BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 968. Sitzung am 08.06.2018

Familiennachzug, Musterklage, Rentenerhöhung - und mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Familiennachzug, Musterklage, Rentenerhöhung - und mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Die Gesetzgebung nimmt langsam wieder Fahrt auf: über 50 Vorlagen behandelte der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juni 2018: erste Bundestagsbeschlüsse der Großen Koalition und Regierungsentwürfe aus dem neuen Bundeskabinett, viele Initiativen aus dem Länderkreis - und natürlich etliche Vorlagen aus Brüssel.

Förderung der Windenergie, Entlastung der Justiz

Der Bundesrat billigte zwei Gesetze, die der Bundestag erst wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte: Damit kann die Änderung des Erneuerbare-Energiegesetzes, die die Ausschreibung von Windkraftprojekten regelt, sowie die Streitwertbegrenzung zur Entlastung des Bundesgerichtshofs in Kürze in Kraft treten.

Familiennachzug, Musterklage, Atomausstieg

Die Länder nahmen Stellung zum Entwurf des Bundesetats für das schon laufende Haushaltsjahr 2018, zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge, zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher und zur Entschädigung für Energiekonzerne nach dem Atomausstieg. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates werden nun in die - teils schon laufenden - Bundestagsberatungen eingebracht.

Gegen den toten Winkel

Der Bundesrat verabschiedete Entschließungen, in denen er sich für die Verkehrssicherheit einsetzt. Er fordert verbindliche Regeln für Abbiege- und Notbremsassistenten sowie Abstandswarner bei Lkw. Außerdem bittet er die Bundesregierung, die Haftentschädigung für unrechtmäßige Freiheitsentziehung zu erhöhen.

Schutz der sexuellen Identität

Neu vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen wurden Vorschläge aus den Ländern zum Kindergeld im EU-Ausland, zu härteren Strafen für Delikte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, zur Aufhebung polygamer Ehen, zum verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie zur Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags.

Europäischer Sozialschutz

Der Bundesrat äußerte sich wieder umfangreich zu EU-Vorlagen - unter anderem zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsagentur, zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige und zum Verbot unfairer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette.

Rentenerhöhung

Zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung fanden die Zustimmung der Länder. Die geplante Erhöhung der Renten kann deshalb tatsächlich zum 1. Juli kommen. Auch der schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Stromnetzentgelte und den deutlicheren Warnhinweise bei rezeptfreien Schmerzmitteln steht nach der Verkündung der entsprechenden Verordnungen nichts mehr entgegen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 52Nichtzulassungsbeschwerde

Foto: Justizia

© Foto: PantherMedia | Angelika Krikava

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Entlastung für Zivilgerichte

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz gebilligt. Es setzt die Streitwertgrenze für die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof weiterhin auf 20.000 Euro fest. Beschwerden bei niedrigeren Werten der Berufungsentscheidung sind damit auch künftig nicht möglich.

Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung läuft eigentlich zum 30. Juni 2018 aus. Das nunmehr verabschiedete Gesetz verlängert sie nochmals bis zum 31. Dezember 2019. Die Streitwertbegrenzung soll die Zivilgerichte entlasten: den Bundesgerichtshof, indem weniger Verfahren bei den Zivilsenaten eingehen, die Land- und Oberlandesgerichte, deren Entscheidungen schneller rechtskräftig werden.

Inkrafttreten für den 1. Juli geplant

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es kann danach wie geplant zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Stand: 08.06.2018

Top 53Windenergie

Foto: Windrad

© PantherMedia | Martina Berg

  1. Beschluss

Beschluss

Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften ausgesetzt - Bundesrat billigt Änderung des EEG

Die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bleiben bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt. Der Bundesrat billigte am 8. Juni 2018 eine entsprechende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die der Bundestag nur einen Tag zuvor beschlossen hatte.

Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, der sich um Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie sorgte (Drs. 3/18 (B) [PDF, 112KB]).

Ausnahme wurde zur Regel

Hintergrund: Das EEG 2017 hatte die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt. Um Vielfalt zu gewährleisten, erhielten Bürgerenergiegesellschaften Privilegien: Sie konnten sich z.B. ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhielten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies führte im Jahr 2017 dazu, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde damit zur Regel.

Verwerfungen auf dem Markt

In der Praxis kamen dabei allerdings einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führte zu wirtschaftlichen Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern. Die Sonderregeln waren deshalb für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ausgesetzt worden.

Aussetzung der Sonderregeln um zwei Jahre

Der Bundesrat hatte den Bundestag Anfang 2018 aufgefordert, die Privilegien für weitere eineinhalb Jahre auszusetzen. Der Bundestag nahm diesen Vorschlag auf und beschloss darüber hinaus gehend die Aussetzung um zwei Jahre - also bis zum Gebotstermin am 1. Juni 2020.

Nächste Ausschreibungsrunde am 1. August

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es soll bereits für den nächsten Gebotstermin am 1. August 2018 Wirkung entfalten.

