziel, den Verkehrssektor bei der CO2-Minderung stärker in die Verantwortung zu nehmen. In seiner Stellungnahme vom 2. Februar 2018 zu dem Richtlinienvorschlag warnt er jedoch vor den finanziellen Folgen, die solche verbindlichen Vorgaben insbesondere für die kommunalen Haushalte haben.

Probleme für den ÖPNV und kleinere Gemeinden

Gerade der ÖPNV sei mit der vorgeschlagenen Quote von 75 Prozent im Jahr 2030 überproportional belastet. Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus zu prüfen, ob das Ziel der Luftreinhaltung mit technologieoffeneren Vorgaben, die auch die EURO-VI-Dieselbusse einbeziehen, günstiger erreicht werden kann. Außerdem geben sie zu bedenken, dass die Quote für kleinere Städte und Gemeinden praktisch kaum zu erfüllen sei, da sie nur wenige leichte und schwere Nutzfahrzeuge besitzen. Fahrzeuge, die für den Einsatz in der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und der Polizei konstruiert wurden, sollen nach Ansicht des Bundesrates von der Richtlinie ausgenommen werden, soweit dies zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist.

Zur Minderung des CO2-Verbrauchs

Die Einführung verbindlicher Quoten für „saubere Fahrzeuge“ bei der öffentlichen Beschaffung ist Teil des Europäischen Straßenverkehrspakets "Clean Mobility Package". Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den CO2-Verbrauch bis 2030 insgesamt um 40 Prozent zu reduzieren und so dem Pariser Klimaübereinkommen gerecht zu werden.
Für Deutschland soll nach dem Richtlinienvorschlag eine Quote von 35 Prozent energieeffizienter leichter Nutzfahrzeuge bis 2030 gelten, für LKW eine Quote von 15 Prozent und für Busse eine Quote von 75 Prozent. Wie die Quote innerstaatlich umzusetzen ist, legt die Kommission nicht fest.

Auch Dienstleistungsaufträge erfasst

Neben dem Kauf gelten die Vorgaben auch für andere Vergabeformen. Konkret fallen auch Leasingverträge, Miete und Ratenkauf sowie verschiedene Formen öffentlicher Dienstleistungsaufträge sowohl im Verkehrssektor als auch etwa für die Müllentsorgung oder Postdienste unter die Richtlinie. Das heißt, nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch deren Auftragnehmer müssen sich an die Quoten halten.

Situation bislang unzureichend

Zur Begründung der verbindlichen Mindestvorgaben verweist die Kommission darauf, dass in der Vergangenheit im Schnitt nur 4,7 Prozent aller öffentlich beschaffenen Pkw und 0,4 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge den Kriterien für Sauberkeit und Energieeffizienz entsprachen.

Stand: 02.02.2018

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Rechtsverordnungen

Top 18Tierärztliche Hausapotheke

Foto: Schweine in Gitterbox

© PantherMedia | Jane White

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern weitere Maßnahmen gegen Einsatz von Antibiotika

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der tierärztlichen Hausapotheke als einen Schritt zur Eindämmung zunehmender Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin. In einer Entschließung vom 2. Februar 2018 fordert er jedoch weitere Maßnahmen von der Bundesregierung.

Festpreise für Antibiotika

So solle sie Festpreise für Antibiotika festlegen, um wirtschaftliche Anreize durch Rabattierungen beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika zu beseitigen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, eine Liste der so genannten Reserveantibiotika der Humanmedizin zu erstellen und deren Einsatz in der Veterinärmedizin einzuschränken bzw. zu verbieten. Eine nachhaltige Verbesserung der Tiergesundheit trage erheblich zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei, betonen sie in ihrer Entschließung.

Neue Regeln für tierärztliche Hausapotheken

Der Regierungsverordnung zur tierärztlichen Hausapotheke erteilte der Bundesrat im Wesentlichen seine Zustimmung. Er verlangte lediglich einige Änderungen, die in erster Linie einer besseren Praktikabilität dienen. Die Verordnung enthält ein Umwidmungsverbot für Antibiotika mit besonderer Bedeutung für die Humanmedizin. Darüber hinaus macht sie klare Vorgaben zu Methoden zur Probenahme und zur Isolierung von Bakterien.

Eingeführt wird außerdem eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms. Dabei werden die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet. Die Antibiogrammpflicht gilt unter anderem für die Behandlung von Schweinen, die in Stallabteilungen oder in einem umfriedeten Bereich im Freien gehalten werden und bei deren Behandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird oder die Behandlung häufiger als einmal in einem bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitt stattfindet.

Wie es weiterging

Die Verordnung ist am 22. Februar 2018 mit den Änderungen der Länder in Kraft getreten.

Die begleitende Entschließung hat der Bundesrat der Bundesregierung zur Beratung zugeleitet - feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 05.03.2018

Glossary

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