Abstimmung über verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität vertagt
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über einen Antrag mehrerer Länder diskutiert, ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ins Grundgesetz aufzunehmen. Eine Abstimmung über den Gesetzesantrag erfolgte jedoch nicht - sie wurde vertagt.
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen hatten dem Bundesrat im Mai einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Sie sind der Ansicht, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie Trans- und Intersexuelle (LSBTTI) besser vor Diskriminierungen geschützt werden müssten.
Klares Bekenntnis
Allein im vergangenen Jahr sei die Anzahl der Straftaten gegenüber LSBTTI um fast 30 Prozent angestiegen, heißt es in der Entwurfsbegründung. Ein verfassungsrechtliches Verbot solcher Diskriminierungen wäre ein klares Bekenntnis, dass derartige Vorkommnisse in einer freiheitlich-demokratischen und geschlechterinklusiven Grundordnung nicht toleriert werden.
Stabile Verhältnisse
Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung entspreche darüber hinaus auch den europarechtlichen Werten und decke sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches den Schutzbereich des Artikels 3 ausdrücklich auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität erweitert hat. Zugleich verschaffe eine entsprechende Ergänzung der Verfassung die notwendige rechtliche Stabilität gegenüber einem möglichen Wechselspiel politischer und gesellschaftlicher Kräfte. In diesem Zusammenhang verweisen die Antragsteller darauf, dass die frühere Strafbarkeit der "widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts" erst 1994 aufgehoben wurde.
Wie es weitergehen könnte
Um den Gesetzesantrag erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste mindestens ein Land einen entsprechenden Antrag stellen. Die Ausschussberatungen zu der Initiative sind bereits abgeschlossen. Dabei haben sich Innen- und Rechtsausschuss gegen die Einbringung des Entwurfs beim Bundestag ausgesprochen. Der Ausschuss für Frauen und Jugend befürwortet hingegen die Einbringung.
Stand: 06.07.2018