Top 3aBAföG-Wohnpauschale

Foto: Studentinnen mit Wohnungsschluessel

© PantherMedia | Hannes Eichinger

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Beschluss

Keine Einbringung der Initiative zur Erhöhung der BAföG-Wohnpauschalen

Der Bundesrat hat am 27. April 2018 die Einbringung eines Gesetzesantrags von Berlin, Brandenburg und Bremen beim Bundestag abgelehnt, der BAföG-Empfängerinnen und -empfänger mehr Unterstützung bei den Wohnkosten zusprechen sollte. Der Antrag sah vor, Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, künftig monatlich 300 Euro für ihre Unterbringung zu zahlen. Das wären 50 Euro mehr als bislang gesetzlich vorgesehen.

300 Euro und mehr

In den Fällen, in denen 300 Euro nicht kostendeckend ist, hätte sich der Bedarf nach dem Gesetzantrag um bis zu 100 Euro monatlich erhöhen können. Für zusätzliche Heizkosten sollten monatlich 50 Euro geltend gemacht werden können.

Erheblicher Anstieg der Wohnkosten

Zur Begründung verwiesen die Initiatoren auf den erheblichen Anstieg der Wohnkosten für Auszubildende in den vergangenen Jahren. Die letzte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Jahr 2016 reiche nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Im Gegensatz zu Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, könnten allein lebende BAföG-Empfängerinnen und -empfänger keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sie seien deshalb auf einen kostendeckenden BAföG-Satz angewiesen.

Stand: 27.04.2018

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