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Beschluss

Bayern wendet sich gegen die Vielehe

Bayern hat am 8. Juni 2018 einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Mehrehen im Bundesrat vorgestellt. Er sieht vor, dass im Ausland geschlossene Vielehen von dauerhaft in Deutschland lebenden Ehegatten grundsätzlich aufgehoben werden. Behörden sollen die Aufhebung von Amts wegen und gegen den Willen der Ehepartner veranlassen.

Klare gesetzliche Werte

Zur Begründung seiner Initiative verweist Bayern auf das in Deutschland bestehende Polygamieverbot. Dies stehe im Wertewiderspruch dazu, dass eine im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene polygame Verbindung nach allgemeiner Meinung in Deutschland anerkannt wird. Durch den Flüchtlingszustrom gebe es vermehrt polygame Ehen in Deutschland. Bei den Behörden bestehe Unsicherheit, wie sie in der Praxis damit umgehen sollen - zum Beispiel, wenn eine Frau sich aus der polygamen Verbindung lösen möchte. Diese Unsicherheiten soll der Gesetzesantrag beseitigen und zugleich der klaren gesetzlichen Wertaussage im Sinne des Polygamieverbots Rechnung tragen.

Keine unbilligen Härten

Unbillige Härten und Nachteile - zum Beispiel für Kinder - entstehen nach Ansicht Bayerns im Falle einer Ehe-Aufhebung nicht. Denn die bereits bestehenden Ausnahmevorschriften und Härtefallklauseln des deutschen Zivilrechts kämen dann zur Anwendung.

Ausschussüberweisung

Der Entwurf wurde in der Sitzung vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, wird der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung genommen. Feste Fristen gibt es hierfür jedoch nicht.

Stand: 08.06.2018

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