Stand: 08.06.2018

Landesinitiativen

Top 2Kindergeld

Foto: Geldscheine mit Nuckel

© panthermedia | Marén Wischnewski

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern möchte Kindergeldzahlungen im EU-Ausland anpassen

Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 8. Juni 2018 im Plenum vorgestellt hat.

Missverhältnis in günstigeren Ländern

Die gegenwärtige Regelung, wonach das Kindergeld in gleicher Höhe auch an Kinder ausgezahlt wird, die in anderen europäischen Mitgliedstaaten leben, führt nach Ansicht Bayerns oftmals zu Missverhältnissen. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Kinder in Ländern mit deutlich geringeren Lebenshaltungskosten leben. Die Höhe des deutschen Kindergeldes sei dann unverhältnismäßig. Dies widerspreche einer gerechten Lastenverteilung zwischen den europäischen Mitgliedstaaten.

Maßgeblich ist die Notwendigkeit

Bayern schlägt deshalb vor, die Kindergeldbeträge künftig nur noch in der Höhe zu zahlen, die nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates des Kindes notwendig und angemessen sind.

Vorschlag nicht neu

Die Diskussion um die Höhe des Kindergeldes im europäischen Ausland ist nicht neu. Bundesfinanzminister Schäuble hatte sich in der letzten Legislaturperiode für eine entsprechende Änderung auf EU-Ebene ausgesprochen. Die EU-Kommission lehnte den Vorstoß jedoch ab.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann über die Einbringung der Initiative beim Bundestag.

Stand: 08.06.2018

Video

Top 4Rauschtaten

Foto: Buch StGB und Handschellen

© Foto: PantherMedia | bildundweb

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Härtere Strafen für Vollrausch

Der Bundesrat beschäftigte sich am 8. Juni 2018 mit einem Vorschlag aus dem Freistaat Sachsen, härtere Strafen für Delikte unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen einzuführen.

Unbefriedigende Rechtslage

Aus Sicht von Sachsen ist das derzeitige Strafrecht nicht geeignet, die erheblichen Gefahren durch Straftaten unter Alkohol und Drogen zu ahnden. Die aktuelle Rechtslage erwecke den Eindruck, Rauschtaten würden grundsätzlich milder bestraft. Dies laufe - vor allem bei schweren Gewalttaten oder Verkehrsdelikten mit Todesopfern - dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zuwider und setze ein verheerendes rechtspolitisches Signal an potentielle Straftäter.

Keine automatische Strafmilderung

Sachsen schlägt daher vor, die regelmäßige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch nach § 21 Strafgesetzbuch zu streichen. Auch bei vorsätzlichem Vollrausch gemäß § 323a Strafgesetzbuch sollen künftig härtere Strafen möglich sein. Flankierend möchte Sachsen den Strafrahmen auch bei der leichtfertigen fahrlässigen Tötung erhöhen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Der Entwurf wurde am 8. Juni 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen und ihre Empfehlungen an das Plenum formuliert haben, wird die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Stand: 08.06.2018

Video

Top 6Notbremsassistenten

Foto: LKW auf einer Landstraße

© Foto: panthermedia | Muller_M

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Verkehrssicherheit durch Notbremsassistenten

Angesichts der zahlreichen Auffahrunfälle durch Lkw besonders auf Bundesautobahnen in jüngster Zeit fordert der Bundesrat eine Modernisierung und Erweiterung der Regelungen zu Notbremsassistenten. Diese Systeme müssten permanent verfügbar sein, heißt es in einer Entschließung, die er am 8. Juni 2018 beschlossen hat.

Technik vorhanden, rechtlichen Vorgaben fehlen

Ausdrücklich kritisieren die Länder, dass die gesetzlichen Anforderungen an Notbremsassistenten mittlerweile weit hinter den technischen Möglichkeiten liegen, Zusammenstöße mit stehenden Vorausfahrzeugen zu vermeiden. Die europäischen Vorgaben müssten deshalb dringend angepasst werden. Außerdem appellieren sie an die Bundesregierung, bundesweit eine Verhaltensvorschrift einzuführen, die das Abschalten der Notbremsassistenz-Systeme (AEBS) für unzulässig erklärt.

Abstandswarnung erforderlich

Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die weiterhin notwendige Übersteuerbarkeit der AEBS-Bremsfunktion nur durch bewusste Fahrer-Aktion zulässig ist und die Kollisionswarnung um eine zeitlich vorgelagerte Abstandswarnung ergänzt wird. Verbesserungsbedürftig sei auch die Identifikation von kollisionsrelevanten Fahrzeugen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Erneute Aufforderung an die Bundesregierung

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits 2016 aufgefordert, sich bei der Kommission für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben zu den Notbremssystemen einzusetzen. Die Bundesregierung hielt entsprechende Schritte damals jedoch für nicht erforderlich (siehe auch BR-Drs. 676/16 (B) [PDF, 97KB]).

