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Beschluss

Mehrere Länder fordern Grundrechtsschutz für sexuelle und geschlechtliche Identität

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie Trans- und Intersexuelle (LSBTTI) müssen nach Ansicht von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen besser vor Diskriminierungen geschützt werden. Gemeinsam setzen sich die Länder für eine Grundgesetzänderung ein, die das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ausdrücklich normiert. Der Antrag wurde am 8. Juni 2018 im Bundesrat vorgestellt.

Klares Bekenntnis

Allein im vergangenen Jahr sei die Anzahl der Straftaten gegenüber LSBTTI um fast 30 Prozent angestiegen, heißt es darin. Ein verfassungsrechtliches Verbot solcher Diskriminierungen wäre ein klares Bekenntnis, dass derartige Vorkommnisse in einer freiheitlich-demokratischen und geschlechterinklusiven Grundordnung nicht toleriert werden.

Stabile Verhältnisse

Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung entspreche darüber hinaus auch den europarechtlichen Werten und decke sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches den Schutzbereich des Art. 3 ausdrücklich auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität erweitert hat. Zugleich verschaffe eine entsprechende Ergänzung der Verfassung die notwendige rechtliche Stabilität gegenüber einem möglichen Wechselspiel politischer und gesellschaftlicher Kräfte. In diesem Zusammenhang verweisen die Antragsteller darauf, dass die frühere Strafbarkeit der "widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts" erst 1994 aufgehoben wurde.

Überweisung in die Fachausschüsse

In den nächsten Wochen befassen sich nun die Fachausschüsse mit dem Gesetzesantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann über die Einbringung der Initiative beim Bundestag.

Stand: 08.06.2018

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