Abbiegeassistenz zum Schutz der Radler und Fußgänger
Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Darum geht es in einem Entschließungsantrag mehrerer Länder, der am 27. April 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen drängen auf die verpflichtende Einführung so genannter Abbiegeassistenzsysteme für Lastwagen. Sie warnen den Fahrzeugführer beim Abbiegen vor Radfahrern und Fußgängern und leiten bei Bedarf eine Notfallbremsung ein.
Handlungsbedarf bei den Lkws
Etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrer seien Opfer von Abbiegeunfällen. Die Verantwortung läge in den meisten Fällen bei den Lkw-Fahrern, heißt es zur Begründung der Initiative. Die Bundesregierung solle sich deshalb auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t eine Nachrüstpflicht für Abbiegeassistenzsysteme vorgeschrieben wird.
Investitionen fördern
Darüber hinaus schlagen die Antragsteller vor, Investitionen in solche Assistenzsysteme durch Förderprogramme zu unterstützen. Dies könne dazu beitragen, dass das Güterkraftgewerbe sie besser annimmt und sie sich auf dem Markt durchsetzen. Denkbar wäre auch, einen Versicherungsrabatt für entsprechend nachgerüstete Lkws zu gewähren. Die Bundesregierung solle sich gegenüber den Versicherern dafür einsetzen.
Ausschussüberweisung
Nach der Debatte im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Wenn diese ihre Beratungen abgeschlossen und ein Votum abgegeben haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.
Stand: 27.04.2018