Mehr Verkehrssicherheit durch Notbremsassistenten
Angesichts der zahlreichen Auffahrunfälle durch Lkws besonders auf Bundesautobahnen in jüngster Zeit fordern Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eine Modernisierung und Erweiterung der Regelungen zu Notbremsassistenten und Abstandswarnern. Ein entsprechender Entschließungsantrag der drei Länder wurde am 27. April 2018 im Bundesrat vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen.
Technik vorhanden, rechtlichen Vorgaben fehlen
Die häufigste Unfallursache von schweren Nutzfahrzeugen seien Zusammenstöße mit stehenden Vorausfahrzeugen. Technisch ließen sich diese Zusammenstöße vermeiden. Problematisch sei allerdings, dass es keine verpflichtenden rechtliche Vorgaben zur optimalen Nutzung von Techniken wie Notbremsassistenten gebe, heißt es in der Initiative. Tatsächlich lägen die gesetzlichen Anforderungen an das Notbremssystem mittlerweile sehr weit unter den technischen Möglichkeiten. Die europäischen Vorgaben müssten deshalb dringend angepasst werden.
Ausschalten der Notbremsassistenten verbieten
In diesem Zusammenhang sprechen sich die Antragsteller ausdrücklich dafür aus, dass das Notbrems-Assistenzsystem-Funktion AEBS permanent verfügbar sein muss. Ein manuelles Ausschalten dürfe nicht erlaubt sein. Die weiterhin notwendige Übersteuerbarkeit der AEBS-Bremsfunktion sollte nur durch bewusste Fahrer-Aktion zulässig sein. Außerdem müsste die Identifikation von kollisionsrelevanten Fahrzeugen weiter verbessert und die Kollisionswarnung um eine zeitlich vorgelagerte Abstandswarnung ergänzt werden.
Erneute Aufforderung an die Bundesregierung
Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits 2016 aufgefordert, sich bei der Kommission für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben zu den Notbremssystemen einzusetzen. Die Bundesregierung hielt entsprechende Schritte damals jedoch für nicht erforderlich (siehe auch BR-Drs. 676/16 (B) [PDF, 72KB]).
Fachberatungen
In den nächsten Wochen befassen sich die Fachausschüsse mit der Landesinitiative. Sobald diese ihre Beratungen beendet und ein Votum für das Plenum abgegeben haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.
Stand: 27.04.2018