Gesetz zur Arbeitsförderung und Barrierefreiheit gebilligt
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 die Verlängerung verschiedener befristeter Arbeitsfördermaßnahmen gebilligt. Der Bundestag hatte sie bereits am 14. Juni beschlossen.
Assistierte Ausbildung: Noch zwei Jahrgänge
Damit verlängert sich unter anderem die Assistierte Ausbildung um zwei weitere Ausbildungsjahrgänge. Jeweils ein weiteres Jahr greifen die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk werden bis 31. März 2021 gelten. Die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte laufen noch bis zum 31. Juli 2021.
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit
Darüber hinaus setzt das Gesetz die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um. Dadurch erweitert sich der Anwendungsbereich des BGG. Öffentliche Stellen des Bundes sind außerdem künftig verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites zu veröffentlichen. Eine neu einzurichtende Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes regelmäßig überprüfen.
Inkrafttreten
Die Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes sind am 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und seit dem 14. Juli in Kraft.
Stand: 17.07.2018