Stand: 08.06.2018

Video

Top 8Haftentschädigung

Foto: Entlassung aus dem Gefängnis

© Foto: dpa | Marc Tirl

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert höhere Haftentschädigung

Der Bundesrat fordert deutlich höhere Entschädigungen für Personen, die zu Unrecht inhaftiert worden waren. In einer am 8. Juni 2018 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Summe nicht mehr angemessen

Die Erhöhung ist aus Sicht der Länder erforderlich, weil die seit neun Jahren geltende Pauschale von 25 Euro pro Tag nicht mehr angemessen sei. Die Anhebung solle für sämtliche Fälle zu Unrecht erlittener Haft gelten. Sie müsse über den bloßen Inflationsausgleich hinausgehen und den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken stärken sowie die Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit verdeutlichen, heißt es in der Begründung der Entschließung.

Sie wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich mit der Bundesratsforderung beschäftigt, gibt es allerdings nicht.

Stand: 08.06.2018

Top 9Abbiegeassistenz

Foto: Fahrradunfall mit LKW

© Foto: dpa | Tim Brakemeier

  1. Beschluss

Beschluss

Abbiegeassistenz zum Schutz der Radler und Fußgänger

Der Bundesrat drängt auf die verpflichtende Einführung so genannter Abbiegeassistenzsysteme für Lkw. Sie warnen den Fahrzeugführer beim Abbiegen vor Radfahrern und Fußgängern und leiten bei Bedarf eine Notfallbremsung ein. Die Bundesregierung solle sich auf EU- und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass solche Systeme sowohl in den Typengenehmigungsvorschriften für Lkw ab 7,5 t als auch über Nachrüstpflichten vorgeschrieben werden, fordern die Länder in einer Entschließung vom 8. Juni 2018.

Handlungsbedarf bei Lkw

Etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrer seien Opfer von Abbiegeunfällen. Die Verantwortung liege in den meisten Fällen bei den Lkw-Fahrern, heißt es zur Begründung der Initiative.

Investitionen fördern

Darüber hinaus appellieren die Länder an die Bundesregierung, Investitionen in solche Assistenzsysteme durch spezielle Förderprogramme wie De-Minimis zu unterstützen. Dies könne dazu beitragen, dass das Güterkraftgewerbe sie besser annimmt und sie sich auf dem Markt durchsetzen. Denkbar wäre auch, einen Versicherungsrabatt für entsprechend nachgerüstete Lkw zu gewähren.

Bundesregierung nun ab Zug

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Stand: 08.06.2018

Top 48Sexuelle Identität

Foto: Regenbogenfahne

© Foto: PantherMedia / goldenshrim

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehrere Länder fordern Grundrechtsschutz für sexuelle und geschlechtliche Identität

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie Trans- und Intersexuelle (LSBTTI) müssen nach Ansicht von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Gemeinsam setzen sich die Länder für eine Grundgesetzänderung ein, die das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich normiert. Der Antrag wurde am 8. Juni 2018 im Bundesrat vorgestellt.

Klares Bekenntnis

Allein im vergangenen Jahr sei die Anzahl der Straftaten gegenüber LSBTTI um fast 30 Prozent angestiegen, heißt es darin. Ein verfassungsrechtliches Verbot solcher Diskriminierungen wäre ein klares Bekenntnis, dass derartige Vorkommnisse in einer freiheitlich-demokratischen und geschlechterinklusiven Grundordnung nicht toleriert werden.

Stabile Verhältnisse

Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung entspreche darüber hinaus auch den europarechtlichen Werten und decke sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches den Schutzbereich des Art. 3 ausdrücklich auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität erweitert hat. Zugleich verschaffe eine entsprechende Ergänzung der Verfassung die notwendige rechtliche Stabilität gegenüber einem möglichen Wechselspiel politischer und gesellschaftlicher Kräfte. In diesem Zusammenhang verweisen die Antragsteller darauf, dass die frühere Strafbarkeit der "widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts" erst 1994 aufgehoben wurde.

Überweisung in die Fachausschüsse

In den nächsten Wochen befassen sich nun die Fachausschüsse mit dem Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann über die Einbringung der Initiative beim Bundestag.

Stand: 08.06.2018

Video

Top 49Drittes Geschlecht

Foto: Geschlechtsidentität

© Foto: dpa / Peter Steffen

  1. Beschluss

Beschluss

Für ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität

Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein drängen darauf, dass die Bundesregierung das Transsexuellengesetz durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung ersetzt. Dadurch sollen vor allem die geltende Regelung zum personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag abgeschafft werden, heißt es in einem Entschließungsantrag, der am 8. Juni 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Wegfall des Entscheidungszwangs

Die Neuregelung käme Inter- und Transsexuellen zu Gute, die sich nach den geltenden Bestimmungen zwischen "männlich" und "weiblich" entscheiden müssen. Damit einher ginge der Wegfall der bislang noch erforderlichen Gutachten vor einer Namens- oder Personenstandsänderung, für deren Kosten die Betroffenen aufkommen müssen. Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll das Gesetz auch die Finanzierung medizinischer Behandlung durch die Krankenkassen regeln.

Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts

Mit ihrer Initiative erinnern Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein daran, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im Herbst 2017 aufgefordert hat, eine Neuregelung zu schaffen, die auf einen personenstandrechtlichen Geschlechtseintrag verzichtet oder die Möglichkeit einer weiteren positiven Geschlechtsbezeichnung schafft. Zugleich verweisen sie darauf, dass sich der Bundesrat bereits im Sommer letzten Jahres für ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ausgesprochen hatte, um den Betroffenen ein einfaches Verfahren zur Namensänderung zu ermöglichen (BR-Drs. 362/17 (B) [PDF, 80KB]).

Ausschüsse beraten

In den nächsten Wochen befassen sich nun die Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann, ob er die Entschließung fassen möchte.

Stand: 08.06.2018

Top 51Polygamie

Foto: drei Eheringe

© Foto: panthermedia | herminutomo

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern wendet sich gegen die Vielehe

Bayern hat am 8. Juni 2018 einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Mehrehen im Bundesrat vorgestellt. Er sieht vor, dass im Ausland geschlossene Vielehen von dauerhaft in Deutschland lebenden Ehegatten grundsätzlich aufgehoben werden. Behörden sollen die Aufhebung von Amts wegen und gegen den Willen der Ehepartner veranlassen.

Klare gesetzliche Werte

Zur Begründung seiner Initiative verweist Bayern auf das in Deutschland bestehende Polygamieverbot. Dies stehe im Wertewiderspruch dazu, dass eine im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene polygame Verbindung nach allgemeiner Meinung in Deutschland anerkannt wird. Durch den Flüchtlingszustrom gebe es vermehrt polygame Ehen in Deutschland. Bei den Behörden bestehe Unsicherheit, wie sie in der Praxis damit umgehen sollen - zum Beispiel, wenn eine Frau sich aus der polygamen Verbindung lösen möchte. Diese Unsicherheiten soll der Gesetzesantrag beseitigen und zugleich der klaren gesetzlichen Wertaussage im Sinne des Polygamieverbots Rechnung tragen.

Keine unbilligen Härten

Unbillige Härten und Nachteile - zum Beispiel für Kinder - entstehen nach Ansicht Bayerns im Falle einer Ehe-Aufhebung nicht. Denn die bereits bestehenden Ausnahmevorschriften und Härtefallklauseln des deutschen Zivilrechts kämen dann zur Anwendung.

Ausschussüberweisung

Der Entwurf wurde in der Sitzung vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, wird der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung genommen. Feste Fristen gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 08.06.2018

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1Bundeshaushalt 2018

Foto: Geldscheine

© Foto: panthermedia | Markus Mainka

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern nachhaltige Investitionen im Jahr 2018

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Etatentwurf für das laufende Jahr am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts festhält. Strukturell ausgeglichene Haushalte könnten nur mit einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung erreicht werden, hebt er in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2018 hervor. Wachsstumstärkende Ausgaben sollten seiner Ansicht nach ein noch größeres Gewicht erhalten.

Konsequent in Klimaschutz, Wohnraumförderung und Bildung investieren

Investitionen in Bereichen wie Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaziele sowie Kinderbetreuung und Schulen müssten konsequent angegangen werden, betonen die Länder. Gerade die Digitalisierung sei ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands. Dabei unterstreichen sie, dass die Umsetzung der staatlichen Digitalisierungsstrategie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden voraussetzt. Der Bund müsse sich seiner gesamtstaatlichen finanziellen Verantwortung stellen.

Mehr Mittel für die Integration

Die vorgesehene Integrationspauschale hält der Bundesrat für nicht ausreichend, um die Kosten der Länder und Kommunen aufzufangen. Sie müsse mindestens in der bisherigen Höhe fortgeführt, bedarfsgerecht verstärkt und erweitert werden.

Darüber hinaus erinnert er an die Zusage der Bundesregierung, dass die Verpflichtung der Länder zu jährlichen Kompensationsleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Deutschen Einheit zum 31. Dezember 2018 endet. Da die Schulden dann endgültig getilgt seien, solle die Bundesregierung nunmehr die notwendigen Schritte einhalten, um die Länder ab 2019 vollständig von den Kompensationsleistungen freizustellen.

Ausgaben steigen um 3,1 Prozent

Der geplante Etat für das laufende Haushaltsjahr sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 341 Milliarden Euro vor. Damit steigen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent. Der Regierungsentwurf ist bereits der zweite für das laufende Haushaltsjahr. Der erste war aufgrund der Bundestagswahlen im vergangenen Herbst dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen. Das geplante Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das bereits laufende Bundestagsverfahren eingebracht.

