Gesetzesantrag zur Kostenerstattung bei Schulmittagessen abgesetzt
Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz fordern die Aufhebung des Eigenanteils, den einkommensschwache Familien für ihre Kinder für das Mittagessen in Kitas und Schulen zahlen müssen. Der Gesetzesantrag der Länder stand ursprünglich auf der Tagesordnung für die Plenarsitzung am 27. April 2018, wurde dann jedoch kurzfristig abgesetzt.
Teilhabe fördert soziale Entwicklung und Integration
Trotz Bezuschussung gäbe es etliche Fälle, in denen Erziehungsberechtigte diesen Eigenanteil nicht zahlen, wodurch ihre Kinder vom gemeinschaftlichen Mittagessen ausgeschlossen seien, heißt es zur Begründung der Initiative. Die Kinder und Jugendlichen erlebten dies als reale Ausgrenzung und Stigmatisierung. Tatsächlich sei die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ein wesentliches Element der sozialen Teilhabe in Kindertageseinrichtungen sowie Schulen und damit wichtig für die soziale Entwicklung und Integration der Kinder. Außerdem bräuchten sie schon aus gesundheitlichen Gründen ein warmes Mittagessen.
Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand
Ein weiteres Argument für die Streichung des Eigenanteils sehen die Antragsteller in dem Verwaltungsaufwand, den leistungsberechtigte Personen, Essensanbieter, Schul- und Kitaverwaltungen sowie Leistungsbehörden derzeit dadurch hätten. Er sei völlig ungerechtfertigt.
Zur Erläuterung
Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder aus einkommensschwachen Haushalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im Einzelnen anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und in der Kindertagespflege. Allerdings müssen sich die Familien bislang mit einem Euro pro Mittagessen beteiligen.
Wie es weitergehen könnte
Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, muss ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.
Stand: 27.04.2018