Top 1Hilfe im Ausland

Foto: Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

© panthermedia | Astrid Gast

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Konsularischen Schutz für EU-Bürger

Im Notfall helfen die anderen: Der Bundesrat hat am 23. März 2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Konsularhilfe unter EU-Staaten gesetzlich regelt. Danach können deutsche Staatsbürger in akuten Notlagen in einem Drittland die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in dem Land nicht vertreten ist.

Und umgekehrt

Umgekehrt helfen deutsche Auslandsvertretungen in Not geratenen EU-Bürgern, deren Heimatland keine eigene Botschaft vor Ort hat. Der Schutz umfasst unter anderem Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder bei Verhaftungen. Bereits seit den 1990er Jahren ist diese gegenseitige Unterstützung Verwaltungspraxis der Auslandsvertretungen. Bislang war sie jedoch lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.

Regelung zur Kostenerstattung

Das Gesetz setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Es enthält auch eine Regelung zur Kostenerstattung: Muss Deutschland einem anderen Land dessen Auslagen erstatten, kann es anschließend diesen Betrag vom betroffenen Bürger wieder zurückholen.

Mehrere Hundert Fälle

Nach Angaben der Bundesregierung hat Deutschland 2015 in 107 von weltweit 616 Konsularhilfefällen EU-Bürgern Hilfe geleistet. In acht Fällen haben Deutsche die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. Insgesamt fielen jährlich zwischen 60.000 und 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 24. April 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist seit 25. April 2018 in Kraft.

Stand: 25.04.2018

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