Stand: 08.06.2018

Top 11Familiennachzug

Foto: Familiennachzug

© dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert, den Familiennachzug klarer zu regeln

Nach Ansicht des Bundesrates sind die Voraussetzungen und das Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht ausreichend klar und rechtssicher geregelt. In ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2018 fordern die Länder, deutlicher klarzustellen, ob die zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis notwendigen humanitären Gründe voll oder nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind. Gleiches gelte für die Aspekte Kindeswohl und Integration.

Länder am Ranking beteiligen

Zudem sei unklar, in welchem Verhältnis diese Belange zu den humanitären Gründen stehen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien müsse in Abstimmung mit den Ländern durch ein Ranking transparent entschieden werden. Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, eine Regelung zur Evaluierung des Vorhabens aufzunehmen.

Kontingent von 1000 pro Monat

Der Regierungsentwurf zum Familiennachzug begrenzt den derzeit noch ausgesetzten Zuzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten auf monatlich 1000 Flüchtlinge im Monat. Die Neuregelung soll zum 1. August 2018 in Kraft treten.

Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug sieht der Entwurf nicht vor. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben kein Recht auf Familiennachzug. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen.

Ausnahmen für Gefährder

Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt die geplante Neuregelung keinen Familiennachzug. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen. Distanzieren sich diese Personen jedoch glaubhaft von ihrem sicherheitsgefährdenden Handeln, sollen Ausnahmen zulässig sein.

Kontingent zeitweise übertragbar

Wird das Kontingent der 1000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung reicht sie diese an den Bundestag weiter, der seine Beratungen bereits aufgenommen hat.

Stand: 08.06.2018

Video

968. Sitzung vom 08.06.2018. TOP 11: Familiennachzugs-neuregelungsgesetz

968. Sitzung vom 08.06.2018. TOP 11: Familiennachzugs-neuregelungsgesetz

Top 14Musterfeststellungsklage

Foto: Buch Verbraucherschutz

© Foto: panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
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Beschluss

Musterfeststellungsklage rasch umsetzen

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Musterfeststellungsklage zügig zu betreiben, damit auch die Betroffenen der VW-Abgas-Affäre davon profitieren. In seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2018 schlägt er einige Änderungen vor, um das Verfahren insgesamt zu verbessern.

Für eine effiziente Rechtsdurchsetzung

So regt er die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und damit einen zweizügigen Rechtszug für eine effiziente Rechtsdurchsetzung an. Der Regierungsentwurf geht mit der sukzessiven Zuständigkeit von Landgericht, Oberlandesgericht und BGH derzeit von einem dreizügigen Rechtszug aus. Außerdem schlägt er eine Regelung vor, die es auch geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Verbrauchern ermöglicht, an dem Musterfeststellungsklageverfahren teilzunehmen.

Vermeidung von Rechtsunsicherheiten

Mit einer eindeutigen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte möchten die Länder Rechtsunsicherheiten und „forum shopping“ vermeiden. Darüber hinaus warnen sie davor, dass die bislang vorgesehenen Klagevoraussetzungen nicht zu einer Verengung des Anwendungsbereichs der Musterfeststellungsklage führen dürfen und fordern, dass es Verbrauchern möglich sein soll, im Falle eines geänderten Feststellungszieles ihre Klage zurückzunehmen.

Neues Klagerecht für Verbraucher

Die geplante Musterfeststellungsklage ermöglicht es Verbrauchern in Deutschland erstmals, gemeinsam vor Gericht aufzutreten. Sie soll ihnen helfen, leichter gegen Unternehmen vorzugehen, wenn sie ungerechtfertigt benachteiligt wurden. Zum Beispiel durch unwirksame Strompreiserhöhungen, unzulässige Bankgebühren oder unwirksame Massenkündigungen von Bausparverträgen. Das neue Klagerecht ermöglicht den Parteien einen Vergleich, der den Verbrauchern eine gewisse Summe als Entschädigung zuspricht. Wenn kein Vergleich ergeht, erlässt das Gericht ein Feststellungsurteil, in dem es das Bestehen oder das Nichtbestehen der geltend gemachten Ansprüche erklärt. Ein Zahlungstitel geht damit noch nicht einher.

Die Voraussetzungen

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen, wobei nur anerkannte und besonders qualifizierte Verbände zugelassen werden. Sie müssen unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben. Um eine Musterfeststellungsklage erheben zu können, müssen laut Gesetzentwurf mindestens 10 Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden.

Über Bundesregierung in Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung reicht sie diese an den Bundestag weiter, der seine Beratungen bereits aufgenommen hat.

Stand: 08.06.2018

Video

968. Sitzung vom 08.06.2018. TOP 14: Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

968. Sitzung vom 08.06.2018. TOP 14: Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Top 15Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© Foto: panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
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Beschluss

Entschädigung für Energiekonzerne: Bundesrat warnt vor Netzengpässen

Der Bundesrat hat am 8. Juni 2018 zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, die Energiekonzerne finanziell für den Ausstieg aus der Atomenergie zu entschädigen.

