Top 2Parteienfinanzierung

Foto: 500-Euro-Geldscheine

© Foto: dpa | Patrick Seeger

  1. Beschluss

Beschluss

Parteien erhalten deutlich mehr Geld

Die staatlichen Zuschüsse für Parteien werden sich deutlich erhöhen. Der Bundesrat hat am 6. Juli eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes gebilligt, die der Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossen hatte.

Anstieg von 15 Prozent

Das Gesetz hebt die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung ab dem 15. Februar 2019 für alle Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen an. Damit gilt die Erhöhung bereits für das Anspruchsjahr 2018. Sie entspricht einem Anstieg von gut 15 Prozent. Zur Begründung der Gesetzesänderung verwiesen die Initiatoren der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen auf die mit der Digitalisierung verbundenen höheren Kosten. So erforderten vor allem die Sozialen Medien eine wachsende Präsenz der Parteien in einer Vielzahl von politischen Foren. Hinzu kämen die Ausgaben für die Datensicherheit.

Zusammensetzung der Parteienfinanzierung

Parteien in Deutschland finanzieren sich zunächst aus eigenen Mitteln wie Mitgliedsbeiträgen, welche angesichts tendenziell sinkender Mitgliederzahlen allerdings seit Jahren geringer werden. Hinzu kommen Spenden und staatliche Zuschüsse. Für die Zuschüsse gilt seit dem Jahr 2013 eine absolute Obergrenze, deren Anstieg sich an der Inflationsrate orientiert. Zuletzt gab Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im April dieses Jahres einen inflationsbedingten Anstieg der Parteienfinanzierung um etwa zwei Prozent auf 165 Millionen Euro bekannt.

Inkrafttreten

Die Neuregelung ist am 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist seit dem 14. Juli in Kraft.

Stand: 17.07.2018

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.