Top 2Rüstungsaltlasten

Foto: ausgegrabene Kriegsbombe

© PantherMedia | taviphoto

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rüstungsaltlasten verbindlich regeln

Der Bundesrat möchte die Verantwortung für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten gesetzlich regeln und den Bund dabei stärker finanziell beteiligen. Am 2. März 2018 beschloss die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird. Er betrifft ein Thema, das schon seit vielen Jahren zwischen Bund und Ländern diskutiert wird.

Angemessene Kostenverteilung

Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll der Bund den Ländern die Kosten der Kampfmittelräumung auch alliierter Munition sowie solcher Altlasten in Boden oder Gewässern erstatten, die in Vorbereitung und in Folge des Zweiten Weltkrieges entstanden sind. Dies soll gesetzlich festgeschrieben werden. Derzeit erfolgt die Kostenerstattung nur nach der so genannten Staatspraxis.

Bisher nur teilweise Erstattung

Der Bund erstattet den Ländern bisher lediglich die Kosten für die Beseitigung ehemals „reichseigener“ Kampfmittel, nicht aber von Munition der früheren Alliierten. Von alten Fliegerbomben, Kriegsmunition oder rüstungsspezifischen Stoffen im Boden oder Gewässern gehen aber weiterhin erhebliche Gefahren für Mensch und Natur aus. Besonders stark betroffene Länder seien mit dieser Situation finanziell überfordert, heißt es zur Begründung.

Der Gesetzentwurf will klarstellen, dass nicht nur Kampfmittel und Gegenstände zu beseitigen sind, sondern auch kontaminierte Grundstücke zu den kriegsspezifischen Altlasten zählen, für die der Bund die Sanierungsverantwortung trägt. Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden komme hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Beseitigung der Kampfmittel die Nutzung der betroffenen Flächen häufig verhindert - auch dies eine Folge der derzeitigen unzureichenden Rechtslage.

Wiederholte Forderung

Die Vorlage entspricht wortgleich einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits 2011 und noch einmal 2014 in den Bundestag eingebracht hatte (533/11 (B) [PDF, 110KB], 282/14 (B) [PDF, 84KB]).

Beide Entwürfe waren in der 17. und 18. Wahlperiode vom Bundestag jeweils nicht abschließend beraten worden und der Diskontinuität unterfallen. Zudem hatte der Bundesrat in einer Entschließung zum Haushaltsgesetz 2015 nochmals deutlich gemacht, dass die Kampfmittelbeseitigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Er bat die Bundesregierung nachdrücklich, die notwendige Haushaltsvorsorge zu treffen. Die Vorschläge des Bundesrates wurden allerdings bislang nicht umgesetzt.

Dritter Anlauf

Der Gesetzentwurf wird nun zum dritten Mal in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zuvor soll die geschäftsführende Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen ihre Stellungnahme dazu abgeben. Dann legt sie beide Dokumente den Abgeordneten vor. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 02.03.2018

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.