Er begrüßt, dass das geplante Gesetz eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke ausschließt. Positiv bewertet er auch, dass eine Entschädigung nur möglich ist, wenn die Energiekonzerne sich ernsthaft um Übertragung der Reststrommengen auf andere Werke bemüht haben.

Warnung vor Kosten für Verbraucher

Allerdings befürchtet der Bundesrat Netzengpässe, wenn Strommengen auf Kernkraftwerke im Netzausbaugebiet übertragen werden sollten, das ohnehin nur begrenzt aufnahmefähig ist. Er warnt vor Mehrkosten für Verbraucher durch dann eventuell notwendige „Netzengpassmanagement-Maßnahmen“. Diese verursachen schon heute über eine Milliarde Euro Kosten, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, umgehend gemeinsam mit den Konzernen ein Konzept zur Übertragung der Strommengen zu entwickeln. Es soll regeln, auf welche Weise Strommengenübertragungen die energiepolitischen Anforderungen in Deutschland bestmöglich unterstützen und die Energiewende beschleunigen können.

Falls ein solches Konzept nicht in angemessener Zeit entwickelbar sei, hält der Bundesrat eine gesetzliche Regelung für notwendig, die die Übertragung von Reststrommengen auf Kraftwerke im Netzausbaugebiet entweder untersagt oder der Zustimmung der Bundesregierung unterstellt. Dabei sei darauf zu achten, dass keine weiteren Entschädigungsansprüche entstehen.

Folgen von Fukushima

Hintergrund für das geplante Entschädigungsgesetz ist, dass im Frühjahr 2011 die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung nach dem Unglück von Fukushima überraschend den Ausstieg aus der Atomenergiegewinnung beschlossen hatte, obwohl sie nur wenige Monate vorher - im Herbst 2010 - noch die Laufzeiten der Meiler verlängert und den Energiekonzernen größere Reststrommengen versprochen hatte. Einige Unternehmen klagten daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht.

Höchstrichterliches Urteil

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom Dezember 2016 den Atomausstieg im Grundsatz bestätigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass so genannte Randinteressen der Konzerne betroffen sind, die eine finanzielle Entschädigung erfordern. Der Regierungsentwurf will diese höchstrichterlichen Vorgaben nun umsetzen.

Vertrauensschutz

Er sieht vor, die Energieunternehmen dafür zu entschädigen, dass sich bestimmte „frustrierte" Investitionen nach dem überraschenden Ausstiegsbeschluss nicht mehr gerechnet haben. Konkret geht es um Investitionen der Konzerne RWE und Vattenfall, die diese zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die ursprünglich beschlossene Laufzeitverlängerung getätigt haben.

Reststrommengen

Außerdem sollen sie einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich erhalten, die bis zum endgültigen Ausstieg am 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden konnten.
Wieviel Geld die Unternehmen letztlich bekommen, steht erst nach Abschaltung des letzten Atommeilers Ende 2022 fest. Dann kann die zu entschädigende Reststrommenge errechnet werden.

Nächster Schritt: Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt sie zusammen mit ihrem Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung vor.

Stand: 08.06.2018

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EU-Vorlagen

Top 21Europäischer Sozialschutz

Foto: Europäischer Sozialschutz

© Foto: panthermedia | LukaFunduk

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat möchte europäischen Sozialschutz nur soweit es wirklich passt

Der Bundesrat teilt die Auffassung der europäischen Kommission, dass die zunehmende Digitalisierung und dadurch neu entstehenden Arbeitsformen die Weiterentwicklung der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern und Selbständigen erfordert. Die von der EU beabsichtigte Stärkung des Zugangs zum Sozialschutz dürfe die Mitgliedstaaten jedoch nicht darin beeinträchtigen, die Grundprinzipien ihrer sozialen Sicherungssysteme selbst festzulegen, unterstreichen die Länder in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2018 zu der entsprechenden Ratsempfehlung.

Lücken in sozialen Sicherungssystemen schließen

Sie betrifft vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch soziale Sicherungssysteme abgesichert sind. Konkret beabsichtigt die Kommission mit ihrer Initiative, Lücken bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschutz, Invalidität, Renten und Berufsunfälle zu schließen. Für all diese Situationen ist eine Versicherungspflicht vorgesehen. Der Zugang von Selbständigen zur Arbeitslosenversicherung soll freiwillig sein, in den übrigen Bereichen unterliegen auch sie einer Versicherungspflicht.

Ansprüche sichern

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Ansprüche aus den Sozialschutzsystemen beim Wechsel zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen zusammengerechnet und übertragen werden können. Außerdem sind sie aufgefordert, ein angemessenes Schutzniveau für alle Beschäftigte in allen Beschäftigungsformen sicherzustellen sowie Arbeitnehmer und Selbständige über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.

