Top 36aHaftentschädigung I

Foto: Richterhammer und Euroscheine

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Beschluss

Ausgleich für unrechtmäßige Freiheitsentziehung erhöhen

Der Bundesrat beschäftigte sich am 27. April 2018 mit einem Gesetzesantrag von Hamburg und Thüringen, der eine Verdoppelung der Haftentschädigung vorschlägt: Danach sollen zu Unrecht Inhaftierte 50 statt bisher 25 Euro pro Hafttag erhalten. Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Nun legten die beiden Länder einen ausformulierten Gesetzesantrag vor, der im Plenum vorgestellt und debattiert wurde.

Finanzielle Kompensation für staatliche Fehler

Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Anspruch darauf haben zum Beispiel Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet.

Die letzte Anpassung der Entschädigung für den immateriellen Schaden der Freiheitsentziehung erfolgte vor neun Jahren.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Nach der Debatte wurde der Gesetzesantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Dort kommt er zusammen mit dem bayerischen Entschließungsantrag zum gleichen Thema (sh. TOP 36b, Drs. 136/18 [PDF, 317KB]). Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen und ihre Empfehlungen an das Plenum ausgesprochen haben, wird die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Stand: 27.04.2018

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