Beschluss
Länder fordern nachhaltige Investitionen im Jahr 2018
Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Etatentwurf für das laufende Jahr am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts festhält. Strukturell ausgeglichene Haushalte könnten nur mit einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung erreicht werden, hebt er in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2018 hervor. Wachsstumstärkende Ausgaben sollten seiner Ansicht nach ein noch größeres Gewicht erhalten.
Konsequent in Klimaschutz, Wohnraumförderung und Bildung investieren
Investitionen in Bereichen wie Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaziele sowie Kinderbetreuung und Schulen müssten konsequent angegangen werden, betonen die Länder. Gerade die Digitalisierung sei ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands. Dabei unterstreichen sie, dass die Umsetzung der staatlichen Digitalisierungsstrategie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden voraussetzt. Der Bund müsse sich seiner gesamtstaatlichen finanziellen Verantwortung stellen.
Mehr Mittel für die Integration
Die vorgesehene Integrationspauschale hält der Bundesrat für nicht ausreichend, um die Kosten der Länder und Kommunen aufzufangen. Sie müsse mindestens in der bisherigen Höhe fortgeführt, bedarfsgerecht verstärkt und erweitert werden.
Darüber hinaus erinnert er an die Zusage der Bundesregierung, dass die Verpflichtung der Länder zu jährlichen Kompensationsleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Deutschen Einheit zum 31. Dezember 2018 endet. Da die Schulden dann endgültig getilgt seien, solle die Bundesregierung nunmehr die notwendigen Schritte einhalten, um die Länder ab 2019 vollständig von den Kompensationsleistungen freizustellen.
Ausgaben steigen um 3,1 Prozent
Der geplante Etat für das laufende Haushaltsjahr sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 341 Milliarden Euro vor. Damit steigen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent. Der Regierungsentwurf ist bereits der zweite für das laufende Haushaltsjahr. Der erste war aufgrund der Bundestagswahlen im vergangenen Herbst dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen. Das geplante Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Stellungnahme geht in den Bundestag
Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das bereits laufende Bundestagsverfahren eingebracht.
Stand: 08.06.2018