Top 36bHaftentschädigung II

Foto: Entlassung aus dem Gefängnis

© dpa | Marc Tirl

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Beschluss

Höhere Tagespauschale für zu Unrecht Inhaftierte

Der Bundesrat befasste sich am 27. April 2018 mit einen Entschließungsantrag Bayerns, der eine deutlich höhere Haftentschädigung fordert. Die Bundesregierung soll gebeten werden, einen entsprechenden Entwurf auf den Weg zu bringen. Konkrete Zahlen sieht der bayerische Antrag nicht vor – darin unterscheidet er sich von dem Gesetzesantrag Hamburgs und Thüringens (sh. TOP 36a, Drs. 135/18 [PDF, 363KB]), der eine Verdopplung auf 50 Euro pro Tag vorschlägt.

Summe nicht mehr angemessen

Die Anhebung ist aus Sicht von Bayern erforderlich, weil die seit neun Jahren geltende Pauschale von 25 Euro pro Tag nicht mehr angemessen sei. Der neue Betrag soll für sämtliche Fälle zu Unrecht erlittener Haft gelten. Die Anhebung müsse über den bloßen Inflationsausgleich hinausgehen und den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken stärken sowie die Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit verdeutlichen, heißt es in der Begründung.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen und eine Empfehlung an das Plenum ausgesprochen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung auf die Tagesordnung.

Stand: 27.04.2018

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