Im Einzelnen Umsetzungsschwierigkeiten

Angesichts der sehr detaillierten Vorgaben der EU-Kommission fordert der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme auf, die einzelnen Aspekte genau auf ihre Umsetzbarkeit prüfen. Ausdrücklichen Klärungsbedarf sieht er bei der Frage, ob Sozialhilfeleistungen der Ratsempfehlungen unterfallen sollen oder nicht. Die Bestimmung, dass Beiträge und Ansprüche beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen Alterssicherung und zwischen privater und gesetzlicher Alterssicherung nicht beeinträchtigt werden dürfen, hält er aufgrund der unterschiedlichen Sicherungssysteme in Deutschland für nicht realisierbar. Ebenso wenig sicherzustellen sei, dass Ansprüche ungeachtet der Art der Erwerbstätigkeit über verpflichtende und freiwillige Systeme hinweg erhalten blieben. Außerdem fürchten die Länder, dass Selbständigen die Wahl genommen wird, sich bei der Zahlung ihrer Sozialbeiträge zwischen Regelbeiträgen und Beitragszahlungen nach tatsächlichem Einkommen zu entscheiden.

Verhandlungen in Brüssel

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, damit sie sie bei ihren Verhandlungen mit der EU-Kommission berücksichtigt.

Stand: 08.06.2018

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Top 22Europäische Arbeitsbehörde

Foto: Europäische Arbeitsbehörde

© Foto: panthermedia

  1. Beschluss

Beschluss

Länder reagieren verhalten auf Europäische Arbeitsagentur

Zurückhaltend hat sich der Bundesrat am 8. Juni 2018 zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Zwar unterstützt er in seiner Stellungnahme das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern.

Warnung vor Kompetenzüberschreitung

Zugleich warnt er jedoch davor, dass es durch die Arbeitsagentur zu Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik kommen kann. Die Aufgaben und Befugnisse der Behörde sollten deshalb klar definiert werden. Außerdem müsse ihr Mehrwert geprüft werden, wobei besonders darauf zu achten sei, dass es nicht zu Dopplungen mit Tätigkeiten von bereits bestehenden Agenturen wie dem Europäischen Netzwerk für öffentliche Arbeitsverwaltungen kommt. Ausdrücklich betonen die Länder, dass die Beteiligungsrechte der Sozialpartner bei der Schaffung der Europäischen Arbeitsbehörde erhalten bleiben müssen.

Zuständig für rund 17 Millionen EU-Bürger

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die Europäische Arbeitsagentur helfen, faire Arbeitsbedingungen für die rund 17 Millionen EU-Bürger zu sichern, die jenseits der eigenen Grenzen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Auch für die 1,4 Berufspendler wäre sie zuständig. 140 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro sieht die EU-Kommission für die neue Behörde vor, die ihre Arbeit bereits 2019 aufnehmen soll.

Beraten und überwachen

Die Agentur wird über Jobangebote in der EU informieren und Arbeitnehmer sowie Unternehmen beraten, wenn es um unterschiedliche Sozialversicherungsvorschriften geht. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einhaltung von EU-Regeln zu überwachen, etwa die zur Entsendung von Arbeitern.

Verhandlungen in Brüssel

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, damit sie sie bei ihren Verhandlungen mit der EU-Kommission berücksichtigt.

Stand: 08.06.2018

Top 30Unfaire Handelspraktiken

Foto: Feld mit Traktor und Schafen

© Foto: panthermedia | Chris DeSilver

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat: EU-Vorschlag gegen unlautere Handelspraktiken noch verbesserungsfähig

Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verbieten möchte, um Landwirte sowie kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen zu stärken. Der Richtlinienvorschlag sei ein wichtiger Beitrag zur grundsätzlichen Besserstellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette, heißt es in der am 8. Juni 2018 beschlossenen Stellungnahme.

Zum Schutz unterlegener Lieferanten

Vor allem das geplante Verbot der verlängerten Zahlungsfristen und die Möglichkeit zu vertraulichen Beschwerden sowie die Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbote seien wirksame Maßnahmen zum Schutz unterlegener Lieferanten.

Kriterium KMU greift zu kurz

Entgegen der Kommission ist der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass neben kleinen und mittelständischen Unternehmen auch größere Marktteilnehmer von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind. So seien beispielsweise eine Vielzahl Privat- und Genossenschaftsunternehmen der Milchverarbeitung in einer vergleichbar unterlegenen Verhandlungsposition. Die Richtlinie solle sich auch auf solche Lieferanten erstrecken. Entscheidendes Anknüpfungskriterium müsse daher die Marktmacht und nicht das Merkmal KMU sein.

