Top 15Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© Foto: panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Entschädigung für Energiekonzerne: Bundesrat warnt vor Netzengpässen

Der Bundesrat hat am 8. Juni 2018 zu den Plänen der Bundesregierung Stellung genommen, die Energiekonzerne finanziell für den Ausstieg aus der Atomenergie zu entschädigen.

Er begrüßt, dass das geplante Gesetz eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke ausschließt. Positiv bewertet er auch, dass eine Entschädigung nur möglich ist, wenn die Energiekonzerne sich ernsthaft um Übertragung der Reststrommengen auf andere Werke bemüht haben.

Warnung vor Kosten für Verbraucher

Allerdings befürchtet der Bundesrat Netzengpässe, wenn Strommengen auf Kernkraftwerke im Netzausbaugebiet übertragen werden sollten, das ohnehin nur begrenzt aufnahmefähig ist. Er warnt vor Mehrkosten für Verbraucher durch dann eventuell notwendige „Netzengpassmanagement-Maßnahmen“. Diese verursachen schon heute über eine Milliarde Euro Kosten, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, umgehend gemeinsam mit den Konzernen ein Konzept zur Übertragung der Strommengen zu entwickeln. Es soll regeln, auf welche Weise Strommengenübertragungen die energiepolitischen Anforderungen in Deutschland bestmöglich unterstützen und die Energiewende beschleunigen können.

Falls ein solches Konzept nicht in angemessener Zeit entwickelbar sei, hält der Bundesrat eine gesetzliche Regelung für notwendig, die die Übertragung von Reststrommengen auf Kraftwerke im Netzausbaugebiet entweder untersagt oder der Zustimmung der Bundesregierung unterstellt. Dabei sei darauf zu achten, dass keine weiteren Entschädigungsansprüche entstehen.

Folgen von Fukushima

Hintergrund für das geplante Entschädigungsgesetz ist, dass im Frühjahr 2011 die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung nach dem Unglück von Fukushima überraschend den Ausstieg aus der Atomenergiegewinnung beschlossen hatte, obwohl sie nur wenige Monate vorher - im Herbst 2010 - noch die Laufzeiten der Meiler verlängert und den Energiekonzernen größere Reststrommengen versprochen hatte. Einige Unternehmen klagten daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht.

Höchstrichterliches Urteil

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom Dezember 2016 den Atomausstieg im Grundsatz bestätigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass so genannte Randinteressen der Konzerne betroffen sind, die eine finanzielle Entschädigung erfordern. Der Regierungsentwurf will diese höchstrichterlichen Vorgaben nun umsetzen.

Vertrauensschutz

Er sieht vor, die Energieunternehmen dafür zu entschädigen, dass sich bestimmte „frustrierte" Investitionen nach dem überraschenden Ausstiegsbeschluss nicht mehr gerechnet haben. Konkret geht es um Investitionen der Konzerne RWE und Vattenfall, die diese zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die ursprünglich beschlossene Laufzeitverlängerung getätigt haben.

Reststrommengen

Außerdem sollen sie einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich erhalten, die bis zum endgültigen Ausstieg am 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden konnten.
Wieviel Geld die Unternehmen letztlich bekommen, steht erst nach Abschaltung des letzten Atommeilers Ende 2022 fest. Dann kann die zu entschädigende Reststrommenge errechnet werden.

Nächster Schritt: Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt sie zusammen mit ihrem Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung vor.

Stand: 08.06.2018

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.