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Foto: Geldscheine mit Nuckel

© panthermedia | Marén Wischnewski

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Beschluss

Bayern möchte Kindergeldzahlungen im EU-Ausland anpassen

Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 8. Juni 2018 im Plenum vorgestellt hat.

Missverhältnis in günstigeren Ländern

Die gegenwärtige Regelung, wonach das Kindergeld in gleicher Höhe auch an Kinder ausgezahlt wird, die in anderen europäischen Mitgliedstaaten leben, führt nach Ansicht Bayerns oftmals zu Missverhältnissen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Kinder in Ländern mit deutlich geringeren Lebenshaltungskosten leben. Die Höhe des deutschen Kindergeldes sei dann unverhältnismäßig. Dies widerspreche einer gerechten Lastenverteilung zwischen den europäischen Mitgliedstaaten.

Maßgeblich ist die Notwendigkeit

Bayern schlägt deshalb vor, die Kindergeldbeträge künftig nur noch in der Höhe zu zahlen, die nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes notwendig und angemessen sind.

Vorschlag nicht neu

Die Diskussion um die Höhe des Kindergeldes im europäischen Ausland ist nicht neu. Bundesfinanzminister Schäuble hatte sich in der letzten Legislaturperiode für eine entsprechende Änderung auf EU-Ebene ausgesprochen. Die EU-Kommission lehnte den Vorstoß jedoch ab.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann über die Einbringung der Initiative beim Bundestag.

Stand: 08.06.2018

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