Überprüfung im Einzelfall

Darüber hinaus kritisiert er die Regelung, wonach Handelspraktiken bereits dann als gerechtfertigt gelten, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Auch solche Bedingungen könnten einseitig aufgezwungen worden und damit unlauter sein. In diesem Punkt halten die Länder eine Regelung für sachgerechter, die eine Einzelfallprüfung verlangt. Ähnlich argumentieren sie bei Zahlungen, die für die Lagerung von Lebensmittelerzeugnissen erhoben werden und die laut Richtlinienvorschlag der Vertragsfreiheit unterliegen sollen. Auch hier bestehe die Gefahr, dass sich der Käufer bei einem Marktungleichgewicht einseitig durchsetzt.

Beschwerdemöglichkeit erweitern

Die Beschwerdemöglichkeit an die jeweilige Durchsetzungsbehörde des Mitgliedstaates sollte nach Ansicht des Bundesrates nicht nur Erzeugerorganisationen, sondern allen Organisationen und Vereinigungen von Lieferanten und Verkäufern zustehen.

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Europäische Kommission, zusätzlich auch an die Bundesregierung.

EU-Kommission wird zum allersten Mal tätig

Mit ihrem Richtlinienvorschlag trifft die EU-Kommission zum allerersten Mal Maßnahmen für ein Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette. Unzulässig sollen danach verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen sowie erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln sein. Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen für eine wirksame Durchsetzung der neuen Verbote: Werden Verstöße festgestellt, können nationale Behörden Sanktionen verhängen.

Stand: 08.06.2018

Rechtsverordnungen

Top 33Rentenerhöhung

Foto: zwei Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Rentenerhöhung zu

Gute Aussichten für Rentnerinnen und Rentner: Ab 1. Juli 2018 erhalten sie mehr Geld. Der Bundesrat hat am 8. Juni 2018 der Rentenwertbestimmungsverordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie wurde am 12. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Grund sind die guten Löhne

Durch die Erhöhung steigen die Renten im Westen um 3,22 Prozent, die im Osten um 3,37 Prozent. Bei einer Standardrente bedeutet das rund 45 Euro mehr im Monat. Möglich wird die Anpassung durch die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne. Im Vergleich zu 2016 gab es 2017 einen Lohnzuwachs von 2,93 Prozent im Westen und 3,06 Prozent im Osten.

Stand: 18.06.2018

Top 38Rezeptfreie Schmerzmittel

Foto: Frau mit Tablettenpackung und Beipackzettel

© Foto: panthermedia | Bernd Leitner

  1. Beschluss

Beschluss

Schmerztabletten nur noch mit Warnhinweis

Auch rezeptfreie Schmerzmittel wie Aspirin und Ibuprofen sind nicht harmlos. Freiverkäuflichen Schmerzmitteln werden deshalb künftig Warnhinweise beiliegen: Der Bundesrat hat am 8. Juni 2018 der Analgetica-Warnhinweis-Verordnung zugestimmt.

Anwendungsdauer oft zu lang

Die Verordnung erfasst rezeptfreie Schmerzmittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden und beispielsweise die Wirkstoffe Paracetamol, Ibuprofen Diclofenac oder Acetylsalicylsäure (Aspirin) enthalten. Der verpflichtende Warnhinweis soll Verbraucherinnen und Verbraucher davon abhalten, die Medikamente über die empfohlene Höchstdauer hinaus einzunehmen. Studien zufolge nehmen ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer solche Analgetica länger als die vorgegebenen vier Tage. Dies kann zu Magendarmblutungen und Nierenschäden führen, aber auch Schlaganfälle verursachen.

Verkündung folgt

Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie soll am ersten Tag des darauffolgenden Monats in Kraft treten.

Stand: 08.06.2018

Sonstige Vorlagen

Top 50Umbenennung Umweltausschuss

Foto: Ausschusssitzung

© Bundesrat | Frank Bräuer

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Bezeichnung für den Umweltausschuss

Der Umweltausschuss des Bundesrates erhält einen neuen Namen: Ab sofort heißt er Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - statt wie bisher Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dies hat der Bundesrat am 8. Juni 2018 beschlossen.

Hintergrund: Die nukleare Sicherheit umfasst neben Atomreaktoren auch Zwischen- und Endlager und soll den künftigen Schwerpunkten des Ausschusses in diesem Bereich besser Rechnung tragen.

Wie im korrespondierenden Bundesministerium

Die Änderung entspricht der neuen - vollständigen - Bezeichnung des Bundesumweltministeriums, bei dem der Begriff Reaktorsicherheit Mitte März ebenfalls durch nukleare Sicherheit ersetzt wurde.

Über 30 Jahre Umweltpolitik

Der Umwelt-Ausschuss war 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gebildet worden. Seitdem führt Niedersachsen den Vorsitz, aktuell durch Umweltminister Olaf Lies. Der Ausschuss befasst sich federführend mit Vorlagen, die in der Ressortzuständigkeit des BMU liegen, mitberatend mit zahlreichen Vorhaben der Europäischen Union auf dem Gebiet der Umweltpolitik.

Stand: 08.06.2018

Glossary

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