Für ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein drängen darauf, dass die Bundesregierung das Transsexuellengesetz durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung ersetzt. Dadurch sollen vor allem die geltende Regelung zum personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag abgeschafft werden, heißt es in einem Entschließungsantrag, der am 8. Juni 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde.
Wegfall des Entscheidungszwangs
Die Neuregelung käme Inter- und Transsexuellen zu Gute, die sich nach den geltenden Bestimmungen zwischen "männlich" und "weiblich" entscheiden müssen. Damit einher ginge der Wegfall der bislang noch erforderlichen Gutachten vor einer Namens- oder Personenstandsänderung, für deren Kosten die Betroffenen aufkommen müssen. Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll das Gesetz auch die Finanzierung medizinischer Behandlung durch die Krankenkassen regeln.
Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts
Mit ihrer Initiative erinnern Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein daran, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im Herbst 2017 aufgefordert hat, eine Neuregelung zu schaffen, die auf einen personenstandrechtlichen Geschlechtseintrag verzichtet oder die Möglichkeit einer weiteren positiven Geschlechtsbezeichnung schafft. Zugleich verweisen sie darauf, dass sich der Bundesrat bereits im Sommer letzten Jahres für ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ausgesprochen hatte, um den Betroffenen ein einfaches Verfahren zur Namensänderung zu ermöglichen (BR-Drs. 362/17 (B) [PDF, 80KB]).
Ausschüsse beraten
In den nächsten Wochen befassen sich nun die Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er erneut auf die Plenartagesordnung. Der Bundesrat entscheidet dann, ob er die Entschließung fassen möchte.
Stand: 08.06.2018