Gesetzesantrag zur Sicherung des Strafvollzugs abgesetzt
Auf Wunsch von Nordrhein-Westfalen sollte sich der Bundesrat am 27. April 2018 mit dem Thema Sicherheit im Strafvollzug befassen. Der Gesetzesantrag wurde dann jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Er sieht die Einführung eines neuen Straftatbestandes "Vollzugsgefährdung" vor: wer Gefangenen verbotene Gegenstände wie Waffen, gefährliche Werkzeuge, Drogen, Alkohol, Bargeld oder Mobiltelefone verschafft, soll künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden können, in besonders schweren Fällen bis zu drei Jahren. Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten als Ordnungswidrigkeit – Geldbußen bis zu 1000 Euro – seien viel zu gering, begründet das Land seinen Vorschlag.
Hierarchiestrukturen eindämmen
Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit und Ordnung in sämtlichen Anstalten und Einrichtungen zu verbessern, in denen sich Gefangene aufhalten. Dies betrifft Haftanstalten und Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, aber auch psychiatrische Krankenhäuser und Entzugsanstalten. Der Staat müsse gewährleisten, dass Insassen weder aus der Verwahrung entweichen noch die Sicherheit von Mitgefangenen und Bediensteten beeinträchtigen können. Das Land möchte mit seinem Vorschlag Schattenwirtschaften und Hierarchiestrukturen unter den Gefangenen eindämmen und die Erpressung von Vollzugsbediensteten unterbinden.
Wiederaufnahme nach acht Jahren
Der Gesetzentwurf war vor genau acht Jahren von der damaligen nordrhein-westfälischen Landesregierung in den Bundesrat eingebracht, aber in den Fachausschüssen vertagt worden. Die aktuelle Landesregierung hatte nun um Wiederaufnahme der Beratungen und um Abstimmung gebeten.
Wie es weitergehen könnte
Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, muss ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.
Stand: 27.04.2018